Lehrlingsausbildung. Abzug bei der Bundessteuer *

ShortId
03.3615
Id
20033615
Updated
28.07.2023 08:34
Language
de
Title
Lehrlingsausbildung. Abzug bei der Bundessteuer *
AdditionalIndexing
15;Schaffung von Arbeitsplätzen;Unternehmenssteuer;Steuerabzug;Lehrstelle;Lehre
1
  • L04K13020204, Lehre
  • L06K070202030801, Lehrstelle
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L05K0702030301, Schaffung von Arbeitsplätzen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz kennt eine lange Tradition Praxis bezogener Berufsbildung. Seit längerem wird jedoch immer wieder darauf hingewiesen, dass das Lehrstellenangebot ausgedünnt wird. Mit der Schaffung von Berufsmatur und Fachhochschulen ist eine Gleichwertigkeit zwischen akademischer und beruflicher Ausbildung angestrebt worden. Die Revision des Berufsbildungsgesetzes und die neue Berufsbildungsverordnung lassen aber befürchten, dass eine Angleichung insbesondere eine negative Entwicklung zur Verschulung der beruflichen Ausbildung bewirkt. Die neuen Bestimmungen bedeuten nicht zuletzt auch eine stärkere Beanspruchung der ausbildenden Unternehmen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen kaufmännischen Grundausbildung beobachten Berufsschullehrer bereits heute - kaum ein Jahr nach Inkrafttreten - einen weiteren Rückgang der Lehrstellenangebote.</p><p>Die Annahme, die Unternehmen selber seien an gut qualifizierten Berufsleuten und damit an der Ausbildung von Lehrlingen interessiert, mag im Kern ihre Richtigkeit haben. Dem gegenüber steht aber eine alarmierende Jugendarbeitslosigkeit. Diese mag auch damit zusammenhängen, dass viele Unternehmen den Ausbildungsstand der Schulabgänger als ungenügend einschätzen. Die zusätzlichen personellen und zeitlichen Belastungen, welche die Professionalisierung der Berufsbildung für die Unternehmen mit sich bringt, erhöht schliesslich aber vor allem die Investitionen der Unternehmen in die Berufsbildung. Diese zusätzlichen Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen belasten die KMU in besonderem Ausmass. Die Situation auf dem Lehrstellenmarkt dürfte sich eher verschärfen.</p><p>Ausbildung ist nicht allein ein wirtschaftliches, sondern in einem weiteren Sinn ein gesellschaftliches Bedürfnis. Im Sinne einer Gleichwertigkeit auch in finanzieller Hinsicht zwischen beruflicher und akademischer Bildung ist eine vermehrte Förderung der praxisbezogenen Berufsbildung wünschenswert. Indem die Unternehmen die Ausbildungskosten bei den Bundessteuern in Abzug bringen können, wird die grössere Belastung in zeitlicher und personeller Hinsicht teilweise kompensiert, und es bestehen Anreize, vermehrt in die Ausbildung von Lehrlingen zu investieren.</p>
  • <p>Bund und Kantone sind aus volkswirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Gründen daran interessiert, Lehrstellen zu erhalten und zu schaffen. In den vergangenen Jahren hat der Bund verschiedene Massnahmen ergriffen: Lehrstellenbeschlüsse I und II und Erlass eines neuen Berufsbildungsgesetzes. Aufgrund der Task Force "Lehrstellen 2003" werden Lehrstellenförderinnen und -förderer unterstützt, erhalten Lehrbetriebsverbünde eine Anschubfinanzierung und wird die Vermittlung und das Mentoring von Jugendlichen intensiviert.</p><p>Für den Bund ist es ein grosses Anliegen, ausbildenden Unternehmungen optimale Rahmenbedingungen zu bieten. Die Kosten eines Betriebes für die Ausbildung von Lehrlingen zählen zum geschäftsmässigen Betriebsaufwand und können sowohl bei den Bundes- wie auch bei den Kantonssteuern in Abzug gebracht werden.