Verbrennungsanlagen. Nationale Kapazitätsplanung *
- ShortId
-
03.3627
- Id
-
20033627
- Updated
-
28.07.2023 12:33
- Language
-
de
- Title
-
Verbrennungsanlagen. Nationale Kapazitätsplanung *
- AdditionalIndexing
-
52;Koordination;Abfallbeseitigung;Versorgung
- 1
-
- L04K06010202, Abfallbeseitigung
- L04K07010309, Versorgung
- L04K08020314, Koordination
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Aus ökologischen Gründen ist in der Schweiz seit dem 1. Januar 2000 die direkte Ablagerung unbehandelter Siedlungsabfälle nicht mehr erlaubt. Die nicht verwertbaren Abfälle sind in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) zu verbrennen. Das Buwal koordiniert seit rund einem Dutzend Jahren zusammen mit den Kantonen mittels Beratung und gegenseitiger Information die Planung der KVA. Ziel ist es, genügend Kapazität bereitzustellen, um die Entsorgung der Siedlungsabfälle im Inland zu ermöglichen und Überkapazitäten zu vermeiden. Um die Kosten und die Umweltbelastung durch Transporte zu reduzieren, haben der Bund und die Kantone in ihrer Planung stets auch eine regional einigermassen ausgewogene Verteilung der KVA angestrebt. Dies ist der Grund, weshalb sich der Bund und die Kantone seit Beginn ihrer koordinierten Planung für den Bau einer Anlage im Kanton Tessin ausgesprochen haben.</p><p>Ohne diese koordinierende Rolle des Bundes bestünde die vom Interpellanten angesprochene Gefahr, dass KVA-Ausbauprojekte ohne Rücksicht auf die Situation in Nachbarkantonen realisiert würden. Dies würde zu Überkapazitäten führen, welche letztlich von den Gemeinden der KVA-Verbände über Steuern oder Abfallgebühren zu finanzieren wären.</p><p>1. Seit 1999 liegt die Menge der in KVA zu verbrennenden Abfälle praktisch unverändert bei rund 3,15 Millionen Tonnen pro Jahr. Davon sind etwa 30 000 Tonnen Klärschlamm (als Trockensubstanz). Ebenfalls eingeschlossen sind rund 50 000 Tonnen Abfälle, welche aus dem grenznahen Ausland importiert werden. Aufgrund bereits abgeschlossener Verträge werden die Importe im Jahre 2006 um etwa 50 000 Tonnen ansteigen, so dass ab diesem Zeitpunkt in den KVA jährlich etwa 3,2 Millionen Tonnen Abfälle zu verbrennen sein werden.</p><p>Nach der Inbetriebnahme der im Bau befindlichen KVA Lausanne und der gegenwärtig geplanten KVA im Kanton Tessin wird die Schweiz über eine Verbrennungskapazität von etwas mehr als 3,5 Millionen Tonnen verfügen. Etwa ab dem Jahre 2007 liegt somit die freie Kapazität während einiger Jahre bei rund 300 000 Tonnen oder rund 9 Prozent. Dies ist mehr als die betrieblich optimale Reserve von 5 Prozent. Dabei konzentrieren sich die freien Kapazitäten in der West- und in der Ostschweiz. In diesen Regionen können zusätzliche Abfallimporte aus grenznahen Gebieten in Frankreich bzw. Österreich den Übergang zu einer ausgeglichenen Lage erleichtern. Längerfristig kann die KVA-Kapazität durch Stillegung bzw. Ersatz von Ofenlinien, die dann am Ende ihrer Betriebsdauer stehen, an den aktuellen Bedarf angepasst werden.</p><p>Gemäss der Abfallstatistik des Buwal fallen jährlich gut 200 000 Tonnen Klärschlamm Trockensubstanz an. Davon wird im Jahre 2006 über die Hälfte in speziellen Schlammverbrennungsanlagen, etwa 35 Prozent in Zementwerken und rund 15 Prozent oder 30 000 Tonnen in KVA verbrannt werden. Gemeinsam werden diese Anlagen über eine Kapazität zur Verbrennung von Klärschlamm von etwa 206 000 Tonnen verfügen. Dabei beinhaltet diese Abschätzung bestehende sowie in Bau oder vor Baubeginn stehende Anlagen. Angesichts dieser Verbrennungskapazität von 206 000 Tonnen und der zu erwartenden anfallenden Menge von 203 000 Tonnen Klärschlamm sind zusätzliche Projekte zu dessen Verbrennung sorgfältig auf ihre Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit zu überprüfen.