Mehrwertsteuer. Verringerung der administrativen Belastung *

ShortId
03.3622
Id
20033622
Updated
28.07.2023 10:25
Language
de
Title
Mehrwertsteuer. Verringerung der administrativen Belastung *
AdditionalIndexing
24;15;Verwaltungsformalität;Steuererhebung;Vereinfachung von Verfahren;Mehrwertsteuer;Steuerrecht
1
  • L04K11070103, Mehrwertsteuer
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
  • L04K08060113, Verwaltungsformalität
  • L04K11070312, Steuerrecht
  • L04K11070602, Steuererhebung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die administrative Entlastung der Unternehmen ist eine Handlungspriorität des Bundesrates. Bei der Mehrwertsteuer handelt es sich um einen der Bereiche, wo das Einhalten der staatlichen Reglementierungen die höchsten Kosten verursacht. Das erklärt sich durch die extreme Komplexität des Mehrwertsteuersystems, aber auch dadurch, dass die grosse Mehrheit der Unternehmen, die der Mehrwertsteuer unterstellt sind, ihre Abrechnungen nach der normalen Methode vornehmen müssen. Dies hat gewichtige administrative Belastungen zur Folge. Zum einen, weil die Unternehmen gezwungen sind, ihre Abrechnungen viermal pro Jahr zu erstellen. Zum anderen müssen sie die Vorsteuer ausweisen, die von der geschuldeten Steuer auf dem Umsatz abgezogen wird.</p><p>Will man die administrative Last, die den Unternehmen durch die Mehrwertsteuer erwächst, verringern, muss man ihnen die Möglichkeit geben, ihre Abrechnungen mittels Saldosteuersatz vorzunehmen. Diese Methode verringert die administrativen Aufgaben der Unternehmen nachhaltig, denn die mit der Steuer auf dem Umsatz verrechenbare Vorsteuer muss nicht mehr ausgewiesen und die Abrechnung nur alle sechs Monate vorgenommen werden.</p><p>Zusätzlich reduziert sie die administrativen Scherereien, die durch die von der Mehrwertsteuerhauptabteilung durchgeführten Inspektionen entstehen. Gemäss Experten kann die administrative Belastung der Unternehmen auf einer Skala von 1 bis 10 variieren, je nachdem ob sie die Saldosteuersatzmethode - auch vereinfachte Abrechnungsmethode genannt - oder die normale effektive Methode anwenden. Das heisst, dass es für die Unternehmen im Allgemeinen und für die KMU im Speziellen von Vorteil ist, diese Methode anzuwenden.</p><p>Begrüssenswerterweise wurden mit dem Mehrwertsteuergesetz vom 2. September 1999 die Limiten erhöht, die die vereinfachte Abrechnung mittels Saldosteuersätzen erlauben. Trotzdem bleibt die Tatsache, dass der Rückgriff auf die vereinfachte Abrechnungsmethode für zahlreiche Unternehmen fiskalisch nicht attraktiv ist, weil die Saldosteuersätze zu hoch sind. Der Beweis dafür ist, dass Ende 2002 nur ein Drittel aller der Mehrwertsteuer unterstellten Unternehmen nach der vereinfachten Methode abrechnete; dies obschon die offiziellen Schätzungen glauben machten, mehr als vier Fünftel der Steuerpflichtigen könnten von einer solchen vereinfachten Abrechnung profitieren.</p><p>Deshalb ist der Bundesrat eingeladen, Vorschläge zur Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer zu unterbreiten, welche die Anwendung der Abrechnungsmethode nach Saldosteuersätzen mittels vorteilhafterer Steuersätze fördern - besonders auch im Hinblick auf eine mögliche Erhöhung der Mehrwertsteuersätze.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Um die administrativen Arbeiten zu verringern, die den Unternehmen durch die Mehrwertsteuer (MWSt) entstehen, wird der Bundesrat beauftragt, Vorschläge zur Änderung des Artikels 59 des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (MWStG) zu unterbreiten, welche die Anwendung der Abrechnungsmethode nach Saldosteuersätzen mittels vorteilhafterer Steuersätze fördern.</p>
