Verzögerte Förderung gasförmiger Treibstoffe *

ShortId
03.3632
Id
20033632
Updated
28.07.2023 10:29
Language
de
Title
Verzögerte Förderung gasförmiger Treibstoffe *
AdditionalIndexing
52;Kohlendioxid;Erdgas;Verschmutzung durch das Auto;Klimaveränderung;Mineralölsteuer;Biogas;Regierungsprogramm;Luftreinhaltung;Treibstoff;Lenkungsabgabe
1
  • L05K1704010101, Treibstoff
  • L04K11070109, Mineralölsteuer
  • L03K170502, Biogas
  • L04K17040201, Erdgas
  • L06K080602010102, Regierungsprogramm
  • L04K06020209, Klimaveränderung
  • L04K06010411, Luftreinhaltung
  • L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
  • L06K070501020901, Kohlendioxid
  • L04K06010403, Lenkungsabgabe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Diskussionslos und einmütig haben der Nationalrat (am 6. März 2003) und der Ständerat (am 16. Juni 2003) die Motion 02.3382 der UREK-N überwiesen, mit welcher gasförmige Treibstoffe mittels steuerlicher, haushaltneutraler Entlastung gefördert werden sollen.</p><p>Die Vorteile gasförmiger Treibstoffe sind unbestritten. Ihre Emissionen bei der Verbrennung sind wesentlich geringer als bei herkömmlichen flüssigen Treibstoffen, sowohl bezüglich CO2-Ausstoss (-25 Prozent) als auch bei den übrigen Luftschadstoffen. Gasförmige Treibstoffe können somit rasch und umsetzbar einen wirksamen Beitrag zur Reduktion des CO2-Ausstosses leisten. Die Fahrzeug- und Gasindustrie tragen dazu mit serienmässig verfügbaren Fahrzeugen und mit dem aktiven Aufbau eines Tankstellennetzes bei.</p><p>Mit den Vorbereitungen zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes im Sinne der überwiesenen Motion wurde die Oberzolldirektion beauftragt. Die OZD hat nun kürzlich ihre Vorstellung des Umsetzungsfahrplanes bekannt gegeben. Danach könnte die steuerliche Entlastung gasförmiger Treibstoffe erst per 1. Januar 2007 in Kraft treten. Dem Vernehmen nach will die OZD weitere Gesetzesänderungen im Bereich flüssiger Treibstoffe in die gleiche Vorlage packen, obwohl dazu noch keinerlei Vorstösse vorliegen.</p><p>Der von der OZD vorgesehene Fahrplan widerspricht der Zielsetzung der einstimmig überwiesenen Motion erheblich und verzögert eine wirksame Massnahme zur CO2-Reduktion.</p>
  • <p>1. Der Zeitplan bis zur Inkraftsetzung des geänderten Mineralölsteuergesetzes (MinöStG) richtet sich nach dem üblichen gesetzgeberischen Verfahren und beinhaltet u. a. die Vernehmlassung und die parlamentarische Beratung.</p><p>Anzumerken ist, dass die Oberzolldirektion alle klimafreundlichen Treibstoffe in die Abklärungen für eine allfällige steuerliche Entlastung einbezieht, da es neben den in der Motion 02.3382 erwähnten Gastreibstoffen eine Reihe biogener Flüssigtreibstoffe gibt, die in Zukunft ebenfalls einen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen werden leisten können (z. B. Ethanol).</p><p>2. Die Motion zur Förderung der Einführung schwefelfreier Treibstoffe mittels einer Lenkungsabgabe hat von der Überweisung Mitte 2001 bis zur Inkraftsetzung der Änderung des Umweltschutzgesetzes auf Anfang 2004 rund zweieinhalb Jahre - also einen nicht wesentlich kürzeren Zeitrahmen - beansprucht. Eine zeitliche Verkürzung bei unbestrittenen Vorlagen wäre allenfalls durch die Behandlung des Geschäftes durch beide Räte in der gleichen Session möglich.</p><p>3. Das CO2-Reduktionspotenzial der Gastreibstoffe allein ist beschränkt. Es ist deshalb sinnvoll und insgesamt effizienter, zum jetzigen Zeitpunkt eine Gesamtschau anzustreben und die Steuersatzänderung für alle infrage kommenden klimafreundlichen Treibstoffe in einer einmaligen Änderung des MinöStG vorzunehmen. Dies um zu verhindern, dass in absehbarer Zeit das MinöStG ein weiteres Mal aufwendig revidiert werden muss.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er den von der Oberzolldirektion vorgesehenen langsamen Fahrplan zur Umsetzung der vom Parlament einmütig und ohne Diskussion überwiesenen Motion 02.3382 zur Förderung gasförmiger Treibstoffe? Braucht die dazu nötige Änderung des Mineralölsteuergesetzes tatsächlich, inklusiv parlamentarischer Behandlung, über drei Jahre, nachdem das Thema weder in den beiden zuständigen Kommissionen noch in den beiden Räten umstritten war?</p><p>2. Wie begründet er dieses langsame Vorgehen, nachdem die mit dem überwiesenen Auftrag vergleichbare Einführung schwefelfreier Treibstoffe wesentlich rascher vonstatten ging, ebenso wie die seinerzeitige Bevorzugung bleifreien Benzins?</p><p>3. Ist er bereit, z. B. durch Beschränkung der Vorlage auf das im Vorstoss effektiv Geforderte für eine schnellere Umsetzung der Motion zu sorgen, nachdem deren Ziele zu einer raschen wirksamen und umsetzbaren Reduktion des CO2-Ausstosses beitragen?</p>