</p><p>Da für die Verbrennung von Klärschlamm in KVA nur etwa 1 Prozent von deren Kapazität genutzt wird, ist Klärschlamm für die KVA-Planung nicht von ausschlaggebender Bedeutung.</p><p>2. Als ersten Schritt zur Koordination der Entsorgungskapazität erhebt das Buwal jährlich die Menge der zur Verbrennung anfallenden Abfälle sowie die Kapazität der bestehenden und in Ausführung begriffenen Verbrennungsanlagen. Die regelmässige Veröffentlichung dieser Informationen stellt eine wichtige Entscheidungsgrundlage sowohl für die Betreiber der KVA als auch für die Kantone dar. Zudem lädt das Buwal die Kantone der verschiedenen Regionen mindestens einmal jährlich zu einer Aussprache über die Resultate der Erhebung sowie über die sich abzeichnenden Entwicklungen bei den Abfallmengen und bei den Anlagenkapazitäten ein.</p><p>Falls in einer Region trotz vorhandener oder drohender Überkapazitäten der Bau zusätzlicher Anlagen erwogen wird, können die Bundesbehörden den zuständigen Kanton auf die sich abzeichnenden Widersprüche zum Bundesrecht, d. h. zu Artikel 31a Absatz 1 des Umweltschutzgesetzes, aufmerksam machen. Als Ultima Ratio kann der Bund gestützt auf diese Bestimmungen Aufsichtsmittel ergreifen und beispielsweise eine dem Bundesrecht widersprechende Baubewilligung mit einer Beschwerde anfechten.</p><p>3. Auch wenn der Bund heute bei der Koordination der KVA-Planung über keine weit reichenden Kompetenzen verfügt und beispielsweise im Rahmen von Bewilligungsverfahren nicht angehört werden muss, hat doch das primär auf Informationen und Beratung beruhende Vorgehen insgesamt recht gute Resultate gezeigt. So konnte auf diverse Ausbauprojekte verzichtet werden, und wesentliche Überkapazitäten sind bis heute ausgeblieben.</p><p>Gemäss der geltenden Aufgabenteilung haben die Kantone in verschiedenen, von der wirtschaftlichen Bedeutung her zum Teil wesentlich bedeutenderen Bereichen die Kompetenz zur Planung und Ausführung von Infrastrukturanlagen. Die Einführung einer Bundesbewilligung bei der Abfallentsorgung würde der üblichen Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen zuwiderlaufen und ist angesichts der guten Zusammenarbeit mit den Kantonen auch nicht gerechtfertigt.</p><p>Neben der Möglichkeit, die Planung der KVA durch noch striktere Absprachen und noch detailliertere Regelung zu perfektionieren, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in diesem Bereich in Zukunft vermehrt Marktkräfte spielen zu lassen. Die zukünftige Ausgestaltung der Entsorgung von Siedlungsabfällen im Spannungsfeld zwischen Markt und staatlichem Monopol bildet ein wichtiges Element der zurzeit laufenden Wirksamkeitsanalyse der Abfallwirtschaftspolitik des Bundes.</p><p>Wie erste Erfahrungen im Kanton Zürich zeigen, hat es durchaus positive Wirkung auf die Entsorgungspreise und das Investitionsverhalten, wenn die Gemeinden zwischen verschiedenen KVA wählen können. In jedem Fall wird eine allfällige Änderung der heutigen gesetzlichen Regelungen über die Einzugsgebiete von KVA wegen der sehr unterschiedlichen Situationen der Anlagen mit längeren Übergangsfristen erfolgen müssen.