Umweltabgabe zur Behebung von Skipistenschäden *
- ShortId
-
03.3652
- Id
-
20033652
- Updated
-
28.07.2023 11:08
- Language
-
de
- Title
-
Umweltabgabe zur Behebung von Skipistenschäden *
- AdditionalIndexing
-
52;Umweltpolitik (speziell);touristische Infrastruktur;Sporteinrichtung;Wintersport;Luftseilbahn;Landschaftsschutz;Lenkungsabgabe
- 1
-
- L05K0101010207, Wintersport
- L04K06010409, Landschaftsschutz
- L04K06010403, Lenkungsabgabe
- L05K0101010206, Sporteinrichtung
- L05K0101010301, touristische Infrastruktur
- L04K18030205, Luftseilbahn
- L03K060103, Umweltpolitik (speziell)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine intakte Landschaft ist das grösste Kapital der Schweizer Tourismusindustrie. Deshalb müssen wir alles daran setzen, die Landschaft zu schützen bzw. Landschafts- und Umweltschäden zu beheben. Gerade der Wintersport mit Skipistenplanierungen hinterlässt hässliche Spuren in der Landschaft.</p><p>Im Kampf um den Wintersport ist in den Schweizer Tourismusstationen ein richtiges "Wettrüsten" im Gang. Der "Beobachter" zitiert eine Studie der Zürcher Bristol-Stiftung. Demnach wurden zwischen 1993 und 2001 insgesamt 13 Skigebiete neu erschlossen. Die Hälfte der dabei investierten Gelder steuerte die öffentliche Hand bei. Es liegen über hundert Neuprojekte mit einem geschätzten Investitionsvolumen von 3,5 Milliarden Franken auf dem Tisch. Einzelne dieser Projekte sind bereits in die kantonalen Richtpläne eingegangen. Bei diesem "Wettrüsten" drohen die Natur und die Umwelt völlig unterzugehen.</p><p>Dass es auch anders geht zeigt Zermatt. Dieser Ort hat angefangen, freiwillig einen Schadenkatalog für sein Skigebiet zu erstellen. Sobald das Ausmass feststeht, will Zermatt die Wiederherstellung an die Hand nehmen. Diesem Beispiel müssen auch die anderen Skigebiete in der Schweiz folgen. Da der Konkurrenzdruck gross ist, viele Anlagen unrentabel sind, ist deshalb eine Art "Pistenabgabe" auf jeder Tageskarte zu erheben. So leisten auch die Gäste einen bescheidenen Umfang an der Schadenbehebung.</p><p>Das Geld aus der "Pistenabgabe" wird dazu verwendet werden, Landschafts- und Umweltschäden zu beheben, welche durch den Bau und den Betrieb von Skipisten entstehen. Wird in einem Skiort eine neue Seilbahn gebaut, schlagen die Skiabonnements meistens um einige Franken auf. Eine Pistenabgabe ist daher eine angemessene Massnahme und wirtschaftlich verkraftbar.</p>
- <p>Die Gründe, wieso der Bundesrat keinen Handlungsbedarf im Sinne der Motionärin sieht, liegen auf verschiedenen Ebenen und können wie folgt zusammengefasst werden:</p><p>Die Skipisten befinden sich zum grössten Teil in schutzwürdigen Landschaften und Lebensräumen. Die Bedingungen zur Berücksichtigung der Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes bei der Erteilung von Konzessionen und Bewilligungen in schutzwürdigen Lebensräumen sind im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) festgehalten. Lässt sich eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Lebensräume durch technische Eingriffe nicht vermeiden, so schreiben Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 18 des NHG vor, dass der Verursacher für besondere Massnahmen zur Wiederherstellung oder ansonsten für einen angemessenen Ersatz zu sorgen hat.</p><p>Bei der Konzessionierung von Seilbahnen legt der Bund gestützt auf das NHG seit Ende der Achtzigerjahre die Wiederherstellungs- und Ersatzpflicht für Eingriffe in die Landschaft klar fest. Konzessionen für neue Seilbahnen werden zudem mit der Auflage versehen, dass deren Planung und Bau von Umweltfachleuten begleitet werden muss.</p><p>Zurzeit ist ein neues Seilbahngesetz in der Vernehmlassung. Im Rahmen der nachfolgenden Verordnungen sollen weitere Massnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Geländeeingriffen, wie z. B. die Umweltbaubegleitung, vorgeschrieben werden.