  • Verzögerte Förderung gasförmiger Treibstoffe *
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Diskussionslos und einmütig haben der Nationalrat (am 6. März 2003) und der Ständerat (am 16. Juni 2003) die Motion 02.3382 der UREK-N überwiesen, mit welcher gasförmige Treibstoffe mittels steuerlicher, haushaltneutraler Entlastung gefördert werden sollen.</p><p>Die Vorteile gasförmiger Treibstoffe sind unbestritten. Ihre Emissionen bei der Verbrennung sind wesentlich geringer als bei herkömmlichen flüssigen Treibstoffen, sowohl bezüglich CO2-Ausstoss (-25 Prozent) als auch bei den übrigen Luftschadstoffen. Gasförmige Treibstoffe können somit rasch und umsetzbar einen wirksamen Beitrag zur Reduktion des CO2-Ausstosses leisten. Die Fahrzeug- und Gasindustrie tragen dazu mit serienmässig verfügbaren Fahrzeugen und mit dem aktiven Aufbau eines Tankstellennetzes bei.</p><p>Mit den Vorbereitungen zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes im Sinne der überwiesenen Motion wurde die Oberzolldirektion beauftragt. Die OZD hat nun kürzlich ihre Vorstellung des Umsetzungsfahrplanes bekannt gegeben. Danach könnte die steuerliche Entlastung gasförmiger Treibstoffe erst per 1. Januar 2007 in Kraft treten. Dem Vernehmen nach will die OZD weitere Gesetzesänderungen im Bereich flüssiger Treibstoffe in die gleiche Vorlage packen, obwohl dazu noch keinerlei Vorstösse vorliegen.</p><p>Der von der OZD vorgesehene Fahrplan widerspricht der Zielsetzung der einstimmig überwiesenen Motion erheblich und verzögert eine wirksame Massnahme zur CO2-Reduktion.</p>
    • <p>1. Der Zeitplan bis zur Inkraftsetzung des geänderten Mineralölsteuergesetzes (MinöStG) richtet sich nach dem üblichen gesetzgeberischen Verfahren und beinhaltet u. a. die Vernehmlassung und die parlamentarische Beratung.</p><p>Anzumerken ist, dass die Oberzolldirektion alle klimafreundlichen Treibstoffe in die Abklärungen für eine allfällige steuerliche Entlastung einbezieht, da es neben den in der Motion 02.3382 erwähnten Gastreibstoffen eine Reihe biogener Flüssigtreibstoffe gibt, die in Zukunft ebenfalls einen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen werden leisten können (z. B. Ethanol).</p><p>2. Die Motion zur Förderung der Einführung schwefelfreier Treibstoffe mittels einer Lenkungsabgabe hat von der Überweisung Mitte 2001 bis zur Inkraftsetzung der Änderung des Umweltschutzgesetzes auf Anfang 2004 rund zweieinhalb Jahre - also einen nicht wesentlich kürzeren Zeitrahmen - beansprucht. Eine zeitliche Verkürzung bei unbestrittenen Vorlagen wäre allenfalls durch die Behandlung des Geschäftes durch beide Räte in der gleichen Session möglich.</p><p>3. Das CO2-Reduktionspotenzial der Gastreibstoffe allein ist beschränkt. Es ist deshalb sinnvoll und insgesamt effizienter, zum jetzigen Zeitpunkt eine Gesamtschau anzustreben und die Steuersatzänderung für alle infrage kommenden klimafreundlichen Treibstoffe in einer einmaligen Änderung des MinöStG vorzunehmen. Dies um zu verhindern, dass in absehbarer Zeit das MinöStG ein weiteres Mal aufwendig revidiert werden muss.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er den von der Oberzolldirektion vorgesehenen langsamen Fahrplan zur Umsetzung der vom Parlament einmütig und ohne Diskussion überwiesenen Motion 02.3382 zur Förderung gasförmiger Treibstoffe? Braucht die dazu nötige Änderung des Mineralölsteuergesetzes tatsächlich, inklusiv parlamentarischer Behandlung, über drei Jahre, nachdem das Thema weder in den beiden zuständigen Kommissionen noch in den beiden Räten umstritten war?</p><p>2. Wie begründet er dieses langsame Vorgehen, nachdem die mit dem überwiesenen Auftrag vergleichbare Einführung schwefelfreier Treibstoffe wesentlich rascher vonstatten ging, ebenso wie die seinerzeitige Bevorzugung bleifreien Benzins?</p><p>3. Ist er bereit, z. B. durch Beschränkung der Vorlage auf das im Vorstoss effektiv Geforderte für eine schnellere Umsetzung der Motion zu sorgen, nachdem deren Ziele zu einer raschen wirksamen und umsetzbaren Reduktion des CO2-Ausstosses beitragen?</p>
    • Verzögerte Förderung gasförmiger Treibstoffe *

Back to List