</p><p>4. Wie bereits erwähnt, trifft sich das Buwal regelmässig mit den Kantonen, sodass der Ersatz älterer Anlagen rechtzeitig angesprochen werden kann. Das Buwal hat z. B. nach dem Bekanntwerden der Ausbaupläne für die KVA Bazenheid mit dem Betriebsleiter der Anlage Kontakt aufgenommen und eine erste Besprechung vereinbart. Zurzeit läuft in Bazenheid eine Vorstudie, mit der verschiedene Varianten des Ausbaues bzw. Umbaues der bestehenden Anlage geprüft werden. Um allfällige Überkapazitäten zu vermeiden, soll dieses Projekt in den ersten Monaten 2004 auch mit den Vorstehern der Umweltschutzfachstellen der Ostschweiz diskutiert werden. Sollte sich im Rahmen dieser Diskussionen bestätigen, dass eine Erweiterung der KVA Bazenheid aus nationaler Sicht unnötig ist und dass dies zu unerwünschten Überkapazitäten führt, würde das Buwal diese Ansicht den Gemeinden des Gemeindeverbandes auch offen darlegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In einem Buwal-Bericht zur Klärschlammentsorgung in der Schweiz wird umfassend dargelegt, dass unter Einbezug der sich im Bau oder einem fortgeschrittenen Planungsstadium befindlichen Anlagen in der Schweiz genügend Verbrennungskapazitäten zur Verfügung stehen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Entsorgungskapazität für die ausschliesslich thermische Entsorgung des Klärschlammes ab 2006 - auch ohne Einbezug der Kapazitäten der Kehrichtverbrennungsanlagen - grundsätzlich gewährleistet ist. Gleichzeitig zeigt der aktuelle Abfallbericht des Buwal auf, dass ab 2007 eine Überkapazität bei den Kehrichtverbrennungsanlagen von 9 Prozent, entsprechend rund 300 000 Jahrestonnen, bestehen wird.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage stellt sich die Frage, wie der Bund darauf einwirken kann, dass trotz mittel- und langfristig ausreichenden Verbrennungskapazitäten nicht aus rein regionaler Sicht in weitere Projekte investiert wird. Als Beispiel dient der Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid, welcher für 2010 den Bau einer neuen Verbrennungsanlage für verschiedene Abfälle - u. a. Klärschlamm - mit einem Investitionsvolumen von 70 bis 100 Millionen Franken plant, was aber das bereits erkennbare nationale Überangebot an thermischen Entsorgungskapazitäten nochmals massiv verschärfen würde.</p><p>Obwohl unbestritten ist, dass Zweckverbände autonom handeln, drängen sich Fragen nach der Koordination und Effizienz der thermischen Entsorgung in der Schweiz auf. Denn letztlich werden sämtliche Anlagen über Gebühren und Abgaben finanziert, was auch die aufgrund anstehender Überkapazitäten drohenden Defizite mit einschliesst. Zudem verpflichtet das USG die Kantone zur Zusammenarbeit und zum Vermeiden von Überkapazitäten.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die künftig verfügbaren Kapazitäten für die thermische Abfallentsorgung in der Schweiz, insbesondere unter Einbezug der Klärschlammentsorgung?</p><p>2. Welche Instrumente hat der Bund in der Hand, um die Bereitstellung von Verbrennungskapazitäten national zu koordinieren und damit sicher zu stellen, dass nicht auf dem Buckel des Bürgers Überkapazitäten realisiert werden, bei welchen nebst sehr hohen Investitionskosten auch massive Defizite absehbar sind.</p><p>3. Erachtet er es als wünschbar, über zusätzliche Kompetenzen für die Koordination der nationalen Verbrennungskapazitäten zu verfügen? Wenn ja, wie könnten solche Kompetenzen aussehen, und auf welcher gesetzlichen Grundlage wären sie in welchem Zeitraum zu schaffen?</p><p>4. Wie stellt der Bund kurzfristig, also noch vor dem anstehenden Ersatz älterer Anlagen sicher, dass der Bedarf und die Kapazität in den Regionen aufeinander abgestimmt werden? Denn von den 57 derzeit in Betrieb stehenden Ofenlinien in der Schweiz sind 12 Linien mit einer Kapazität von insgesamt 440 000 Tonnen älter als zwanzig Jahre. Da diese Linien in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich ersetzt oder zumindest total revidiert werden müssen, bietet sich durch den koordinierten Ersatz oder allenfalls die Stilllegung alter Ofenlinien die Chance für eine optimale Planung der erforderlichen Kehrichtverbrennungsanlagen-Kapazitäten.</p>