</p><p>Die Einführung eines zusätzlichen allgemeinen Steuerabzuges für ausbildende Unternehmungen wäre aber aus wirtschaftlichen und ordnungspolitischen Gründen die falsche Vorgehensweise, um Unternehmungen zu entlasten. Dies hat der Bundesrat bereits in der Beantwortung der Motion Bangerter 00.3334 festgehalten. Jüngste Untersuchungen bestätigen diese Haltung.</p><p>Die Bereitstellung von Lehrstellen ist für eine Unternehmung mit Kosten und Pflichten verbunden. Rund 90 Prozent der Aufwendungen entfallen auf Lohnkosten für die Lernenden und die Berufsbildungsverantwortlichen. Die restlichen 10 Prozent verteilen sich auf Verbrauchsmaterial, Anlagekosten und übrige Kosten. Die Aufwendungen können die Unternehmungen in der Steuerrechnung deklarieren. Den Ausbildungskosten steht ein Nutzen gegenüber. Es sind dies die produktiven Leistungen der Lernenden. In vielen Berufen fallen bereits diese höher aus als die Aufwendungen. Unternehmungen in ausbildungsintensiven Berufen verfügen nach der Lehrzeit immerhin über ausgebildete und bereits eingearbeitete Fachkräfte, wodurch sie Personalrekrutierungskosten einsparen. Insgesamt lohnt sich die Berufsbildung für die Unternehmungen, wie dies die neueste Studie "Kosten und Nutzen der Lehrlingsausbildung aus der Sicht Schweizer Betriebe" der Universität Bern belegt. Bezogen auf das Jahr 2000 standen den Bruttokosten von 4,8 Milliarden Franken produktive Leistungen in der Höhe von 5,2 Milliarden Franken gegenüber. Mit einem allgemeinen Steuerabzug würden deshalb Unternehmungen, die bereits ausbilden, zusätzlich profitieren.</p><p>Ein allgemeiner Steuerabzug würde umgekehrt Unternehmungen bestrafen, die aus objektiven Kriterien nicht ausbilden können. Namentlich sind dies Kleinunternehmungen, die beispielsweise hochspezialisierte Produkte herstellen oder anspruchsvolle Dienstleistungen erbringen. Ein allgemeiner Steuerabzug könnte sodann zu einer unerwünschten Strukturentwicklung führen. In Unternehmungen, wo sich die Ausbildung von Lernenden bereits während der Lehrzeit lohnt, würden mehr Lernende ausgebildet werden, als der Arbeitsmarkt aufnehmen kann. Auch stellt sich bei einem allgemeinen Steuerabzug für ausbildende Unternehmungen - in der Schweiz bilden rund 66 000 Unternehmungen Lernende aus - das Problem fiskalischer Mindererträge. Unter Umständen müssten diese mit höheren Steuern, auch der geförderten Unternehmungen, kompensiert werden. Zu Verzerrungen würde schliesslich die Forderung führen, nur bestimmte Branchen steuerlich zu bevorzugen. Der Staat hätte die äusserst schwierige Frage zu lösen, welche Berufe er fördern möchte. Eine Frage, die letztlich nur der Markt beantworten kann, wie dies jüngst die Entwicklung der Informatikbranche einmal mehr gezeigt hat. Zudem brächte diese Verteilung einen grossen bürokratischen Aufwand mit sich.</p><p>Den Organisationen der Arbeitswelt - und nicht dem Staat - kommt die Aufgabe zu, die zu vermittelnden Berufsqualifikationen zu definieren. Damit bestimmen sie zu einem wesentlichen Teil die Bildungsqualität und die Anforderungen an die Unternehmungen. Sie haben es in der Hand, die vorhandenen Spielräume zugunsten der ausbildenden Unternehmungen zu nutzen. Auch sichern sich die Unternehmungen mit der Beteiligung an der Berufsbildung ihren eigenen Nachwuchs an qualifizierten Berufsleuten, die ihren Bedürfnissen entsprechen. Dieses System sorgt gleichzeitig dafür, dass die Jugendlichen nach dem Abschluss einen Anschluss erhalten. Dadurch ist die Jugendarbeitslosigkeit in der Schweiz auf einem tiefen Niveau im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Ein gut funktionierendes Berufsbildungssystem allein ist jedoch nicht Garant für eine tiefe Jugendarbeitslosigkeit. Hierzu sind zusätzliche arbeitsmarktliche Massnahmen notwendig.