Nutzung des Genfersees während des G8-Gipfeltreffens

ShortId
03.5047
Id
20035047
Updated
25.06.2025 00:27
Language
de
Title
Nutzung des Genfersees während des G8-Gipfeltreffens
AdditionalIndexing
09;Weltwirtschaftsgipfel;Binnenschiffsverkehr;See
1
  • L05K0704020110, Weltwirtschaftsgipfel
  • L04K06030108, See
  • L03K180502, Binnenschiffsverkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
  • <p>Der G8-Gipfel findet vom 1. bis 3. Juni 2003 in Evian statt. Am 5. März meldeten die Medien, dass während des Gipfeltreffens auf dem Genfersee ein Navigationsverbot gelten wird. Dadurch werden sowohl die privaten Nutzerinnen und Nutzer des Sees als auch die Schifffahrtsgesellschaft CGN beeinträchtigt. Die CGN wird zudem finanzielle Verluste erleiden.</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass dieses absolute Verbot unverhältnismässig ist, insbesondere für die Navigation am Schweizer Ufer?</p><p>2. Ergreift der Bundesrat Massnahmen gegen diese Einschränkung, welche die Nutzerinnen und Nutzer des Sees sowie die Schifffahrtsgesellschaft des Genfersees in ungerechter Weise bestrafen würde?</p><p>3. Wer übernimmt im Falle eines Navigationsverbotes die finanziellen Verluste der Schifffahrtsgesellschaft des Genfersees?</p><p>4. Kann der Bundesrat die Bevölkerung innert kürzester Frist über die Massnahmen informieren, die er für das schweizerische Staatsgebiet ergreifen wird, um die Sicherheit auf schweizerischem Staatsgebiet während des G8-Gipfeltreffens zu gewährleisten?</p>
  • Nutzung des Genfersees während des G8-Gipfeltreffens
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
    • <p>Der G8-Gipfel findet vom 1. bis 3. Juni 2003 in Evian statt. Am 5. März meldeten die Medien, dass während des Gipfeltreffens auf dem Genfersee ein Navigationsverbot gelten wird. Dadurch werden sowohl die privaten Nutzerinnen und Nutzer des Sees als auch die Schifffahrtsgesellschaft CGN beeinträchtigt. Die CGN wird zudem finanzielle Verluste erleiden.</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass dieses absolute Verbot unverhältnismässig ist, insbesondere für die Navigation am Schweizer Ufer?</p><p>2. Ergreift der Bundesrat Massnahmen gegen diese Einschränkung, welche die Nutzerinnen und Nutzer des Sees sowie die Schifffahrtsgesellschaft des Genfersees in ungerechter Weise bestrafen würde?</p><p>3. Wer übernimmt im Falle eines Navigationsverbotes die finanziellen Verluste der Schifffahrtsgesellschaft des Genfersees?</p><p>4. Kann der Bundesrat die Bevölkerung innert kürzester Frist über die Massnahmen informieren, die er für das schweizerische Staatsgebiet ergreifen wird, um die Sicherheit auf schweizerischem Staatsgebiet während des G8-Gipfeltreffens zu gewährleisten?</p>
    • Nutzung des Genfersees während des G8-Gipfeltreffens

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