Keine Handlungen mit Personen, die Krieg ohne Uno-Mandat führen

ShortId
03.5063
Id
20035063
Updated
10.04.2024 14:19
Language
de
Title
Keine Handlungen mit Personen, die Krieg ohne Uno-Mandat führen
AdditionalIndexing
08;12;internationales Vertragsrecht;Irak;Internationaler Gerichtshof;Präsident/in eines Staates;Staatsbesuch;Einreise von Ausländern/-innen;Weltwirtschaftsgipfel;Völkerrecht;Krieg;USA
1
  • L05K0303010602, Irak
  • L04K03050305, USA
  • L05K0806020302, Präsident/in eines Staates
  • L05K0704020110, Weltwirtschaftsgipfel
  • L04K10020112, Staatsbesuch
  • L03K050602, Völkerrecht
  • L04K04010202, Krieg
  • L04K05060107, Einreise von Ausländern/-innen
  • L04K15040203, Internationaler Gerichtshof
  • L04K05060206, internationales Vertragsrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der amerikanische Präsident George W. Bush wird im nächsten Juni am G8-Gipfel in Evian teilnehmen. Möglicherweise durchquert er dabei die Schweiz oder hält sich sogar in unserem Land auf. Falls die USA zu diesem Zeitpunkt in Irak ohne Uno-Mandat Krieg führen, muss eine politische Diskussion geführt werden.</p><p>Ich richte deshalb folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, auf ein Treffen mit den Präsidenten derjenigen Staaten zu verzichten, die sich unter Verletzung des Völkerrechtes und gegen Entscheide der Uno für einen Krieg entschieden haben?</p><p>- Wird der Bundesrat dafür sorgen, dass auf schweizerischem Staatsgebiet keine Hoheitsrechte verletzt werden?</p><p>Dürfen Polizeikorps oder Armeen der Kriegsparteien auf unserem Staatsgebiet aktiv werden (insbesondere, wie es in unserem Land üblich ist, um für die Sicherheit des amerikanischen Präsidenten sorgen), oder schliesst der Bundesrat solche Eingriffe aus?</p><p>- Trägt das präventive Einreiseverbot gegenüber dem irakischen Diktator Saddam Hussein den Verpflichtungen der Schweiz gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof (Römer Statut) Rechnung?</p><p>Müsste das Einreiseverbot aufgehoben oder auf sämtliche Kriegsparteien ausgedehnt werden? Ist dies mit den Wiener Konventionen vereinbar?</p>
  • Keine Handlungen mit Personen, die Krieg ohne Uno-Mandat führen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der amerikanische Präsident George W. Bush wird im nächsten Juni am G8-Gipfel in Evian teilnehmen. Möglicherweise durchquert er dabei die Schweiz oder hält sich sogar in unserem Land auf. Falls die USA zu diesem Zeitpunkt in Irak ohne Uno-Mandat Krieg führen, muss eine politische Diskussion geführt werden.</p><p>Ich richte deshalb folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>- Ist der Bundesrat bereit, auf ein Treffen mit den Präsidenten derjenigen Staaten zu verzichten, die sich unter Verletzung des Völkerrechtes und gegen Entscheide der Uno für einen Krieg entschieden haben?</p><p>- Wird der Bundesrat dafür sorgen, dass auf schweizerischem Staatsgebiet keine Hoheitsrechte verletzt werden?</p><p>Dürfen Polizeikorps oder Armeen der Kriegsparteien auf unserem Staatsgebiet aktiv werden (insbesondere, wie es in unserem Land üblich ist, um für die Sicherheit des amerikanischen Präsidenten sorgen), oder schliesst der Bundesrat solche Eingriffe aus?</p><p>- Trägt das präventive Einreiseverbot gegenüber dem irakischen Diktator Saddam Hussein den Verpflichtungen der Schweiz gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof (Römer Statut) Rechnung?</p><p>Müsste das Einreiseverbot aufgehoben oder auf sämtliche Kriegsparteien ausgedehnt werden? Ist dies mit den Wiener Konventionen vereinbar?</p>
    • Keine Handlungen mit Personen, die Krieg ohne Uno-Mandat führen

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