</p><p>Das Anfang 2004 in Kraft gesetzte neue Berufsbildungsgesetz ist als offenes Rahmengesetz konzipiert. Es lässt Raum für Innovationen und ist Basis für eine moderne Berufsbildung. Höhere Anforderungen an die Unternehmungen in der Ausbildung sind nicht per se negativ. Dem Mehraufwand kann durchaus ein grösserer Nutzen gegenüber stehen: Die Unternehmungen verfügen gegen Ende der Ausbildungszeit zunehmend über besser qualifizierte und beispielsweise bei abnehmenden Schulanteilen über häufiger im Betrieb präsente Lernende.</p><p>Berufsverbände erbringen ausserdem vielfältige Kollektivleistungen, um ihren Mitgliedern eine effiziente Berufsbildung zu ermöglichen. Im neuen Berufsbildungsgesetz ist dieser Gedanke der Selbsthilfe mit der Möglichkeit, branchenbezogene Berufsbildungsfonds allgemein verbindlich erklären zu lassen, ergänzt worden. Trittbrettfahrer werden damit gezielt in die Verantwortung eingebunden. Ihre Beiträge kommen direkt der Berufsbildung zugute.</p><p>Das neue Berufsbildungsgesetz enthält weitere Möglichkeiten, damit Unternehmungen effizient ausbilden können. Auch bei den kommenden Revisionen im Berufsbildungsbereich, insbesondere bei der Revision der Bildungsverordnungen, wird sich der Bundesrat im Einvernehmen mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt gezielt für optimale Rahmenbedingungen im Einklang mit einer hohen Bildungsqualität einsetzen. Darüber hinaus prüft er auch Möglichkeiten ausserhalb des Berufsbildungsgesetzes: Im Rahmen der laufenden Revision des öffentlichen Beschaffungswesens wird zurzeit abgeklärt, ob bei Vorliegen gleichwertiger Angebote nicht jene Unternehmung den Zuschlag erhalten soll, die ihrer gesamtwirtschaftlichen Verantwortung nachkommt (vgl. dazu die parlamentarische Initiative Lustenberger 03.445).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die notwendigen Schritte zu unternehmen und Unternehmen bei der Ausbildung von Lehrlingen zu entlasten, indem diese die durch die Ausbildung von Lehrlingen verursachten Kosten bei der Bundessteuerrechnung in Abzug bringen können.</p>
  • Lehrlingsausbildung. Abzug bei der Bundessteuer *
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz kennt eine lange Tradition Praxis bezogener Berufsbildung. Seit längerem wird jedoch immer wieder darauf hingewiesen, dass das Lehrstellenangebot ausgedünnt wird. Mit der Schaffung von Berufsmatur und Fachhochschulen ist eine Gleichwertigkeit zwischen akademischer und beruflicher Ausbildung angestrebt worden. Die Revision des Berufsbildungsgesetzes und die neue Berufsbildungsverordnung lassen aber befürchten, dass eine Angleichung insbesondere eine negative Entwicklung zur Verschulung der beruflichen Ausbildung bewirkt. Die neuen Bestimmungen bedeuten nicht zuletzt auch eine stärkere Beanspruchung der ausbildenden Unternehmen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen kaufmännischen Grundausbildung beobachten Berufsschullehrer bereits heute - kaum ein Jahr nach Inkrafttreten - einen weiteren Rückgang der Lehrstellenangebote.</p><p>Die Annahme, die Unternehmen selber seien an gut qualifizierten Berufsleuten und damit an der Ausbildung von Lehrlingen interessiert, mag im Kern ihre Richtigkeit haben. Dem gegenüber steht aber eine alarmierende Jugendarbeitslosigkeit. Diese mag auch damit zusammenhängen, dass viele Unternehmen den Ausbildungsstand der Schulabgänger als ungenügend einschätzen. Die zusätzlichen personellen und zeitlichen Belastungen, welche die Professionalisierung der Berufsbildung für die Unternehmen mit sich bringt, erhöht schliesslich aber vor allem die Investitionen der Unternehmen in die Berufsbildung. Diese zusätzlichen Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen belasten die KMU in besonderem Ausmass. Die Situation auf dem Lehrstellenmarkt dürfte sich eher verschärfen.