Sport senkt Gesundheits- und Sozialkosten *
- ShortId
-
03.3642
- Id
-
20033642
- Updated
-
28.07.2023 09:39
- Language
-
de
- Title
-
Sport senkt Gesundheits- und Sozialkosten *
- AdditionalIndexing
-
2841;Gesundheitsförderung;Prävention;Sparmassnahme;Sport;soziale Kosten;Kosten des Gesundheitswesens;Finanzierung;Tabaksteuer
- 1
-
- L04K01010102, Sport
- L04K11080108, Sparmassnahme
- L04K01050507, Gesundheitsförderung
- L04K11070108, Tabaksteuer
- L05K0105050702, Prävention
- L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
- L04K01040210, soziale Kosten
- L03K110902, Finanzierung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Abgestimmt auf weitere Massnahmen kann der Sport einen bedeutenden Beitrag zur Tabakprävention leisten. Entsprechend wird die Art und Weise, wie die Mittel des Tabakpräventionsfonds eingesetzt werden, zum einen von Angemessenheitskriterien (Kosten-Nutzen-Verhältnis der Projekte) und zum anderen von der Qualität dieser Projekte abhängen. Zudem ist vorgesehen, die durch den Fonds finanzierten Präventionsmassnahmen zu evaluieren.</p><p>Gestützt auf den Wortlaut von Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe c des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung und auf eine Analyse der Parlamentsdebatten zur Einrichtung des genannten Fonds ist der Bundesrat zum Schluss gelangt, dass der Gesetzgeber beabsichtigt, die Tabakprävention auszubauen, und dass damit die Finanzierung von Aktivitäten, die keinen spezifischen Beitrag zur Tabakprävention leisten, ausgeschlossen ist. Die allgemeinen Zielrichtungen und die Schwerpunkte der Tabakprävention sind heute im Nationalen Programm zur Tabakprävention 2001-2005 festgelegt, das der Bundesrat im Juni 2001 verabschiedet hat.</p><p>Parallel zur Errichtung des Tabakpräventionsfonds wird das BAG das erwähnte Programm aufgrund der neuen Finanzierungsquellen überarbeiten und als Dachstrategie weiterentwickeln. Die Partnerorganisationen, insbesondere auch aus dem Sportbereich, sind eingeladen, sich daran aktiv zu beteiligen und ihre Erfahrung und ihr Wissen einfliessen zu lassen.</p><p>Die in der Interpellation vorgeschlagenen 50 Prozent in Sportprojekte zu investierenden Fondsmittel erscheinen dem Bundesrat hoch, wenn die genannte Zweckbindung des Fonds (Tabakprävention) und die Qualitätssicherung respektiert werden sollen. Er geht jedoch davon aus, dass qualifizierten Sportprojekten eine hohe Priorität eingeräumt werden wird. Die Verordnung über den Tabakpräventionsfonds nennt einen anzustrebenden Richtwert von 20 bis 30 Prozent der jährlichen Fondseinnahmen, die - qualitativ überzeugende Projekte vorausgesetzt - im Bereich Sport und Bewegung einzusetzen wären.</p><p>2. Die These, dass sich insbesondere mit Sportaktivitäten Gesundheitskosten sparen lassen, ist richtig. Vor kurzem konnte dies mit einer gesundheitsökonomischen Studie auch für unser Land dokumentiert werden: Gemäss einer von Baspo, BAG, Suva und BfU veröffentlichten Studie werden die durch die aktiven 63 Prozent der Schweizer Bevölkerung eingesparten Gesundheitskosten auf jährlich 2,7 Milliarden Franken geschätzt, die durch die zu wenig Aktiven und Inaktiven 37 Prozent der Bevölkerung verursachten gesundheitlichen Mehrkosten dagegen jährlich auf 1,6 Milliarden Franken. Die Sportunfälle ihrerseits verursachen jährliche Gesundheitskosten von 1,1 Milliarden Franken, wobei etwa ein Drittel der Sportunfälle bei den zu wenig aktiven 37 Prozent der Bevölkerung auftritt.</p><p>Aus diesem Sachverhalt lässt sich, wie es in der Interpellation gemacht wird, folgern, dass eine vermehrte sportliche Aktivierung der Bevölkerung Gesundheitskosten senken könnte. Dies bedingt jedoch, dass die inaktive Bevölkerung ihr Bewegungsverhalten ändern würde.</p><p>Die hier dargelegten Fakten rechtfertigen nach Meinung des Bundesrates eine Fortsetzung der Unterstützung der allgemeinen Sport- und Bewegungsentwicklung in der Schweizer Bevölkerung durch die öffentliche Hand in mindestens bisherigem Ausmasse.