Abschaffung der Führerausweiskategorie C1

ShortId
03.5056
Id
20035056
Updated
25.06.2025 00:22
Language
de
Title
Abschaffung der Führerausweiskategorie C1
AdditionalIndexing
48;Feuerwehr;Führerschein
1
  • L04K18020401, Führerschein
  • L04K04030202, Feuerwehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Astra hat für diese Prüfung eine Arbeitsgruppe eingesetzt, der ein Vertreter des Parlamentes (Parlamentariergruppe "Feuerwehr"), zwei Vertreter des Feuerwehrwesens, zwei Vertreter der kantonalen Strassenverkehrsämter und ein Vertreter der Astag angehörten. diese Gruppe hat ihre Arbeiten abgeschlossen und sich auf ein Konzept mit folgenden Elementen geeinigt:</p><p>1. Zum Führen von Feuerwehrmotorwagen muss die (neue) Führerausweiskategorie C1 erworben werden. Wer Feuerwehrmotorwagen mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren will, muss die praktische Prüfung mit einem Feuerwehrmotorwagen oder einem Lastwagen mit einem Betriebsgewicht von über 7,5 Tonnen absolvieren. Die Berechtigung wird im Führerausweis mit einem Zusatzcode zur Kategorie C1 ausgewiesen.</p><p>2. Wer schwere Feuerwehrmotorwagen fahren will, soll nicht die Lastwagen-Zusatztheorieprüfung, sondern eine neue spezifische Prüfung bestehen. Diese beinhaltet betreffend Arbeits- und Ruhezeitverordnung nur den Geltungsbereich.</p><p>Weiteres Vorgehen:</p><p>1. Die Neuregelung wird voraussichtlich im März 2003 in einem Anhörungsverfahren den zuständigen kantonalen Behörden und den interessierten Organisationen zur Stellungnahme unterbreitet.</p><p>2. Die Neuregelung soll spätestens im Oktober 2003 in Kraft treten. Bis dahin sind auch die neuen Theorieprüfungsfragen ausgearbeitet.</p>
  • <p>Am 30. September 2002 hatte ich den Bundesrat in der Fragestunde (02.5184) auf die schwierige Situation der Feuerwehr im Zusammenhang mit der Abschaffung der Führerausweiskategorie C1 aufmerksam gemacht. Dieser Schritt führt zu grossen Mehrkosten bei der Ausbildung der Feuerwehrleute und belastet das Feuerwehrwesen, das auf Freiwilligkeit aufbaut, enorm. Bundesrat Leuenberger hatte in seiner Antwort auf meine Frage die besondere Situation der Feuerwehr anerkannt und bekannt gegeben, dass das Astra eine Ausnahmeregelung prüfen werde.</p><p>Ich frage nun den Bundesrat an, wie weit die Prüfung des Astra gediehen ist.</p><p>Ist damit zu rechnen, dass die Feuerwehr bereits auf Inkrafttreten der neuen Verordnung zur Zulassung zum Strassenverkehr am 1. April durch Ausnahmebestimmungen entlastet werden kann?</p>
  • Abschaffung der Führerausweiskategorie C1
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Astra hat für diese Prüfung eine Arbeitsgruppe eingesetzt, der ein Vertreter des Parlamentes (Parlamentariergruppe "Feuerwehr"), zwei Vertreter des Feuerwehrwesens, zwei Vertreter der kantonalen Strassenverkehrsämter und ein Vertreter der Astag angehörten. diese Gruppe hat ihre Arbeiten abgeschlossen und sich auf ein Konzept mit folgenden Elementen geeinigt:</p><p>1. Zum Führen von Feuerwehrmotorwagen muss die (neue) Führerausweiskategorie C1 erworben werden. Wer Feuerwehrmotorwagen mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren will, muss die praktische Prüfung mit einem Feuerwehrmotorwagen oder einem Lastwagen mit einem Betriebsgewicht von über 7,5 Tonnen absolvieren. Die Berechtigung wird im Führerausweis mit einem Zusatzcode zur Kategorie C1 ausgewiesen.</p><p>2. Wer schwere Feuerwehrmotorwagen fahren will, soll nicht die Lastwagen-Zusatztheorieprüfung, sondern eine neue spezifische Prüfung bestehen. Diese beinhaltet betreffend Arbeits- und Ruhezeitverordnung nur den Geltungsbereich.</p><p>Weiteres Vorgehen:</p><p>1. Die Neuregelung wird voraussichtlich im März 2003 in einem Anhörungsverfahren den zuständigen kantonalen Behörden und den interessierten Organisationen zur Stellungnahme unterbreitet.</p><p>2. Die Neuregelung soll spätestens im Oktober 2003 in Kraft treten. Bis dahin sind auch die neuen Theorieprüfungsfragen ausgearbeitet.</p>
    • <p>Am 30. September 2002 hatte ich den Bundesrat in der Fragestunde (02.5184) auf die schwierige Situation der Feuerwehr im Zusammenhang mit der Abschaffung der Führerausweiskategorie C1 aufmerksam gemacht. Dieser Schritt führt zu grossen Mehrkosten bei der Ausbildung der Feuerwehrleute und belastet das Feuerwehrwesen, das auf Freiwilligkeit aufbaut, enorm. Bundesrat Leuenberger hatte in seiner Antwort auf meine Frage die besondere Situation der Feuerwehr anerkannt und bekannt gegeben, dass das Astra eine Ausnahmeregelung prüfen werde.</p><p>Ich frage nun den Bundesrat an, wie weit die Prüfung des Astra gediehen ist.</p><p>Ist damit zu rechnen, dass die Feuerwehr bereits auf Inkrafttreten der neuen Verordnung zur Zulassung zum Strassenverkehr am 1. April durch Ausnahmebestimmungen entlastet werden kann?</p>
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