Gesundheitswesen. Dringende Reformen jetzt! *

ShortId
03.3673
Id
20033673
Updated
28.07.2023 12:58
Language
de
Title
Gesundheitswesen. Dringende Reformen jetzt! *
AdditionalIndexing
2841;Spitalkosten;Krankenpflege;Managed Care;Krankenkassenprämie;Krankenversicherung;Qualitätssicherung;Gesundheitspolitik;Vertrag des Privatrechts;Spital;reduzierter Preis;Selbstbehalt
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L03K010505, Gesundheitspolitik
  • L04K05070201, Vertrag des Privatrechts
  • L05K0105050102, Spitalkosten
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L05K0105051101, Spital
  • L05K0104010901, Managed Care
  • L05K1110011303, Selbstbehalt
  • L06K010505110101, Krankenpflege
  • L05K0104010903, Krankenkassenprämie
  • L04K11050412, reduzierter Preis
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>- Das Problem der Kostenexplosion im Gesundheitswesen ist akut, und die damit einhergehende Erhöhung der Krankenkassenprämien beschäftigt die Schweizer Bevölkerung zunehmend. Auch wenn die 2. KVG-Revision keine allheilbringende Lösung war, zielten die im Rahmen dieser Gesetzesrevision anvisierten Reformschritte in die richtige Richtung, indem kostenbremsende Massnahmen und eine Minderung der heute bestehenden Fehlanreize mit einem effizienteren Prämiensubventionierungssystem gekoppelt werden konnten. Der Reformbedarf im Gesundheitswesen ist nach der definitiven Ablehnung der 2. KVG-Revision im Parlament ausgewiesen und dringlich.</p><p>- Zentrale Reformelemente waren in der 2. KVG-Revision mehrheitsfähig und müssen deshalb rasch wieder an die Hand genommen werden. Im Weiteren sollen jetzt auch Teile der bereits in der Vorbereitungsphase stehenden 3. KVG-Revision in die gesundheitspolitischen Reformschritte miteinbezogen werden.</p><p>- Die FDP-Fraktion geht davon aus, dass der Bundesrat entscheidet, ob er nun einzelne Teilrevisionen des Krankenversicherungsgesetzes - unter der Berücksichtigung der jeweiligen Auswirkungen auf das Gesamtsystem Gesundheitswesen - oder aber ein neues Gesamtpaket vorlegen wird.</p>
  • <p>Nach dem Scheitern der 2. KVG-Revision in der Wintersession 2003 müssen die Reformbestrebungen in der sozialen Krankenversicherung unbestritten rasch wieder aufgegriffen werden. Dies gilt zum einen für diejenigen Revisionsthemen, die bis 2005 zwingend geregelt werden müssen, weil geltendes Recht ausläuft (Risikoausgleich, Zulassung von Leistungserbringern, Spitalfinanzierung), zum anderen für weitere Revisionsthemen, die im Rahmen der parlamentarischen Beratung der 2. KVG-Revision bzw. der Vorarbeiten zur 3. KVG-Revision aufgegriffen worden sind. Zu diesem neu zu prüfenden Themenkatalog werden damit sicher auch die von der Motionärin aufgeführten Themen gehören.</p><p>Offen bleibt allerdings die Stossrichtung der Lösungen sowie deren Etappierung. Einen ersten Richtungsentscheid wird der Bundesrat noch im ersten Quartal 2004 fällen, gestützt auf eine vorgängige Anhörung der verschiedenen Partner durch das federführende EDI.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Nach Ablehnung der 2. Krankenversicherungsrevision im Parlament fordert die FDP-Fraktion den Bundesrat auf, baldmöglichst eine neue Vorlage oder neue Teilrevisionen zur Lösung der Probleme im Gesundheitswesen vorzulegen, welche die folgenden Reformelemente beinhalten müssen:</p><p>1. Spitalfinanzierung:</p><p>Ziel der Spitalfinanzierung ist der möglichst rasche Übergang zum monistischen System. Vorab gilt es zu klären, ob die "dual-fixe Finanzierung" als Zwischenschritt für den Systemwechsel notwendig ist und unter welchen Rahmenbedingungen (Vertragsfreiheit; Umsetzungsplanung) auch ein direkter Übergang zur monistischen Spitalfinanzierung realisiert werden könnte.</p><p>2. Vertragsfreiheit für Leistungserbringer und Versicherer:</p><p>Die Aufhebung des Kontrahierungszwanges ist eine dringende Massnahme zur Kostenbremsung; die Umsetzung der neuen Vertragsfreiheit zwischen Leistungserbringern und Versicherern soll ohne Abstriche bei der Versorgungssicherheit realisiert werden können (Übergangsbestimmungen).</p><p>3. Ambulante Versorgung:</p><p>Zu den einzuleitenden Reformschritten gehören Anreize zur Förderung von Leistungserbringernetzwerken ("Managed Care"), Kostenmanagement bei den Versicherern, Qualitätssicherung durch die Leistungserbringer (angemessene Nutzung von medizinischen Leistungen) sowie kostenbewusstseinsstärkende Anreize für die Versicherten (Franchise; Selbstbehalt).</p><p>4. Pflegefinanzierung:</p><p>Auf der Basis des vorliegenden Schlussberichtes der entsprechenden departementsinternen Arbeitsgruppe muss die Pflegefinanzierung definitiv geregelt werden.</p><p>5. Sozialziel:</p><p>Unter Miteinbezug der Kantone müssen Massnahmen zur wirksamen Verbilligung der Krankenversicherungsprämien von wirtschaftlich schwächeren Personen und Familien realisiert werden.</p>