</p><p>Ausbildung ist nicht allein ein wirtschaftliches, sondern in einem weiteren Sinn ein gesellschaftliches Bedürfnis. Im Sinne einer Gleichwertigkeit auch in finanzieller Hinsicht zwischen beruflicher und akademischer Bildung ist eine vermehrte Förderung der praxisbezogenen Berufsbildung wünschenswert. Indem die Unternehmen die Ausbildungskosten bei den Bundessteuern in Abzug bringen können, wird die grössere Belastung in zeitlicher und personeller Hinsicht teilweise kompensiert, und es bestehen Anreize, vermehrt in die Ausbildung von Lehrlingen zu investieren.</p>
    • <p>Bund und Kantone sind aus volkswirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Gründen daran interessiert, Lehrstellen zu erhalten und zu schaffen. In den vergangenen Jahren hat der Bund verschiedene Massnahmen ergriffen: Lehrstellenbeschlüsse I und II und Erlass eines neuen Berufsbildungsgesetzes. Aufgrund der Task Force "Lehrstellen 2003" werden Lehrstellenförderinnen und -förderer unterstützt, erhalten Lehrbetriebsverbünde eine Anschubfinanzierung und wird die Vermittlung und das Mentoring von Jugendlichen intensiviert.</p><p>Für den Bund ist es ein grosses Anliegen, ausbildenden Unternehmungen optimale Rahmenbedingungen zu bieten. Die Kosten eines Betriebes für die Ausbildung von Lehrlingen zählen zum geschäftsmässigen Betriebsaufwand und können sowohl bei den Bundes- wie auch bei den Kantonssteuern in Abzug gebracht werden.</p><p>Die Einführung eines zusätzlichen allgemeinen Steuerabzuges für ausbildende Unternehmungen wäre aber aus wirtschaftlichen und ordnungspolitischen Gründen die falsche Vorgehensweise, um Unternehmungen zu entlasten. Dies hat der Bundesrat bereits in der Beantwortung der Motion Bangerter 00.3334 festgehalten. Jüngste Untersuchungen bestätigen diese Haltung.</p><p>Die Bereitstellung von Lehrstellen ist für eine Unternehmung mit Kosten und Pflichten verbunden. Rund 90 Prozent der Aufwendungen entfallen auf Lohnkosten für die Lernenden und die Berufsbildungsverantwortlichen. Die restlichen 10 Prozent verteilen sich auf Verbrauchsmaterial, Anlagekosten und übrige Kosten. Die Aufwendungen können die Unternehmungen in der Steuerrechnung deklarieren. Den Ausbildungskosten steht ein Nutzen gegenüber. Es sind dies die produktiven Leistungen der Lernenden. In vielen Berufen fallen bereits diese höher aus als die Aufwendungen. Unternehmungen in ausbildungsintensiven Berufen verfügen nach der Lehrzeit immerhin über ausgebildete und bereits eingearbeitete Fachkräfte, wodurch sie Personalrekrutierungskosten einsparen. Insgesamt lohnt sich die Berufsbildung für die Unternehmungen, wie dies die neueste Studie "Kosten und Nutzen der Lehrlingsausbildung aus der Sicht Schweizer Betriebe" der Universität Bern belegt. Bezogen auf das Jahr 2000 standen den Bruttokosten von 4,8 Milliarden Franken produktive Leistungen in der Höhe von 5,2 Milliarden Franken gegenüber. Mit einem allgemeinen Steuerabzug würden deshalb Unternehmungen, die bereits ausbilden, zusätzlich profitieren.</p><p>Ein allgemeiner Steuerabzug würde umgekehrt Unternehmungen bestrafen, die aus objektiven Kriterien nicht ausbilden können. Namentlich sind dies Kleinunternehmungen, die beispielsweise hochspezialisierte Produkte herstellen oder anspruchsvolle Dienstleistungen erbringen. Ein allgemeiner Steuerabzug könnte sodann zu einer unerwünschten Strukturentwicklung führen. In Unternehmungen, wo sich die Ausbildung von Lernenden bereits während der Lehrzeit lohnt, würden mehr Lernende ausgebildet werden, als der Arbeitsmarkt aufnehmen kann. Auch stellt sich bei einem allgemeinen Steuerabzug für ausbildende Unternehmungen - in der Schweiz bilden rund 66 000 Unternehmungen