- Verbrennungsanlagen. Nationale Kapazitätsplanung *
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Aus ökologischen Gründen ist in der Schweiz seit dem 1. Januar 2000 die direkte Ablagerung unbehandelter Siedlungsabfälle nicht mehr erlaubt. Die nicht verwertbaren Abfälle sind in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) zu verbrennen. Das Buwal koordiniert seit rund einem Dutzend Jahren zusammen mit den Kantonen mittels Beratung und gegenseitiger Information die Planung der KVA. Ziel ist es, genügend Kapazität bereitzustellen, um die Entsorgung der Siedlungsabfälle im Inland zu ermöglichen und Überkapazitäten zu vermeiden. Um die Kosten und die Umweltbelastung durch Transporte zu reduzieren, haben der Bund und die Kantone in ihrer Planung stets auch eine regional einigermassen ausgewogene Verteilung der KVA angestrebt. Dies ist der Grund, weshalb sich der Bund und die Kantone seit Beginn ihrer koordinierten Planung für den Bau einer Anlage im Kanton Tessin ausgesprochen haben.</p><p>Ohne diese koordinierende Rolle des Bundes bestünde die vom Interpellanten angesprochene Gefahr, dass KVA-Ausbauprojekte ohne Rücksicht auf die Situation in Nachbarkantonen realisiert würden. Dies würde zu Überkapazitäten führen, welche letztlich von den Gemeinden der KVA-Verbände über Steuern oder Abfallgebühren zu finanzieren wären.</p><p>1. Seit 1999 liegt die Menge der in KVA zu verbrennenden Abfälle praktisch unverändert bei rund 3,15 Millionen Tonnen pro Jahr. Davon sind etwa 30 000 Tonnen Klärschlamm (als Trockensubstanz). Ebenfalls eingeschlossen sind rund 50 000 Tonnen Abfälle, welche aus dem grenznahen Ausland importiert werden. Aufgrund bereits abgeschlossener Verträge werden die Importe im Jahre 2006 um etwa 50 000 Tonnen ansteigen, so dass ab diesem Zeitpunkt in den KVA jährlich etwa 3,2 Millionen Tonnen Abfälle zu verbrennen sein werden.</p><p>Nach der Inbetriebnahme der im Bau befindlichen KVA Lausanne und der gegenwärtig geplanten KVA im Kanton Tessin wird die Schweiz über eine Verbrennungskapazität von etwas mehr als 3,5 Millionen Tonnen verfügen. Etwa ab dem Jahre 2007 liegt somit die freie Kapazität während einiger Jahre bei rund 300 000 Tonnen oder rund 9 Prozent. Dies ist mehr als die betrieblich optimale Reserve von 5 Prozent. Dabei konzentrieren sich die freien Kapazitäten in der West- und in der Ostschweiz. In diesen Regionen können zusätzliche Abfallimporte aus grenznahen Gebieten in Frankreich bzw. Österreich den Übergang zu einer ausgeglichenen Lage erleichtern. Längerfristig kann die KVA-Kapazität durch Stillegung bzw. Ersatz von Ofenlinien, die dann am Ende ihrer Betriebsdauer stehen, an den aktuellen Bedarf angepasst werden.</p><p>Gemäss der Abfallstatistik des Buwal fallen jährlich gut 200 000 Tonnen Klärschlamm Trockensubstanz an. Davon wird im Jahre 2006 über die Hälfte in speziellen Schlammverbrennungsanlagen, etwa 35 Prozent in Zementwerken und rund 15 Prozent oder 30 000 Tonnen in KVA verbrannt werden. Gemeinsam werden diese Anlagen über eine Kapazität zur Verbrennung von Klärschlamm von etwa 206 000 Tonnen verfügen. Dabei beinhaltet diese Abschätzung bestehende sowie in Bau oder vor Baubeginn stehende Anlagen. Angesichts dieser Verbrennungskapazität von 206 000 Tonnen und der zu erwartenden anfallenden Menge von 203 000 Tonnen Klärschlamm sind zusätzliche Projekte zu dessen Verbrennung sorgfältig auf ihre Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit zu überprüfen.</p><p>Da für die Verbrennung von Klärschlamm in KVA nur etwa 1 Prozent von deren Kapazität genutzt wird, ist Klärschlamm für die KVA-Planung nicht von ausschlaggebender Bedeutung.