KVG. Neues Konzept. Stopp der Fürsorgegesellschaft *

ShortId
03.3647
Id
20033647
Updated
27.07.2023 19:16
Language
de
Title
KVG. Neues Konzept. Stopp der Fürsorgegesellschaft *
AdditionalIndexing
2841;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Mutterschaft;Kosten des Gesundheitswesens;Patient/in;Finanzierung
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
  • L04K01050517, Patient/in
  • L05K0107030401, Mutterschaft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Motionär beantragt, die Finanzierung der Krankenversicherung gründlich zu überprüfen. Dazu schlägt er verschiedene Massnahmen vor, insbesondere bestimmte Leistungen nicht mehr über Prämiengelder zu finanzieren und neue Finanzierungsquellen zu erschliessen. Mit Änderungen bei der Finanzierung der Krankenversicherung will er erreichen, dass höchstens 4 bis 5 Prozent der Bevölkerung Prämienverbilligungen beziehen.</p><p>Die Kantone gewähren den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen. Zu diesem Zweck leistet der Bund den Kantonen Beiträge. Diese regeln die Anspruchsberechtigung. Zudem haben sie den Bundesbeitrag aus eigenen Mitteln aufzustocken. Im Jahre 2002 haben rund 33 Prozent der Bevölkerung Prämienverbilligungen erhalten. Für das Jahr 2004 stellt der Bund 2349 Millionen Franken für die Prämienverbilligung zur Verfügung. Um das Ziel des Motionärs zu erreichen, dass höchstens 4 bis 5 Prozent der Bevölkerung Prämienverbilligungen beziehen, müsste die Finanzierung der Krankenversicherung grundlegend geändert werden, indem sie weitgehend über neue Quellen finanziert würde.</p><p>In der 2. KVG-Teilrevision war vorgesehen, eine Höchstbelastung des Einkommens durch die Prämien der Krankenversicherung festzulegen. Für Haushalte mit Kindern sollte diese zwischen 2 und 10, für die übrigen Anspruchsberechtigten zwischen 4 und 12 Prozent betragen. Die Kantone sollten dazu mindestens vier Einkommensgruppen bilden. Die Bundesbeiträge für die Prämienverbilligung wären im ersten Jahr nach dem Inkrafttreten der Revision um 200 Millionen Franken erhöht worden.</p><p>Das bisherige System der Prämienverbilligung hat sich grundsätzlich bewährt, und der diesbezügliche in der zweiten KVG-Teilrevision vorgesehene Vorschlag fand eine breite Zustimmung. Deshalb sieht der Bundesrat nach dem Scheitern dieser Teilrevision in der Wintersession 2003 keinen Anlass, das System der Prämienverbilligung grundsätzlich infrage zu stellen und die Finanzierung der Krankenversicherung im Sinne der Motion grundlegend zu ändern.</p><p>Im Rahmen einer nächsten Gesetzesrevision wird der Bundesrat das Schwergewicht auf die Konsolidierung und Optimierung des geltenden Systems legen. Der Bundesrat lehnt somit die Motion ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Nach der Ablehnung der 2. KVG-Revision muss die Finanzierung der Krankenversicherung gründlich überprüft werden. Die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger von Prämienverbilligungen sollte nicht mehr als 4 bis 5 Prozent der Bevölkerung ausmachen.</p><p>Folgende Punkte könnten richtungweisend sein:</p><p>- Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Mutterschaft (Schwangerschaft, Niederkunft) entstehen, sind über die Erwerbsersatzordnung (EO) zu finanzieren. Ebenso soll die Schwangerschaft nicht mehr mit Krankheit gleichgesetzt werden. Im Übrigen sollten die Pflegekosten für Hochbetagte durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert werden.</p><p>- Der Zigarettenpreis ist demjenigen der EU-Länder anzupassen, wobei die zusätzlichen Einnahmen in die Finanzierung des KVG einfliessen sollten.</p><p>- Das Franchisensystem muss überprüft und der finanziellen Situation der Versicherten angeglichen werden, d. h., die Franchisen müssen vom Einkommen abhängig gemacht werden.</p><p>- Parallelimporte von Medikamenten sollten zugelassen werden. Die Abschaffung der freien Arztwahl ist unpopulär; es wäre sinnvoller, für medizinische Leistungen einen Preis festzulegen, den die Kassen bereit sind zu zahlen. Wenn eine Rechnung den festgelegten Preis überschreitet, sollte die Differenz von der Patientin bzw. dem Patienten beglichen werden.</p>