Lernende aus - das Problem fiskalischer Mindererträge. Unter Umständen müssten diese mit höheren Steuern, auch der geförderten Unternehmungen, kompensiert werden. Zu Verzerrungen würde schliesslich die Forderung führen, nur bestimmte Branchen steuerlich zu bevorzugen. Der Staat hätte die äusserst schwierige Frage zu lösen, welche Berufe er fördern möchte. Eine Frage, die letztlich nur der Markt beantworten kann, wie dies jüngst die Entwicklung der Informatikbranche einmal mehr gezeigt hat. Zudem brächte diese Verteilung einen grossen bürokratischen Aufwand mit sich.</p><p>Den Organisationen der Arbeitswelt - und nicht dem Staat - kommt die Aufgabe zu, die zu vermittelnden Berufsqualifikationen zu definieren. Damit bestimmen sie zu einem wesentlichen Teil die Bildungsqualität und die Anforderungen an die Unternehmungen. Sie haben es in der Hand, die vorhandenen Spielräume zugunsten der ausbildenden Unternehmungen zu nutzen. Auch sichern sich die Unternehmungen mit der Beteiligung an der Berufsbildung ihren eigenen Nachwuchs an qualifizierten Berufsleuten, die ihren Bedürfnissen entsprechen. Dieses System sorgt gleichzeitig dafür, dass die Jugendlichen nach dem Abschluss einen Anschluss erhalten. Dadurch ist die Jugendarbeitslosigkeit in der Schweiz auf einem tiefen Niveau im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Ein gut funktionierendes Berufsbildungssystem allein ist jedoch nicht Garant für eine tiefe Jugendarbeitslosigkeit. Hierzu sind zusätzliche arbeitsmarktliche Massnahmen notwendig.</p><p>Das Anfang 2004 in Kraft gesetzte neue Berufsbildungsgesetz ist als offenes Rahmengesetz konzipiert. Es lässt Raum für Innovationen und ist Basis für eine moderne Berufsbildung. Höhere Anforderungen an die Unternehmungen in der Ausbildung sind nicht per se negativ. Dem Mehraufwand kann durchaus ein grösserer Nutzen gegenüber stehen: Die Unternehmungen verfügen gegen Ende der Ausbildungszeit zunehmend über besser qualifizierte und beispielsweise bei abnehmenden Schulanteilen über häufiger im Betrieb präsente Lernende.</p><p>Berufsverbände erbringen ausserdem vielfältige Kollektivleistungen, um ihren Mitgliedern eine effiziente Berufsbildung zu ermöglichen. Im neuen Berufsbildungsgesetz ist dieser Gedanke der Selbsthilfe mit der Möglichkeit, branchenbezogene Berufsbildungsfonds allgemein verbindlich erklären zu lassen, ergänzt worden. Trittbrettfahrer werden damit gezielt in die Verantwortung eingebunden. Ihre Beiträge kommen direkt der Berufsbildung zugute.</p><p>Das neue Berufsbildungsgesetz enthält weitere Möglichkeiten, damit Unternehmungen effizient ausbilden können. Auch bei den kommenden Revisionen im Berufsbildungsbereich, insbesondere bei der Revision der Bildungsverordnungen, wird sich der Bundesrat im Einvernehmen mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt gezielt für optimale Rahmenbedingungen im Einklang mit einer hohen Bildungsqualität einsetzen. Darüber hinaus prüft er auch Möglichkeiten ausserhalb des Berufsbildungsgesetzes: Im Rahmen der laufenden Revision des öffentlichen Beschaffungswesens wird zurzeit abgeklärt, ob bei Vorliegen gleichwertiger Angebote nicht jene Unternehmung den Zuschlag erhalten soll, die ihrer gesamtwirtschaftlichen Verantwortung nachkommt (vgl. dazu die parlamentarische Initiative Lustenberger 03.445).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die notwendigen Schritte zu unternehmen und Unternehmen bei der Ausbildung von Lehrlingen zu entlasten, indem diese die durch die Ausbildung von Lehrlingen verursachten Kosten bei der Bundessteuerrechnung in Abzug bringen können.</p>
    • Lehrlingsausbildung. Abzug bei der Bundessteuer *

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