Besoldungssystem beim Grenzwachtkorps in der Westschweiz

ShortId
03.5065
Id
20035065
Updated
10.04.2024 15:52
Language
de
Title
Besoldungssystem beim Grenzwachtkorps in der Westschweiz
AdditionalIndexing
04;Bundesangestellte;Grenzwachtkorps;Lohnskala;Genf (Kanton)
1
  • L06K070104040201, Grenzwachtkorps
  • L06K070201030401, Lohnskala
  • L06K080601030103, Bundesangestellte
  • L05K0301010106, Genf (Kanton)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es gibt im Grenzwachtkorps überhaupt keine Gefahrenzulage, weder für Grenzwächter noch für Verwaltungsangestellte.</p><p>Zulagen gibt es für besondere Dienstleistungen, natürlich nur, falls sie effektiv erbracht werden, z. B. für unregelmässigen Dienst, Sonntags- und Nachtdienst. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass das Grenzwachtkorps seine Dienstleistungen rund um die Uhr erbringt.</p>
  • <p>Trifft es zu, dass beim Grenzwachtkommando III in Châtelaine (Genf) nicht nur Grenzwächter mit einer Gefahrenzulage entschädigt werden, sondern auch die dort tätigen Verwaltungsangestellten usw.?</p>
  • Besoldungssystem beim Grenzwachtkorps in der Westschweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es gibt im Grenzwachtkorps überhaupt keine Gefahrenzulage, weder für Grenzwächter noch für Verwaltungsangestellte.</p><p>Zulagen gibt es für besondere Dienstleistungen, natürlich nur, falls sie effektiv erbracht werden, z. B. für unregelmässigen Dienst, Sonntags- und Nachtdienst. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass das Grenzwachtkorps seine Dienstleistungen rund um die Uhr erbringt.</p>
    • <p>Trifft es zu, dass beim Grenzwachtkommando III in Châtelaine (Genf) nicht nur Grenzwächter mit einer Gefahrenzulage entschädigt werden, sondern auch die dort tätigen Verwaltungsangestellten usw.?</p>
    • Besoldungssystem beim Grenzwachtkorps in der Westschweiz

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