  • KVG. Neues Konzept. Stopp der Fürsorgegesellschaft *
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Motionär beantragt, die Finanzierung der Krankenversicherung gründlich zu überprüfen. Dazu schlägt er verschiedene Massnahmen vor, insbesondere bestimmte Leistungen nicht mehr über Prämiengelder zu finanzieren und neue Finanzierungsquellen zu erschliessen. Mit Änderungen bei der Finanzierung der Krankenversicherung will er erreichen, dass höchstens 4 bis 5 Prozent der Bevölkerung Prämienverbilligungen beziehen.</p><p>Die Kantone gewähren den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen. Zu diesem Zweck leistet der Bund den Kantonen Beiträge. Diese regeln die Anspruchsberechtigung. Zudem haben sie den Bundesbeitrag aus eigenen Mitteln aufzustocken. Im Jahre 2002 haben rund 33 Prozent der Bevölkerung Prämienverbilligungen erhalten. Für das Jahr 2004 stellt der Bund 2349 Millionen Franken für die Prämienverbilligung zur Verfügung. Um das Ziel des Motionärs zu erreichen, dass höchstens 4 bis 5 Prozent der Bevölkerung Prämienverbilligungen beziehen, müsste die Finanzierung der Krankenversicherung grundlegend geändert werden, indem sie weitgehend über neue Quellen finanziert würde.</p><p>In der 2. KVG-Teilrevision war vorgesehen, eine Höchstbelastung des Einkommens durch die Prämien der Krankenversicherung festzulegen. Für Haushalte mit Kindern sollte diese zwischen 2 und 10, für die übrigen Anspruchsberechtigten zwischen 4 und 12 Prozent betragen. Die Kantone sollten dazu mindestens vier Einkommensgruppen bilden. Die Bundesbeiträge für die Prämienverbilligung wären im ersten Jahr nach dem Inkrafttreten der Revision um 200 Millionen Franken erhöht worden.</p><p>Das bisherige System der Prämienverbilligung hat sich grundsätzlich bewährt, und der diesbezügliche in der zweiten KVG-Teilrevision vorgesehene Vorschlag fand eine breite Zustimmung. Deshalb sieht der Bundesrat nach dem Scheitern dieser Teilrevision in der Wintersession 2003 keinen Anlass, das System der Prämienverbilligung grundsätzlich infrage zu stellen und die Finanzierung der Krankenversicherung im Sinne der Motion grundlegend zu ändern.</p><p>Im Rahmen einer nächsten Gesetzesrevision wird der Bundesrat das Schwergewicht auf die Konsolidierung und Optimierung des geltenden Systems legen. Der Bundesrat lehnt somit die Motion ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Nach der Ablehnung der 2. KVG-Revision muss die Finanzierung der Krankenversicherung gründlich überprüft werden. Die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger von Prämienverbilligungen sollte nicht mehr als 4 bis 5 Prozent der Bevölkerung ausmachen.</p><p>Folgende Punkte könnten richtungweisend sein:</p><p>- Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Mutterschaft (Schwangerschaft, Niederkunft) entstehen, sind über die Erwerbsersatzordnung (EO) zu finanzieren. Ebenso soll die Schwangerschaft nicht mehr mit Krankheit gleichgesetzt werden. Im Übrigen sollten die Pflegekosten für Hochbetagte durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert werden.</p><p>- Der Zigarettenpreis ist demjenigen der EU-Länder anzupassen, wobei die zusätzlichen Einnahmen in die Finanzierung des KVG einfliessen sollten.</p><p>- Das Franchisensystem muss überprüft und der finanziellen Situation der Versicherten angeglichen werden, d. h., die Franchisen müssen vom Einkommen abhängig gemacht werden.</p><p>- Parallelimporte von Medikamenten sollten zugelassen werden. Die Abschaffung der freien Arztwahl ist unpopulär; es wäre sinnvoller, für medizinische Leistungen einen Preis festzulegen, den die Kassen bereit sind zu zahlen. Wenn eine Rechnung den festgelegten Preis überschreitet, sollte die Differenz von der Patientin bzw. dem Patienten beglichen werden.</p>
    • KVG. Neues Konzept. Stopp der Fürsorgegesellschaft *

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