</p><p>3. Das Bundesamt für Gesundheit und das Bundesamt für Sport haben sich darauf geeinigt, dass für die Präventionsorganisation im Sinne von Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe c des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung vorerst eine verwaltungsinterne Lösung in der Form einer Fachstelle gewählt wird, die unter Beizug des Baspo im BAG geführt wird. Es ist der ausdrückliche Wunsch des Parlamentes und aller anderen Beteiligten, die geäufneten Mittel möglichst rasch der Prävention zukommen zu lassen. Die Fachstelle garantiert, dass dies bereits ab Anfang 2004 der Fall sein wird. Davon werden vor allem die Partnerorganisationen der Prävention sowie sportspezifische Projekte profitieren. Eine spätere verwaltungsexterne Lösung (z. B. in Form einer Stiftung) bleibt damit als Option weiterhin offen.</p><p>Das BAG hat in Zusammenarbeit mit dem Baspo sowie mit den mitinteressierten Partnerorganisationen eine Verordnung über den Tabakpräventionsfonds erarbeitet, welche vom Bundesrat rückwirkend auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt wird. Die Verordnung wird u. a. die inhaltlichen, finanziellen und organisatorischen Bestimmungen zur Verwendung der Fondsmittel regeln.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Finanzierung des Sports wird durch das Entlastungsprogramm infrage gestellt. Die Erklärungen des Bundesrates zur Unterstützung der Kürzungen sind unklar und unpräzise begründet.</p><p>Die ganze Argumentation stützt sich auf den neuen Tabakpräventionsfonds. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit sollte dieser Fonds den Budgetanteil für den Sport ausgleichen bzw. sogar erhöhen.</p><p>In diesem Zusammenhang möchte ich dem Bundesrat folgende Fragen stellen:</p><p>1. Ist er auch der Meinung, dass mindestens 50 Prozent des Tabakpräventionsfonds dem Sport zukommen sollten?</p><p>2. Teilt er ebenfalls die Auffassung, dass mit der Unterstützung des Sports die Gesundheits- und Sozialkosten stark gesenkt werden können?</p><p>3. Gerne erwarten die Unterzeichnenden entsprechende Transparenz bezüglich Fondsaufteilung, und zwar, wenn immer möglich, bevor dieser definitiv aufgeteilt wird.</p>
- Sport senkt Gesundheits- und Sozialkosten *
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Abgestimmt auf weitere Massnahmen kann der Sport einen bedeutenden Beitrag zur Tabakprävention leisten. Entsprechend wird die Art und Weise, wie die Mittel des Tabakpräventionsfonds eingesetzt werden, zum einen von Angemessenheitskriterien (Kosten-Nutzen-Verhältnis der Projekte) und zum anderen von der Qualität dieser Projekte abhängen. Zudem ist vorgesehen, die durch den Fonds finanzierten Präventionsmassnahmen zu evaluieren.</p><p>Gestützt auf den Wortlaut von Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe c des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung und auf eine Analyse der Parlamentsdebatten zur Einrichtung des genannten Fonds ist der Bundesrat zum Schluss gelangt, dass der Gesetzgeber beabsichtigt, die Tabakprävention auszubauen, und dass damit die Finanzierung von Aktivitäten, die keinen spezifischen Beitrag zur Tabakprävention leisten, ausgeschlossen ist. Die allgemeinen Zielrichtungen und die Schwerpunkte der Tabakprävention sind heute im Nationalen Programm zur Tabakprävention 2001-2005 festgelegt, das der Bundesrat im Juni 2001 verabschiedet hat.</p><p>Parallel zur Errichtung des Tabakpräventionsfonds wird das BAG das erwähnte Programm aufgrund der neuen Finanzierungsquellen überarbeiten und als Dachstrategie weiterentwickeln. Die Partnerorganisationen, insbesondere auch aus dem Sportbereich, sind eingeladen, sich daran aktiv zu beteiligen und ihre Erfahrung und ihr Wissen einfliessen zu lassen.