Äusserungen der IV-Chefin zum IV-Missbrauch *
- ShortId
-
03.3660
- Id
-
20033660
- Updated
-
28.07.2023 13:08
- Language
-
de
- Title
-
Äusserungen der IV-Chefin zum IV-Missbrauch *
- AdditionalIndexing
-
28;leitende/r Bundesangestellte/r;Auslegung des Rechts;Vollzug von Beschlüssen;Invalidenversicherung
- 1
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- L04K01040103, Invalidenversicherung
- L04K05030201, Auslegung des Rechts
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L07K08060103010301, leitende/r Bundesangestellte/r
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat hat von der Aussage der Chefin des Geschäftsfeldes Invalidenversicherung (IV) im Bundesamt für Sozialversicherung in der Sendung "Rundschau" von SF DRS vom 8. Oktober 2003 Kenntnis genommen. Als isolierte Aussage betrachtet erscheint diese nicht ganz unproblematisch. Sie muss jedoch im Gesamtzusammenhang gesehen werden.</p><p>Verschiedene am IV-Verfahren beteiligte Parteien - u. a. die Versicherten selber, Arbeitgebende, behandelnde Ärztinnen und Ärzte, die IV-Stellen, aber auch Anwältinnen und Anwälte - tragen ihren Teil dazu bei, wie schnell und wie umfassend Versicherte die ihnen zustehenden Leistungen der IV beziehen können. Solange einem Abklärungsverfahren der IV keine unrichtigen Angaben zugrunde liegen und den Versicherten diejenigen Leistungen zugesprochen werden, die ihnen aufgrund des Gesetzes zustehen, liegt kein Missbrauch vor. Von einem Missbrauch ist erst dann zu sprechen, wenn von den Versicherten oder anderen beteiligten Personen (z. B. Ärzte oder Ärztinnen) im Rahmen des Abklärungsverfahrens rechtswidrige Handlungen (z. B. Erteilung unwahrer Auskünfte, Verschweigen von für die Beurteilung des Anspruchs erheblichen Tatsachen, Fälschen von Arztberichten) vorgenommen worden sind. In solchen Fällen haben die Versicherten die Aufhebung der Rente und deren Rückforderung zu gewärtigen. In qualifizierten Fällen werden von den zuständigen Stellen zudem Strafverfahren eingeleitet.</p><p>2. Sowohl dem Bundesrat als auch den für die IV zuständigen Verwaltungseinheiten des Bundes ist das Problem des starken Anstieges der Zahl der IV-Rentnerinnen und -Rentner sowie des damit verbundenen Ausgabenwachstums bewusst. Der Bundesrat hat deshalb am 21. Mai 2003 das EDI beauftragt, umgehend eine weitere Revision des IV-Gesetzes vorzubereiten, welche im Frühjahr 2004 in die Vernehmlassung geschickt werden soll.</p><p>Nach den Vorschlägen des EDI wird die Einführung eines Rentensystems geprüft, wonach Renten insbesondere in den ersten Jahren nur befristet zugesprochen werden sollen. Die IV-Stellen sollen auch während der Befristung eine aktive Eingliederungspolitik verfolgen, wobei gleichzeitig der Mitwirkungspflicht der Versicherten ein hoher Stellenwert zukommen soll. Zudem soll die Früherkennung von wegen Krankheit arbeitsunfähigen Personen durch eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen IV, Arbeitgebenden und Krankentaggeldversicherungen - in Analogie zur Zusammenarbeit zwischen der IV und der Arbeitslosenversicherung bzw. der IV und der Suva - gefördert werden. Im Weitern soll nicht zuletzt im Hinblick auf die Einführung der neuen Massnahmen eine Optimierung des Vollzuges erfolgen. Vorgesehen ist, dem Bund insbesondere im organisatorischen Bereich der IV grössere Kompetenzen zukommen zu lassen.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass mit den im Rahmen der 5. IV-Revision vorgesehenen Massnahmen Missbräuchen wirksam entgegengetreten und das Ausgabenwachstum deutlich gebremst werden kann.</p><p>3. Wie in jeder Versicherung oder in anderen staatlichen Systemen können auch in der Invalidenversicherung Fälle von ungerechtfertigtem und missbräuchlichem Leistungsbezug nicht ausgeschlossen werden. Missbrauchsfälle werden statistisch nicht erfasst.</p><p>Abschliessend hält der Bundesrat fest, dass die Zunahme der Anzahl IV-Rentnerinnen und -Rentner sowie das damit verbundene Ausgabenwachstum nicht einem wachsenden Missbrauch zuzuschreiben ist. Das Ausgabenwachstum hat andere Gründe. In seiner Antwort auf die Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 03.3412, vom 20. Juni 2003, hat der Bundesrat bereits ausführlich dazu Stellung genommen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Sendung "Rundschau" von SF DRS vom 8. Oktober 2003 wurde die Vizedirektorin des Bundesamtes für Sozialversicherung und Chefin der Invalidenversicherung anhand eines konkreten Falles auf das Problem des IV-Missbrauches angesprochen. Dabei äusserte sich Frau lic. phil. Beatrice Breitenmoser wörtlich wie folgt: "Für mich ist das kein Missbrauch, wenn man ein System geschickt nutzt."</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er diese von der IV-Chefin geäusserte Ansicht über den IV-Missbrauch?</p><p>2. Falls negativ, welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um an der Spitze der IV-Stelle des Bundes ein anderes Problembewusstsein zu erreichen?</p><p>3. Teilt er die in derselben Fernsehsendung geäusserte Ansicht von Frau Breitenmoser, wonach es lediglich "ein paar Fälle" von IV-Missbrauch gebe?</p>
