Widerrechtliche Fernsehwerbung der Atomlobby
- ShortId
-
03.5058
- Id
-
20035058
- Updated
-
25.06.2025 00:32
- Language
-
de
- Title
-
Widerrechtliche Fernsehwerbung der Atomlobby
- AdditionalIndexing
-
04;freie Schlagwörter: politische Werbung;Fernsehen;unlautere Werbung;Abstimmungskampf
- 1
-
- L05K0703010108, unlautere Werbung
- L05K1202050101, Fernsehen
- L04K08010201, Abstimmungskampf
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen enthält ein Verbot für politische Werbung. Die bisher praktizierte weite Auslegung dieser Bestimmung ist allerdings im Jahre 2001 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg als Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit qualifiziert worden.</p><p>Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat am 25. Februar 2003, unmittelbar nachdem es Kenntnis vom fraglichen TV-Spot erhalten hatte, ein Aufsichtsverfahren gegen die SRG eröffnet. Anschliessend wird das Bakom unter Berücksichtigung der Strassburger Rechtsprechung entscheiden, ob der Werbespot einen Verstoss gegen das Verbot politischer Werbung darstellt.</p><p>Ein Verbot, den Spot auszustrahlen, hätte vor Abschluss des Verfahrens nur im Rahmen einer vorsorglichen Massnahme verfügt werden können. Er geht davon aus, dass das Bakom seinen Entscheid mit der nötigen Beförderlichkeit treffen wird. Die SRG kann bei einem allfälligen für sie negativen Entscheid beim UVEK und anschliessend beim Bundesgericht Beschwerde einreichen.</p><p>Da das UVEK Rekursinstanz ist, verbietet sich ein Eingriff in den Entscheid des vorinstanzlichen Bakom.</p>
- <p>Kann der Bundesrat erklären, warum das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) noch keine Verfügung gegen die konzessionsverletzende Fernsehwerbung von Economiesuisse gegen die beiden Initiativen "Strom ohne Atom" und "Moratorium Plus" erlassen hat?</p><p>Beabsichtigt der Bundesrat seinerseits, das Bakom dazu aufzufordern?</p><p>Welche Sofortmassnahmen können getroffen werden, damit keine Verfälschung des Abstimmungskampfes stattfindet?</p>
- Widerrechtliche Fernsehwerbung der Atomlobby
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen enthält ein Verbot für politische Werbung. Die bisher praktizierte weite Auslegung dieser Bestimmung ist allerdings im Jahre 2001 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg als Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit qualifiziert worden.</p><p>Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat am 25. Februar 2003, unmittelbar nachdem es Kenntnis vom fraglichen TV-Spot erhalten hatte, ein Aufsichtsverfahren gegen die SRG eröffnet. Anschliessend wird das Bakom unter Berücksichtigung der Strassburger Rechtsprechung entscheiden, ob der Werbespot einen Verstoss gegen das Verbot politischer Werbung darstellt.</p><p>Ein Verbot, den Spot auszustrahlen, hätte vor Abschluss des Verfahrens nur im Rahmen einer vorsorglichen Massnahme verfügt werden können. Er geht davon aus, dass das Bakom seinen Entscheid mit der nötigen Beförderlichkeit treffen wird. Die SRG kann bei einem allfälligen für sie negativen Entscheid beim UVEK und anschliessend beim Bundesgericht Beschwerde einreichen.</p><p>Da das UVEK Rekursinstanz ist, verbietet sich ein Eingriff in den Entscheid des vorinstanzlichen Bakom.</p>
- <p>Kann der Bundesrat erklären, warum das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) noch keine Verfügung gegen die konzessionsverletzende Fernsehwerbung von Economiesuisse gegen die beiden Initiativen "Strom ohne Atom" und "Moratorium Plus" erlassen hat?</p><p>Beabsichtigt der Bundesrat seinerseits, das Bakom dazu aufzufordern?</p><p>Welche Sofortmassnahmen können getroffen werden, damit keine Verfälschung des Abstimmungskampfes stattfindet?</p>
- Widerrechtliche Fernsehwerbung der Atomlobby
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