  • Mehrwertsteuer. Verringerung der administrativen Belastung *
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die administrative Entlastung der Unternehmen ist eine Handlungspriorität des Bundesrates. Bei der Mehrwertsteuer handelt es sich um einen der Bereiche, wo das Einhalten der staatlichen Reglementierungen die höchsten Kosten verursacht. Das erklärt sich durch die extreme Komplexität des Mehrwertsteuersystems, aber auch dadurch, dass die grosse Mehrheit der Unternehmen, die der Mehrwertsteuer unterstellt sind, ihre Abrechnungen nach der normalen Methode vornehmen müssen. Dies hat gewichtige administrative Belastungen zur Folge. Zum einen, weil die Unternehmen gezwungen sind, ihre Abrechnungen viermal pro Jahr zu erstellen. Zum anderen müssen sie die Vorsteuer ausweisen, die von der geschuldeten Steuer auf dem Umsatz abgezogen wird.</p><p>Will man die administrative Last, die den Unternehmen durch die Mehrwertsteuer erwächst, verringern, muss man ihnen die Möglichkeit geben, ihre Abrechnungen mittels Saldosteuersatz vorzunehmen. Diese Methode verringert die administrativen Aufgaben der Unternehmen nachhaltig, denn die mit der Steuer auf dem Umsatz verrechenbare Vorsteuer muss nicht mehr ausgewiesen und die Abrechnung nur alle sechs Monate vorgenommen werden.</p><p>Zusätzlich reduziert sie die administrativen Scherereien, die durch die von der Mehrwertsteuerhauptabteilung durchgeführten Inspektionen entstehen. Gemäss Experten kann die administrative Belastung der Unternehmen auf einer Skala von 1 bis 10 variieren, je nachdem ob sie die Saldosteuersatzmethode - auch vereinfachte Abrechnungsmethode genannt - oder die normale effektive Methode anwenden. Das heisst, dass es für die Unternehmen im Allgemeinen und für die KMU im Speziellen von Vorteil ist, diese Methode anzuwenden.</p><p>Begrüssenswerterweise wurden mit dem Mehrwertsteuergesetz vom 2. September 1999 die Limiten erhöht, die die vereinfachte Abrechnung mittels Saldosteuersätzen erlauben. Trotzdem bleibt die Tatsache, dass der Rückgriff auf die vereinfachte Abrechnungsmethode für zahlreiche Unternehmen fiskalisch nicht attraktiv ist, weil die Saldosteuersätze zu hoch sind. Der Beweis dafür ist, dass Ende 2002 nur ein Drittel aller der Mehrwertsteuer unterstellten Unternehmen nach der vereinfachten Methode abrechnete; dies obschon die offiziellen Schätzungen glauben machten, mehr als vier Fünftel der Steuerpflichtigen könnten von einer solchen vereinfachten Abrechnung profitieren.</p><p>Deshalb ist der Bundesrat eingeladen, Vorschläge zur Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer zu unterbreiten, welche die Anwendung der Abrechnungsmethode nach Saldosteuersätzen mittels vorteilhafterer Steuersätze fördern - besonders auch im Hinblick auf eine mögliche Erhöhung der Mehrwertsteuersätze.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Um die administrativen Arbeiten zu verringern, die den Unternehmen durch die Mehrwertsteuer (MWSt) entstehen, wird der Bundesrat beauftragt, Vorschläge zur Änderung des Artikels 59 des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (MWStG) zu unterbreiten, welche die Anwendung der Abrechnungsmethode nach Saldosteuersätzen mittels vorteilhafterer Steuersätze fördern.</p>
    • Mehrwertsteuer. Verringerung der administrativen Belastung *

Back to List