</p><p>Baubewilligungen bei Geländeveränderungen für Skipisten erteilen in der Regel die Kantone oder die Gemeinden. Sie sind auch zuständig dafür, dass Massnahmen für eine allfällige Wiederherstellung oder für einen Ersatz ergriffen werden. Der Bund hat aber keine Übersicht über die Praxis der Kantone oder der Gemeinden.</p><p>Der Verband Seilbahnen Schweiz entwickelt gegenwärtig ein branchenspezifisches Qualitätssystem, das Unternehmen auszeichnet, die in ihrem Erschliessungsgebiet die Anforderungen des Seilbahn-, Bau- und Umweltrechtes vorbildlich umsetzen. Mit diesem Instrument werden u. a. auch die Landschaftsschäden erfasst und behoben werden können, die durch den Bau und Betrieb von Skipisten entstanden sind. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass dieses branchenspezifische Qualitätssystem den geeigneteren Lösungsansatz darstellt als die vorgeschlagene Umweltabgabe.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass Landschafts- und Umweltschäden behoben werden müssen, welche durch den Bau und Betrieb von Skipisten enstanden sind.</p><p>Die gesetzlichen Anpassungen beinhalten insbesondere:</p><p>1. Die Seilbahnunternehmen mit Skipisten müssen ein Inventar der Landschafts- und Umweltschäden erstellen, welche durch den Bau und Betrieb von Skipisten entstanden sind.</p><p>2. Die Seilbahnunternehmen mit Skipisten müssen die inventarisierten Schäden beheben.</p><p>3. Die Seilbahnunternehmen mit Skipisten erheben eine Umweltabgabe auf den Tageskarten der Seilbahnen. Damit werden die Inventarisierungen und die Massnahmen zur Behebung der Landschafts- und Umweltschäden finanziert. Auf den Wochen- und Saisonabonnementen wird ein entsprechender Betrag erhoben.</p><p>4. Der Bund legt die Höhe der Abgabe fest und verwaltet die Gelder. Das Geld soll haushaltneutral an die Seilbahnunternehmen zurückbezahlt werden, welche die nötigen Arbeiten koordinieren.</p><p>5. Der Bund und die kantonalen Bewilligungsbehörden überwachen die Arbeiten.</p>
- Umweltabgabe zur Behebung von Skipistenschäden *
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Eine intakte Landschaft ist das grösste Kapital der Schweizer Tourismusindustrie. Deshalb müssen wir alles daran setzen, die Landschaft zu schützen bzw. Landschafts- und Umweltschäden zu beheben. Gerade der Wintersport mit Skipistenplanierungen hinterlässt hässliche Spuren in der Landschaft.</p><p>Im Kampf um den Wintersport ist in den Schweizer Tourismusstationen ein richtiges "Wettrüsten" im Gang. Der "Beobachter" zitiert eine Studie der Zürcher Bristol-Stiftung. Demnach wurden zwischen 1993 und 2001 insgesamt 13 Skigebiete neu erschlossen. Die Hälfte der dabei investierten Gelder steuerte die öffentliche Hand bei. Es liegen über hundert Neuprojekte mit einem geschätzten Investitionsvolumen von 3,5 Milliarden Franken auf dem Tisch. Einzelne dieser Projekte sind bereits in die kantonalen Richtpläne eingegangen. Bei diesem "Wettrüsten" drohen die Natur und die Umwelt völlig unterzugehen.</p><p>Dass es auch anders geht zeigt Zermatt. Dieser Ort hat angefangen, freiwillig einen Schadenkatalog für sein Skigebiet zu erstellen. Sobald das Ausmass feststeht, will Zermatt die Wiederherstellung an die Hand nehmen. Diesem Beispiel müssen auch die anderen Skigebiete in der Schweiz folgen. Da der Konkurrenzdruck gross ist, viele Anlagen unrentabel sind, ist deshalb eine Art "Pistenabgabe" auf jeder Tageskarte zu erheben. So leisten auch die Gäste einen bescheidenen Umfang an der Schadenbehebung.</p><p>Das Geld aus der "Pistenabgabe" wird dazu verwendet werden, Landschafts- und Umweltschäden zu beheben, welche durch den Bau und den Betrieb von Skipisten entstehen. Wird in einem Skiort eine neue Seilbahn gebaut, schlagen die Skiabonnements meistens um einige Franken auf. Eine Pistenabgabe ist daher eine angemessene Massnahme und wirtschaftlich verkraftbar.</p>
