Behinderten-Initiative. Warum wird die Anwendung des verfassungsmässigen Verhältnismässigkeitsprinzips verschwiegen?
- ShortId
-
03.5049
- Id
-
20035049
- Updated
-
25.06.2025 00:19
- Language
-
de
- Title
-
Behinderten-Initiative. Warum wird die Anwendung des verfassungsmässigen Verhältnismässigkeitsprinzips verschwiegen?
- AdditionalIndexing
-
12;Volksinitiative;Behinderte/r;Gleichbehandlung;Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf
- 1
-
- L04K01040201, Behinderte/r
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L05K0801020102, Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf
- L04K08010204, Volksinitiative
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>An der Medienkonferenz vom 27. Februar zur Volksabstimmung vom 18. Mai hat Bundesrätin Metzler angegeben, das Recht auf freien Zugang der Behinderten-Initiative sei unverhältnismässig. Warum verschweigt der Bundesrat, dass der Verhältnismässigkeitsgrundsatz von Artikel 5 Absatz 2 der Bundesverfassung selbstverständlich bei Anwendung des Grundrechtes auf freien Zugang voll zum Tragen kommt und bei der Prüfung jeder einzelnen Anpassungspflicht beachtet werden muss?</p><p>Was hat die Justizministerin bewogen, in ihrer Information der Öffentlichkeit über die Anwendung der verfassungsmässigen Rechte nur die halbe und nicht die ganze Wahrheit kundzutun?</p>
- Behinderten-Initiative. Warum wird die Anwendung des verfassungsmässigen Verhältnismässigkeitsprinzips verschwiegen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>An der Medienkonferenz vom 27. Februar zur Volksabstimmung vom 18. Mai hat Bundesrätin Metzler angegeben, das Recht auf freien Zugang der Behinderten-Initiative sei unverhältnismässig. Warum verschweigt der Bundesrat, dass der Verhältnismässigkeitsgrundsatz von Artikel 5 Absatz 2 der Bundesverfassung selbstverständlich bei Anwendung des Grundrechtes auf freien Zugang voll zum Tragen kommt und bei der Prüfung jeder einzelnen Anpassungspflicht beachtet werden muss?</p><p>Was hat die Justizministerin bewogen, in ihrer Information der Öffentlichkeit über die Anwendung der verfassungsmässigen Rechte nur die halbe und nicht die ganze Wahrheit kundzutun?</p>
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