  • Gesundheitswesen. Dringende Reformen jetzt! *
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20033644
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>- Das Problem der Kostenexplosion im Gesundheitswesen ist akut, und die damit einhergehende Erhöhung der Krankenkassenprämien beschäftigt die Schweizer Bevölkerung zunehmend. Auch wenn die 2. KVG-Revision keine allheilbringende Lösung war, zielten die im Rahmen dieser Gesetzesrevision anvisierten Reformschritte in die richtige Richtung, indem kostenbremsende Massnahmen und eine Minderung der heute bestehenden Fehlanreize mit einem effizienteren Prämiensubventionierungssystem gekoppelt werden konnten. Der Reformbedarf im Gesundheitswesen ist nach der definitiven Ablehnung der 2. KVG-Revision im Parlament ausgewiesen und dringlich.</p><p>- Zentrale Reformelemente waren in der 2. KVG-Revision mehrheitsfähig und müssen deshalb rasch wieder an die Hand genommen werden. Im Weiteren sollen jetzt auch Teile der bereits in der Vorbereitungsphase stehenden 3. KVG-Revision in die gesundheitspolitischen Reformschritte miteinbezogen werden.</p><p>- Die FDP-Fraktion geht davon aus, dass der Bundesrat entscheidet, ob er nun einzelne Teilrevisionen des Krankenversicherungsgesetzes - unter der Berücksichtigung der jeweiligen Auswirkungen auf das Gesamtsystem Gesundheitswesen - oder aber ein neues Gesamtpaket vorlegen wird.</p>
    • <p>Nach dem Scheitern der 2. KVG-Revision in der Wintersession 2003 müssen die Reformbestrebungen in der sozialen Krankenversicherung unbestritten rasch wieder aufgegriffen werden. Dies gilt zum einen für diejenigen Revisionsthemen, die bis 2005 zwingend geregelt werden müssen, weil geltendes Recht ausläuft (Risikoausgleich, Zulassung von Leistungserbringern, Spitalfinanzierung), zum anderen für weitere Revisionsthemen, die im Rahmen der parlamentarischen Beratung der 2. KVG-Revision bzw. der Vorarbeiten zur 3. KVG-Revision aufgegriffen worden sind. Zu diesem neu zu prüfenden Themenkatalog werden damit sicher auch die von der Motionärin aufgeführten Themen gehören.</p><p>Offen bleibt allerdings die Stossrichtung der Lösungen sowie deren Etappierung. Einen ersten Richtungsentscheid wird der Bundesrat noch im ersten Quartal 2004 fällen, gestützt auf eine vorgängige Anhörung der verschiedenen Partner durch das federführende EDI.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Nach Ablehnung der 2. Krankenversicherungsrevision im Parlament fordert die FDP-Fraktion den Bundesrat auf, baldmöglichst eine neue Vorlage oder neue Teilrevisionen zur Lösung der Probleme im Gesundheitswesen vorzulegen, welche die folgenden Reformelemente beinhalten müssen:</p><p>1. Spitalfinanzierung:</p><p>Ziel der Spitalfinanzierung ist der möglichst rasche Übergang zum monistischen System. Vorab gilt es zu klären, ob die "dual-fixe Finanzierung" als Zwischenschritt für den Systemwechsel notwendig ist und unter welchen Rahmenbedingungen (Vertragsfreiheit; Umsetzungsplanung) auch ein direkter Übergang zur monistischen Spitalfinanzierung realisiert werden könnte.</p><p>2. Vertragsfreiheit für Leistungserbringer und Versicherer:</p><p>Die Aufhebung des Kontrahierungszwanges ist eine dringende Massnahme zur Kostenbremsung; die Umsetzung der neuen Vertragsfreiheit zwischen Leistungserbringern und Versicherern soll ohne Abstriche bei der Versorgungssicherheit realisiert werden können (Übergangsbestimmungen).</p><p>3. Ambulante Versorgung:</p><p>Zu den einzuleitenden Reformschritten gehören Anreize zur Förderung von Leistungserbringernetzwerken ("Managed Care"), Kostenmanagement bei den Versicherern, Qualitätssicherung durch die Leistungserbringer (angemessene Nutzung von medizinischen Leistungen) sowie kostenbewusstseinsstärkende Anreize für die Versicherten (Franchise; Selbstbehalt).</p><p>4. Pflegefinanzierung:</p><p>Auf der Basis des vorliegenden Schlussberichtes der entsprechenden departementsinternen Arbeitsgruppe muss die Pflegefinanzierung definitiv geregelt werden.</p><p>5. Sozialziel:</p><p>Unter Miteinbezug der Kantone müssen Massnahmen zur wirksamen Verbilligung der Krankenversicherungsprämien von wirtschaftlich schwächeren Personen und Familien realisiert werden.</p>
    • Gesundheitswesen. Dringende Reformen jetzt! *

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