Neat. Lärmschutz im Oberwallis *

ShortId
03.3641
Id
20033641
Updated
28.07.2023 12:28
Language
de
Title
Neat. Lärmschutz im Oberwallis *
AdditionalIndexing
52;48;Wallis;Schienennetz;NEAT;Lärmschutz
1
  • L04K06010410, Lärmschutz
  • L05K1803020701, NEAT
  • L04K18030207, Schienennetz
  • L05K0301010121, Wallis
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Im engen Rhonetal zwischen Visp und Brig werden mit der Inbetriebnahme von AlpTransit-Lötschberg täglich insgesamt rund 350 Züge verkehren (Simplon/Neat-Linie, BLS-Berglinie und MGB-Linie).</p><p>Der Verkehr auf der Normalspurstrecke Visp-Brig wird massgeblich erhöht. Es handelt sich mehrheitlich um Güterverkehr, insbesondere auch während den Nachtstunden. Damit vervielfachen sich die Lärmimmissionen.</p><p>Die SBB als Eigentümerin und Betreiberin dieser Strecke ist nicht bereit, daselbst die Lärmschutzmassnahmen für eine "neue Anlage" im Sinne von Artikel 25 USG und Artikel 7 LSV zu realisieren.</p><p>Es ist zu befürchten, dass insbesondere die betroffenen Gemeinden und die privaten Beschwerden die Inbetriebnahme von AlpTransit-Lötschberg mit allen Mitteln verhindern werden. Die Realisierung der entsprechenden Lärmschutzmassnahmen würde die rechtzeitige Inbetriebnahme sicherstellen. Im Übrigen geht es wohl nicht an, dass bei vergleichbaren Verhältnissen in einer Landesgegend ein langer Umfahrungstunnel vorgespurt wird und im Oberwallis Lärmschutzmassnahmen nur für eine "bestehende Anlage" vorgesehen werden.</p>
  • <p>Die Bahnen sind gemäss Gesetz verpflichtet, Lärmschutzmassnahmen durchzuführen; das Bundesamt für Verkehr (BAV) genehmigt sie. Die Lärmsanierung der Eisenbahnen ist - in Ergänzung zum Umweltschutzgesetz (SR 814.01) und der Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41) - im Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (SR 742.144) sowie der entsprechenden Verordnung (VLE; SR 742.144.1) geregelt.</p><p>Das Ziel, die Lärmsanierung der Neat-Zufahrtstrecken am Lötschberg und am Gotthard vor der fahrplanmässigen Inbetriebnahme der Basistunnels abzuschliessen, hat der Bundesrat bereits in seiner Botschaft vom 1. März 1999 über die Lärmsanierung der Eisenbahnen festgelegt (BBl 1999 4919, Ziff. 232.2 sowie Art. 22 Abs. 3 VLE). Ausserdem hat er beschlossen, bauliche Massnahmen auf den Strecken der Huckepackkorridore Lötschberg und Gotthard seien vor den Massnahmen auf den übrigen Sanierungsstrecken durchzuführen (Art. 22 Abs. 1 VLE).</p><p>Die SBB AG hat dem BAV die Plangenehmigungsgesuche zur Lärmsanierung in den Gemeinden Brig-Glis, Naters, Lalden, Visp und Baltschieder eingereicht; sie wurden im Frühjahr 2002 bzw. 2003 publiziert und öffentlich aufgelegt. Die betroffenen Gemeinden und zahlreiche Privatpersonen erhoben Einsprachen und bemängelten die vorgeschlagenen Massnahmen als ungenügend. Auch der Kanton Wallis gab eine negative Vormeinung ab. Es wurde u. a. geltend gemacht, mit der von der BLS AlpTransit AG ausgearbeiteten "Mundbach-Variante" wäre das Südportal des Lötschberg-Basistunnels nur wenig westlich von Brig gelegen, womit das Rhonetal und insbesondere Visp weitgehend vom Nord-Süd-Verkehr verschont geblieben wären. Dem Verzicht auf diese Variante habe er gegenüber dem Bund nur unter der Bedingung eines optimalen Lärmschutzes zugestimmt, dem die von der SBB AG aufgelegten Massnahmen aber nicht zu genügen vermöchten. Der Bundesrat habe die Linienführung mit dem Portalstandort in Raron mit entsprechenden Vorgaben für einen optimalen Lärmschutz verbunden.