</p><p>2. Als ersten Schritt zur Koordination der Entsorgungskapazität erhebt das Buwal jährlich die Menge der zur Verbrennung anfallenden Abfälle sowie die Kapazität der bestehenden und in Ausführung begriffenen Verbrennungsanlagen. Die regelmässige Veröffentlichung dieser Informationen stellt eine wichtige Entscheidungsgrundlage sowohl für die Betreiber der KVA als auch für die Kantone dar. Zudem lädt das Buwal die Kantone der verschiedenen Regionen mindestens einmal jährlich zu einer Aussprache über die Resultate der Erhebung sowie über die sich abzeichnenden Entwicklungen bei den Abfallmengen und bei den Anlagenkapazitäten ein.</p><p>Falls in einer Region trotz vorhandener oder drohender Überkapazitäten der Bau zusätzlicher Anlagen erwogen wird, können die Bundesbehörden den zuständigen Kanton auf die sich abzeichnenden Widersprüche zum Bundesrecht, d. h. zu Artikel 31a Absatz 1 des Umweltschutzgesetzes, aufmerksam machen. Als Ultima Ratio kann der Bund gestützt auf diese Bestimmungen Aufsichtsmittel ergreifen und beispielsweise eine dem Bundesrecht widersprechende Baubewilligung mit einer Beschwerde anfechten.</p><p>3. Auch wenn der Bund heute bei der Koordination der KVA-Planung über keine weit reichenden Kompetenzen verfügt und beispielsweise im Rahmen von Bewilligungsverfahren nicht angehört werden muss, hat doch das primär auf Informationen und Beratung beruhende Vorgehen insgesamt recht gute Resultate gezeigt. So konnte auf diverse Ausbauprojekte verzichtet werden, und wesentliche Überkapazitäten sind bis heute ausgeblieben.</p><p>Gemäss der geltenden Aufgabenteilung haben die Kantone in verschiedenen, von der wirtschaftlichen Bedeutung her zum Teil wesentlich bedeutenderen Bereichen die Kompetenz zur Planung und Ausführung von Infrastrukturanlagen. Die Einführung einer Bundesbewilligung bei der Abfallentsorgung würde der üblichen Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen zuwiderlaufen und ist angesichts der guten Zusammenarbeit mit den Kantonen auch nicht gerechtfertigt.</p><p>Neben der Möglichkeit, die Planung der KVA durch noch striktere Absprachen und noch detailliertere Regelung zu perfektionieren, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, in diesem Bereich in Zukunft vermehrt Marktkräfte spielen zu lassen. Die zukünftige Ausgestaltung der Entsorgung von Siedlungsabfällen im Spannungsfeld zwischen Markt und staatlichem Monopol bildet ein wichtiges Element der zurzeit laufenden Wirksamkeitsanalyse der Abfallwirtschaftspolitik des Bundes.</p><p>Wie erste Erfahrungen im Kanton Zürich zeigen, hat es durchaus positive Wirkung auf die Entsorgungspreise und das Investitionsverhalten, wenn die Gemeinden zwischen verschiedenen KVA wählen können. In jedem Fall wird eine allfällige Änderung der heutigen gesetzlichen Regelungen über die Einzugsgebiete von KVA wegen der sehr unterschiedlichen Situationen der Anlagen mit längeren Übergangsfristen erfolgen müssen.</p><p>4. Wie bereits erwähnt, trifft sich das Buwal regelmässig mit den Kantonen, sodass der Ersatz älterer Anlagen rechtzeitig angesprochen werden kann. Das Buwal hat z. B. nach dem Bekanntwerden der Ausbaupläne für die KVA Bazenheid mit dem Betriebsleiter der Anlage Kontakt aufgenommen und eine erste Besprechung vereinbart. Zurzeit läuft in Bazenheid eine Vorstudie, mit der verschiedene Varianten des Ausbaues bzw. Umbaues der bestehenden Anlage geprüft werden. Um allfällige Überkapazitäten zu vermeiden, soll dieses Projekt in den ersten Monaten 2004 auch mit den Vorstehern der Umweltschutzfachstellen der Ostschweiz diskutiert werden. Sollte sich im Rahmen