- Äusserungen der IV-Chefin zum IV-Missbrauch *
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bundesrat hat von der Aussage der Chefin des Geschäftsfeldes Invalidenversicherung (IV) im Bundesamt für Sozialversicherung in der Sendung "Rundschau" von SF DRS vom 8. Oktober 2003 Kenntnis genommen. Als isolierte Aussage betrachtet erscheint diese nicht ganz unproblematisch. Sie muss jedoch im Gesamtzusammenhang gesehen werden.</p><p>Verschiedene am IV-Verfahren beteiligte Parteien - u. a. die Versicherten selber, Arbeitgebende, behandelnde Ärztinnen und Ärzte, die IV-Stellen, aber auch Anwältinnen und Anwälte - tragen ihren Teil dazu bei, wie schnell und wie umfassend Versicherte die ihnen zustehenden Leistungen der IV beziehen können. Solange einem Abklärungsverfahren der IV keine unrichtigen Angaben zugrunde liegen und den Versicherten diejenigen Leistungen zugesprochen werden, die ihnen aufgrund des Gesetzes zustehen, liegt kein Missbrauch vor. Von einem Missbrauch ist erst dann zu sprechen, wenn von den Versicherten oder anderen beteiligten Personen (z. B. Ärzte oder Ärztinnen) im Rahmen des Abklärungsverfahrens rechtswidrige Handlungen (z. B. Erteilung unwahrer Auskünfte, Verschweigen von für die Beurteilung des Anspruchs erheblichen Tatsachen, Fälschen von Arztberichten) vorgenommen worden sind. In solchen Fällen haben die Versicherten die Aufhebung der Rente und deren Rückforderung zu gewärtigen. In qualifizierten Fällen werden von den zuständigen Stellen zudem Strafverfahren eingeleitet.</p><p>2. Sowohl dem Bundesrat als auch den für die IV zuständigen Verwaltungseinheiten des Bundes ist das Problem des starken Anstieges der Zahl der IV-Rentnerinnen und -Rentner sowie des damit verbundenen Ausgabenwachstums bewusst. Der Bundesrat hat deshalb am 21. Mai 2003 das EDI beauftragt, umgehend eine weitere Revision des IV-Gesetzes vorzubereiten, welche im Frühjahr 2004 in die Vernehmlassung geschickt werden soll.</p><p>Nach den Vorschlägen des EDI wird die Einführung eines Rentensystems geprüft, wonach Renten insbesondere in den ersten Jahren nur befristet zugesprochen werden sollen. Die IV-Stellen sollen auch während der Befristung eine aktive Eingliederungspolitik verfolgen, wobei gleichzeitig der Mitwirkungspflicht der Versicherten ein hoher Stellenwert zukommen soll. Zudem soll die Früherkennung von wegen Krankheit arbeitsunfähigen Personen durch eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen IV, Arbeitgebenden und Krankentaggeldversicherungen - in Analogie zur Zusammenarbeit zwischen der IV und der Arbeitslosenversicherung bzw. der IV und der Suva - gefördert werden. Im Weitern soll nicht zuletzt im Hinblick auf die Einführung der neuen Massnahmen eine Optimierung des Vollzuges erfolgen. Vorgesehen ist, dem Bund insbesondere im organisatorischen Bereich der IV grössere Kompetenzen zukommen zu lassen.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass mit den im Rahmen der 5. IV-Revision vorgesehenen Massnahmen Missbräuchen wirksam entgegengetreten und das Ausgabenwachstum deutlich gebremst werden kann.</p><p>3. Wie in jeder Versicherung oder in anderen staatlichen Systemen können auch in der Invalidenversicherung Fälle von ungerechtfertigtem und missbräuchlichem Leistungsbezug nicht ausgeschlossen werden. Missbrauchsfälle werden statistisch nicht erfasst.</p><p>Abschliessend hält der Bundesrat fest, dass die Zunahme der Anzahl IV-Rentnerinnen und -Rentner sowie das damit verbundene Ausgabenwachstum nicht einem wachsenden Missbrauch zuzuschreiben ist. Das Ausgabenwachstum hat andere Gründe. In seiner Antwort auf die Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei 03.3412, vom 20. Juni 2003, hat der Bundesrat bereits ausführlich dazu Stellung genommen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Sendung "Rundschau" von SF DRS vom 8. Oktober 2003 wurde die Vizedirektorin des Bundesamtes für Sozialversicherung und Chefin der Invalidenversicherung anhand eines konkreten Falles auf das Problem des IV-Missbrauches angesprochen. Dabei äusserte sich Frau lic. phil. Beatrice Breitenmoser wörtlich wie folgt: "Für mich ist das kein Missbrauch, wenn man ein System geschickt nutzt."</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er diese von der IV-Chefin geäusserte Ansicht über den IV-Missbrauch?</p><p>2. Falls negativ, welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um an der Spitze der IV-Stelle des Bundes ein anderes Problembewusstsein zu erreichen?</p><p>3. Teilt er die in derselben Fernsehsendung geäusserte Ansicht von Frau Breitenmoser, wonach es lediglich "ein paar Fälle" von IV-Missbrauch gebe?</p>
- Äusserungen der IV-Chefin zum IV-Missbrauch *
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