</p><p>Mit Blick auf diese Zusagen und mit der Absicht, eine termingerechte Realisierung der Neat zu ermöglichen, anerkannte das BAV nach Gesprächen mit dem Staatsrat des Kantons Wallis, dass die bereits aufgelegten Lärmschutzmassnahmen zu ergänzen sind. Die SBB AG wurde deshalb verpflichtet, die Projekte entsprechend zu überarbeiten. Die zusätzlichen Kosten sollen dabei durch den Neat-Gesamtkredit getragen werden.</p><p>Die SBB AG hat den betroffenen Gemeinden die überarbeiteten Vorprojekte Ende April bzw. Anfang Mai 2004 vorgestellt. Die Länge der Lärmschutzwände zwischen dem Lötschberg-Südportal und dem Bahnhof Brig soll von knapp 3000 auf 6000 Metern verdoppelt werden, so dass rund 75 Prozent der Anwohner geschützt werden können. In den übrigen Fällen sollen Schallschutzfenster eingebaut werden. Auf diese Weise kann insgesamt ein sehr hoher Schutzgrad erreicht werden. Sämtliche betroffenen Gemeinden haben grundsätzliche Zustimmung zu diesen Vorprojekten signalisiert.</p><p>Die SBB AG wird somit ihre hängigen Lärmsanierungsprojekte zurückziehen und gleichzeitig die neuen dem BAV zur Genehmigung einreichen. Die Publikation der neuen Plangenehmigungsgesuche (mit öffentlicher Auflage) wird das BAV im Sommer 2004 veranlassen können. Alle Betroffenen erhalten damit die Möglichkeit, sich erneut zu äussern.</p><p>An der Vorgabe, die Massnahmen zwischen dem Südportal des Lötschberg-Basistunnels und Brig bis zur Inbetriebnahme der Lötschberg-Achse im Jahre 2007 zu realisieren, wird festgehalten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ist der Bundesrat bereit, sich dafür einzusetzen und sicherzustellen:</p><p>- dass die notwendigen Lärmschutzmassnahmen zwischen Visp und Brig vor Inbetriebnahme von AlpTransit-Lötschberg realisiert werden; und</p><p>- dass dabei diese Massnahmen den Erfordernissen einer Sanierung für eine "neue Anlage" im Sinne von Artikel 25 USG und Artikel 7 LSV zu entsprechen haben?</p>
  • Neat. Lärmschutz im Oberwallis *
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im engen Rhonetal zwischen Visp und Brig werden mit der Inbetriebnahme von AlpTransit-Lötschberg täglich insgesamt rund 350 Züge verkehren (Simplon/Neat-Linie, BLS-Berglinie und MGB-Linie).</p><p>Der Verkehr auf der Normalspurstrecke Visp-Brig wird massgeblich erhöht. Es handelt sich mehrheitlich um Güterverkehr, insbesondere auch während den Nachtstunden. Damit vervielfachen sich die Lärmimmissionen.</p><p>Die SBB als Eigentümerin und Betreiberin dieser Strecke ist nicht bereit, daselbst die Lärmschutzmassnahmen für eine "neue Anlage" im Sinne von Artikel 25 USG und Artikel 7 LSV zu realisieren.</p><p>Es ist zu befürchten, dass insbesondere die betroffenen Gemeinden und die privaten Beschwerden die Inbetriebnahme von AlpTransit-Lötschberg mit allen Mitteln verhindern werden. Die Realisierung der entsprechenden Lärmschutzmassnahmen würde die rechtzeitige Inbetriebnahme sicherstellen. Im Übrigen geht es wohl nicht an, dass bei vergleichbaren Verhältnissen in einer Landesgegend ein langer Umfahrungstunnel vorgespurt wird und im Oberwallis Lärmschutzmassnahmen nur für eine "bestehende Anlage" vorgesehen werden.</p>