dieser Diskussionen bestätigen, dass eine Erweiterung der KVA Bazenheid aus nationaler Sicht unnötig ist und dass dies zu unerwünschten Überkapazitäten führt, würde das Buwal diese Ansicht den Gemeinden des Gemeindeverbandes auch offen darlegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In einem Buwal-Bericht zur Klärschlammentsorgung in der Schweiz wird umfassend dargelegt, dass unter Einbezug der sich im Bau oder einem fortgeschrittenen Planungsstadium befindlichen Anlagen in der Schweiz genügend Verbrennungskapazitäten zur Verfügung stehen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Entsorgungskapazität für die ausschliesslich thermische Entsorgung des Klärschlammes ab 2006 - auch ohne Einbezug der Kapazitäten der Kehrichtverbrennungsanlagen - grundsätzlich gewährleistet ist. Gleichzeitig zeigt der aktuelle Abfallbericht des Buwal auf, dass ab 2007 eine Überkapazität bei den Kehrichtverbrennungsanlagen von 9 Prozent, entsprechend rund 300 000 Jahrestonnen, bestehen wird.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage stellt sich die Frage, wie der Bund darauf einwirken kann, dass trotz mittel- und langfristig ausreichenden Verbrennungskapazitäten nicht aus rein regionaler Sicht in weitere Projekte investiert wird. Als Beispiel dient der Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid, welcher für 2010 den Bau einer neuen Verbrennungsanlage für verschiedene Abfälle - u. a. Klärschlamm - mit einem Investitionsvolumen von 70 bis 100 Millionen Franken plant, was aber das bereits erkennbare nationale Überangebot an thermischen Entsorgungskapazitäten nochmals massiv verschärfen würde.</p><p>Obwohl unbestritten ist, dass Zweckverbände autonom handeln, drängen sich Fragen nach der Koordination und Effizienz der thermischen Entsorgung in der Schweiz auf. Denn letztlich werden sämtliche Anlagen über Gebühren und Abgaben finanziert, was auch die aufgrund anstehender Überkapazitäten drohenden Defizite mit einschliesst. Zudem verpflichtet das USG die Kantone zur Zusammenarbeit und zum Vermeiden von Überkapazitäten.</p><p>Angesichts dieser Ausgangslage bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die künftig verfügbaren Kapazitäten für die thermische Abfallentsorgung in der Schweiz, insbesondere unter Einbezug der Klärschlammentsorgung?</p><p>2. Welche Instrumente hat der Bund in der Hand, um die Bereitstellung von Verbrennungskapazitäten national zu koordinieren und damit sicher zu stellen, dass nicht auf dem Buckel des Bürgers Überkapazitäten realisiert werden, bei welchen nebst sehr hohen Investitionskosten auch massive Defizite absehbar sind.</p><p>3. Erachtet er es als wünschbar, über zusätzliche Kompetenzen für die Koordination der nationalen Verbrennungskapazitäten zu verfügen? Wenn ja, wie könnten solche Kompetenzen aussehen, und auf welcher gesetzlichen Grundlage wären sie in welchem Zeitraum zu schaffen?</p><p>4. Wie stellt der Bund kurzfristig, also noch vor dem anstehenden Ersatz älterer Anlagen sicher, dass der Bedarf und die Kapazität in den Regionen aufeinander abgestimmt werden? Denn von den 57 derzeit in Betrieb stehenden Ofenlinien in der Schweiz sind 12 Linien mit einer Kapazität von insgesamt 440 000 Tonnen älter als zwanzig Jahre. Da diese Linien in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich ersetzt oder zumindest total revidiert werden müssen, bietet sich durch den koordinierten Ersatz oder allenfalls die Stilllegung alter Ofenlinien die Chance für eine optimale Planung der erforderlichen Kehrichtverbrennungsanlagen-Kapazitäten.</p>
- Verbrennungsanlagen. Nationale Kapazitätsplanung *
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