- <p>Die Gründe, wieso der Bundesrat keinen Handlungsbedarf im Sinne der Motionärin sieht, liegen auf verschiedenen Ebenen und können wie folgt zusammengefasst werden:</p><p>Die Skipisten befinden sich zum grössten Teil in schutzwürdigen Landschaften und Lebensräumen. Die Bedingungen zur Berücksichtigung der Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes bei der Erteilung von Konzessionen und Bewilligungen in schutzwürdigen Lebensräumen sind im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) festgehalten. Lässt sich eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Lebensräume durch technische Eingriffe nicht vermeiden, so schreiben Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 18 des NHG vor, dass der Verursacher für besondere Massnahmen zur Wiederherstellung oder ansonsten für einen angemessenen Ersatz zu sorgen hat.</p><p>Bei der Konzessionierung von Seilbahnen legt der Bund gestützt auf das NHG seit Ende der Achtzigerjahre die Wiederherstellungs- und Ersatzpflicht für Eingriffe in die Landschaft klar fest. Konzessionen für neue Seilbahnen werden zudem mit der Auflage versehen, dass deren Planung und Bau von Umweltfachleuten begleitet werden muss.</p><p>Zurzeit ist ein neues Seilbahngesetz in der Vernehmlassung. Im Rahmen der nachfolgenden Verordnungen sollen weitere Massnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Geländeeingriffen, wie z. B. die Umweltbaubegleitung, vorgeschrieben werden.</p><p>Baubewilligungen bei Geländeveränderungen für Skipisten erteilen in der Regel die Kantone oder die Gemeinden. Sie sind auch zuständig dafür, dass Massnahmen für eine allfällige Wiederherstellung oder für einen Ersatz ergriffen werden. Der Bund hat aber keine Übersicht über die Praxis der Kantone oder der Gemeinden.</p><p>Der Verband Seilbahnen Schweiz entwickelt gegenwärtig ein branchenspezifisches Qualitätssystem, das Unternehmen auszeichnet, die in ihrem Erschliessungsgebiet die Anforderungen des Seilbahn-, Bau- und Umweltrechtes vorbildlich umsetzen. Mit diesem Instrument werden u. a. auch die Landschaftsschäden erfasst und behoben werden können, die durch den Bau und Betrieb von Skipisten entstanden sind. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass dieses branchenspezifische Qualitätssystem den geeigneteren Lösungsansatz darstellt als die vorgeschlagene Umweltabgabe.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass Landschafts- und Umweltschäden behoben werden müssen, welche durch den Bau und Betrieb von Skipisten enstanden sind.</p><p>Die gesetzlichen Anpassungen beinhalten insbesondere:</p><p>1. Die Seilbahnunternehmen mit Skipisten müssen ein Inventar der Landschafts- und Umweltschäden erstellen, welche durch den Bau und Betrieb von Skipisten entstanden sind.</p><p>2. Die Seilbahnunternehmen mit Skipisten müssen die inventarisierten Schäden beheben.</p><p>3. Die Seilbahnunternehmen mit Skipisten erheben eine Umweltabgabe auf den Tageskarten der Seilbahnen. Damit werden die Inventarisierungen und die Massnahmen zur Behebung der Landschafts- und Umweltschäden finanziert. Auf den Wochen- und Saisonabonnementen wird ein entsprechender Betrag erhoben.</p><p>4. Der Bund legt die Höhe der Abgabe fest und verwaltet die Gelder. Das Geld soll haushaltneutral an die Seilbahnunternehmen zurückbezahlt werden, welche die nötigen Arbeiten koordinieren.</p><p>5. Der Bund und die kantonalen Bewilligungsbehörden überwachen die Arbeiten.</p>
- Umweltabgabe zur Behebung von Skipistenschäden *
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