    • <p>Die Bahnen sind gemäss Gesetz verpflichtet, Lärmschutzmassnahmen durchzuführen; das Bundesamt für Verkehr (BAV) genehmigt sie. Die Lärmsanierung der Eisenbahnen ist - in Ergänzung zum Umweltschutzgesetz (SR 814.01) und der Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41) - im Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (SR 742.144) sowie der entsprechenden Verordnung (VLE; SR 742.144.1) geregelt.</p><p>Das Ziel, die Lärmsanierung der Neat-Zufahrtstrecken am Lötschberg und am Gotthard vor der fahrplanmässigen Inbetriebnahme der Basistunnels abzuschliessen, hat der Bundesrat bereits in seiner Botschaft vom 1. März 1999 über die Lärmsanierung der Eisenbahnen festgelegt (BBl 1999 4919, Ziff. 232.2 sowie Art. 22 Abs. 3 VLE). Ausserdem hat er beschlossen, bauliche Massnahmen auf den Strecken der Huckepackkorridore Lötschberg und Gotthard seien vor den Massnahmen auf den übrigen Sanierungsstrecken durchzuführen (Art. 22 Abs. 1 VLE).</p><p>Die SBB AG hat dem BAV die Plangenehmigungsgesuche zur Lärmsanierung in den Gemeinden Brig-Glis, Naters, Lalden, Visp und Baltschieder eingereicht; sie wurden im Frühjahr 2002 bzw. 2003 publiziert und öffentlich aufgelegt. Die betroffenen Gemeinden und zahlreiche Privatpersonen erhoben Einsprachen und bemängelten die vorgeschlagenen Massnahmen als ungenügend. Auch der Kanton Wallis gab eine negative Vormeinung ab. Es wurde u. a. geltend gemacht, mit der von der BLS AlpTransit AG ausgearbeiteten "Mundbach-Variante" wäre das Südportal des Lötschberg-Basistunnels nur wenig westlich von Brig gelegen, womit das Rhonetal und insbesondere Visp weitgehend vom Nord-Süd-Verkehr verschont geblieben wären. Dem Verzicht auf diese Variante habe er gegenüber dem Bund nur unter der Bedingung eines optimalen Lärmschutzes zugestimmt, dem die von der SBB AG aufgelegten Massnahmen aber nicht zu genügen vermöchten. Der Bundesrat habe die Linienführung mit dem Portalstandort in Raron mit entsprechenden Vorgaben für einen optimalen Lärmschutz verbunden.</p><p>Mit Blick auf diese Zusagen und mit der Absicht, eine termingerechte Realisierung der Neat zu ermöglichen, anerkannte das BAV nach Gesprächen mit dem Staatsrat des Kantons Wallis, dass die bereits aufgelegten Lärmschutzmassnahmen zu ergänzen sind. Die SBB AG wurde deshalb verpflichtet, die Projekte entsprechend zu überarbeiten. Die zusätzlichen Kosten sollen dabei durch den Neat-Gesamtkredit getragen werden.</p><p>Die SBB AG hat den betroffenen Gemeinden die überarbeiteten Vorprojekte Ende April bzw. Anfang Mai 2004 vorgestellt. Die Länge der Lärmschutzwände zwischen dem Lötschberg-Südportal und dem Bahnhof Brig soll von knapp 3000 auf 6000 Metern verdoppelt werden, so dass rund 75 Prozent der Anwohner geschützt werden können. In den übrigen Fällen sollen Schallschutzfenster eingebaut werden. Auf diese Weise kann insgesamt ein sehr hoher Schutzgrad erreicht werden. Sämtliche betroffenen Gemeinden haben grundsätzliche Zustimmung zu diesen Vorprojekten signalisiert.</p><p>Die SBB AG wird somit ihre hängigen Lärmsanierungsprojekte zurückziehen und gleichzeitig die neuen dem BAV zur Genehmigung einreichen. Die Publikation der neuen Plangenehmigungsgesuche (mit öffentlicher Auflage) wird das BAV im Sommer 2004 veranlassen können. Alle Betroffenen erhalten damit die Möglichkeit, sich erneut zu äussern.</p><p>An der Vorgabe, die Massnahmen zwischen dem Südportal des Lötschberg-Basistunnels und Brig bis zur Inbetriebnahme der Lötschberg-Achse im Jahre 2007 zu realisieren, wird festgehalten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ist der Bundesrat bereit, sich dafür einzusetzen und sicherzustellen:</p><p>- dass die notwendigen Lärmschutzmassnahmen zwischen Visp und Brig vor Inbetriebnahme von AlpTransit-Lötschberg realisiert werden; und</p><p>- dass dabei diese Massnahmen den Erfordernissen einer Sanierung für eine "neue Anlage" im Sinne von Artikel 25 USG und Artikel 7 LSV zu entsprechen haben?</p>
    • Neat. Lärmschutz im Oberwallis *

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