</p><p>Die in der Interpellation vorgeschlagenen 50 Prozent in Sportprojekte zu investierenden Fondsmittel erscheinen dem Bundesrat hoch, wenn die genannte Zweckbindung des Fonds (Tabakprävention) und die Qualitätssicherung respektiert werden sollen. Er geht jedoch davon aus, dass qualifizierten Sportprojekten eine hohe Priorität eingeräumt werden wird. Die Verordnung über den Tabakpräventionsfonds nennt einen anzustrebenden Richtwert von 20 bis 30 Prozent der jährlichen Fondseinnahmen, die - qualitativ überzeugende Projekte vorausgesetzt - im Bereich Sport und Bewegung einzusetzen wären.</p><p>2. Die These, dass sich insbesondere mit Sportaktivitäten Gesundheitskosten sparen lassen, ist richtig. Vor kurzem konnte dies mit einer gesundheitsökonomischen Studie auch für unser Land dokumentiert werden: Gemäss einer von Baspo, BAG, Suva und BfU veröffentlichten Studie werden die durch die aktiven 63 Prozent der Schweizer Bevölkerung eingesparten Gesundheitskosten auf jährlich 2,7 Milliarden Franken geschätzt, die durch die zu wenig Aktiven und Inaktiven 37 Prozent der Bevölkerung verursachten gesundheitlichen Mehrkosten dagegen jährlich auf 1,6 Milliarden Franken. Die Sportunfälle ihrerseits verursachen jährliche Gesundheitskosten von 1,1 Milliarden Franken, wobei etwa ein Drittel der Sportunfälle bei den zu wenig aktiven 37 Prozent der Bevölkerung auftritt.</p><p>Aus diesem Sachverhalt lässt sich, wie es in der Interpellation gemacht wird, folgern, dass eine vermehrte sportliche Aktivierung der Bevölkerung Gesundheitskosten senken könnte. Dies bedingt jedoch, dass die inaktive Bevölkerung ihr Bewegungsverhalten ändern würde.</p><p>Die hier dargelegten Fakten rechtfertigen nach Meinung des Bundesrates eine Fortsetzung der Unterstützung der allgemeinen Sport- und Bewegungsentwicklung in der Schweizer Bevölkerung durch die öffentliche Hand in mindestens bisherigem Ausmasse.</p><p>3. Das Bundesamt für Gesundheit und das Bundesamt für Sport haben sich darauf geeinigt, dass für die Präventionsorganisation im Sinne von Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe c des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung vorerst eine verwaltungsinterne Lösung in der Form einer Fachstelle gewählt wird, die unter Beizug des Baspo im BAG geführt wird. Es ist der ausdrückliche Wunsch des Parlamentes und aller anderen Beteiligten, die geäufneten Mittel möglichst rasch der Prävention zukommen zu lassen. Die Fachstelle garantiert, dass dies bereits ab Anfang 2004 der Fall sein wird. Davon werden vor allem die Partnerorganisationen der Prävention sowie sportspezifische Projekte profitieren. Eine spätere verwaltungsexterne Lösung (z. B. in Form einer Stiftung) bleibt damit als Option weiterhin offen.</p><p>Das BAG hat in Zusammenarbeit mit dem Baspo sowie mit den mitinteressierten Partnerorganisationen eine Verordnung über den Tabakpräventionsfonds erarbeitet, welche vom Bundesrat rückwirkend auf den 1. Januar 2004 in Kraft gesetzt wird. Die Verordnung wird u. a. die inhaltlichen, finanziellen und organisatorischen Bestimmungen zur Verwendung der Fondsmittel regeln.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Finanzierung des Sports wird durch das Entlastungsprogramm infrage gestellt. Die Erklärungen des Bundesrates zur Unterstützung der Kürzungen sind unklar und unpräzise begründet.</p><p>Die ganze Argumentation stützt sich auf den neuen Tabakpräventionsfonds. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit sollte dieser Fonds den Budgetanteil für den Sport ausgleichen bzw. sogar erhöhen.</p><p>In diesem Zusammenhang möchte ich dem Bundesrat folgende Fragen stellen:</p><p>1. Ist er auch der Meinung, dass mindestens 50 Prozent des Tabakpräventionsfonds dem Sport zukommen sollten?</p><p>2. Teilt er ebenfalls die Auffassung, dass mit der Unterstützung des Sports die Gesundheits- und Sozialkosten stark gesenkt werden können?</p><p>3. Gerne erwarten die Unterzeichnenden entsprechende Transparenz bezüglich Fondsaufteilung, und zwar, wenn immer möglich, bevor dieser definitiv aufgeteilt wird.</p>
- Sport senkt Gesundheits- und Sozialkosten *
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