Schuldenbremsenkonforme Entflechtung zwischen Bundeshaushalt und AHV/IV-Fonds *
- ShortId
-
03.3659
- Id
-
20033659
- Updated
-
27.07.2023 19:31
- Language
-
de
- Title
-
Schuldenbremsenkonforme Entflechtung zwischen Bundeshaushalt und AHV/IV-Fonds *
- AdditionalIndexing
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28;Buchführung;Schuldenbremse;Haushaltsplan;Invalidenversicherung;AHV;Fonds
- 1
-
- L02K1102, Haushaltsplan
- L04K07030201, Buchführung
- L05K0104010101, AHV
- L04K01040103, Invalidenversicherung
- L04K11080305, Schuldenbremse
- L04K11090203, Fonds
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2003 das EDI und das EFD beauftragt, bezüglich der Entflechtung der Finanzhaushalte des Bundes und der AHV/IV eine Entscheidgrundlage auszuarbeiten und ihm zu unterbreiten. Die im Postulat aufgeworfenen Fragen werden in diesem Rahmen geprüft werden.</p><p>Gestützt auf die Entscheidgrundlage des EDI und des EFD wird der Bundesrat voraussichtlich im Frühsommer 2004 über das weitere Vorgehen beschliessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Zwei Motionen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (03.3454 und 03.3570) streben eine transparente Finanzierung und langfristige Sicherung des AHV/IV-Fonds an. Insbesondere soll dies durch eine Entflechtung der Zahlungsflüsse zwischen dem Bundeshaushalt und der AHV/IV sowie durch die Schaffung eines separaten IV-Fonds geschehen. Die Stossrichtung dieser Vorstösse ist sehr zu unterstützen.</p><p>Dabei wird der Bundesrat in Bezug auf den Entflechtungsvorgang - zur Sicherstellung der angestrebten Transparenz sowie zur Gewährleistung eines Schuldenbremsen ähnlichen Interventionspunktes bei den AHV/IV-Fonds - um Prüfung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. die Erzielung einer kompletten Entflechtung zwischen Bundeshaushalt und AHV/IV-Haushalt, um einen echten Transparenzgewinn zu erreichen;</p><p>2. die Gewährleistung der Haushaltsneutralität zwischen den einzelnen öffentlichen "Kassen";</p><p>3. die Sicherstellung, dass die aktuellen Bundesbeiträge sowie Mehrwertsteueranteile zugunsten der AHV/IV nicht einfach der Kontrolle der Schuldenbremse ohne gleichwertige flankierende Instrumente entzogen werden;</p><p>4. der Einbau eines Schuldenbremsen ähnlichen Interventionspunktes für die betroffenen Sozialwerke, insbesondere zur Festlegung der Gesamtleistungshöhe nach den geschätzten Einnahmen sowie zur Kompensation von Mehrausgaben bei drohenden Überschreitungen;</p><p>5. die Einhaltung des Prinzips der fiskalischen Äquivalenz im Sinne einer klaren Regelung von Kompetenz und Verantwortung für Fehlbeträge und gegebenenfalls zu ergreifende Massnahmen bei den betroffenen Sozialwerken;</p><p>6. die Gewährleistung der Übersichtlichkeit der öffentlichen Finanzen, insbesondere zur Festlegung der Staats- und Fiskalquoten.</p>
- Schuldenbremsenkonforme Entflechtung zwischen Bundeshaushalt und AHV/IV-Fonds *
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2003 das EDI und das EFD beauftragt, bezüglich der Entflechtung der Finanzhaushalte des Bundes und der AHV/IV eine Entscheidgrundlage auszuarbeiten und ihm zu unterbreiten. Die im Postulat aufgeworfenen Fragen werden in diesem Rahmen geprüft werden.</p><p>Gestützt auf die Entscheidgrundlage des EDI und des EFD wird der Bundesrat voraussichtlich im Frühsommer 2004 über das weitere Vorgehen beschliessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Zwei Motionen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (03.3454 und 03.3570) streben eine transparente Finanzierung und langfristige Sicherung des AHV/IV-Fonds an. Insbesondere soll dies durch eine Entflechtung der Zahlungsflüsse zwischen dem Bundeshaushalt und der AHV/IV sowie durch die Schaffung eines separaten IV-Fonds geschehen. Die Stossrichtung dieser Vorstösse ist sehr zu unterstützen.</p><p>Dabei wird der Bundesrat in Bezug auf den Entflechtungsvorgang - zur Sicherstellung der angestrebten Transparenz sowie zur Gewährleistung eines Schuldenbremsen ähnlichen Interventionspunktes bei den AHV/IV-Fonds - um Prüfung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. die Erzielung einer kompletten Entflechtung zwischen Bundeshaushalt und AHV/IV-Haushalt, um einen echten Transparenzgewinn zu erreichen;</p><p>2. die Gewährleistung der Haushaltsneutralität zwischen den einzelnen öffentlichen "Kassen";</p><p>3. die Sicherstellung, dass die aktuellen Bundesbeiträge sowie Mehrwertsteueranteile zugunsten der AHV/IV nicht einfach der Kontrolle der Schuldenbremse ohne gleichwertige flankierende Instrumente entzogen werden;</p><p>4. der Einbau eines Schuldenbremsen ähnlichen Interventionspunktes für die betroffenen Sozialwerke, insbesondere zur Festlegung der Gesamtleistungshöhe nach den geschätzten Einnahmen sowie zur Kompensation von Mehrausgaben bei drohenden Überschreitungen;</p><p>5. die Einhaltung des Prinzips der fiskalischen Äquivalenz im Sinne einer klaren Regelung von Kompetenz und Verantwortung für Fehlbeträge und gegebenenfalls zu ergreifende Massnahmen bei den betroffenen Sozialwerken;</p><p>6. die Gewährleistung der Übersichtlichkeit der öffentlichen Finanzen, insbesondere zur Festlegung der Staats- und Fiskalquoten.</p>
- Schuldenbremsenkonforme Entflechtung zwischen Bundeshaushalt und AHV/IV-Fonds *
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