Gefährdung der Gesundheitsligen durch Restriktion des Behindertenbegriffs

ShortId
03.5072
Id
20035072
Updated
25.06.2025 00:31
Language
de
Title
Gefährdung der Gesundheitsligen durch Restriktion des Behindertenbegriffs
AdditionalIndexing
2841;freie Schlagwörter: Gesundheitsliga;Invalidität;Krankheit;Vereinigung;Behinderte/r;Invalidenversicherung;Finanzierung
1
  • L03K010501, Krankheit
  • L05K0101030204, Vereinigung
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
  • L05K0104010302, Invalidität
  • L04K01040201, Behinderte/r
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit Jahren arbeitet das Bundesamt für Sozialversicherung mit einer Begleitgruppe aus den Gesundheitsligen an Leistungsverträgen. Der dabei bisher verwendete Behindertenbegriff erlaubt es der IV - wie übrigens schon seit Jahrzehnten -, Gesundheitsligen in ihrer präventiven und begleitenden Arbeit zu unterstützen. Dem Vernehmen nach soll nun der neue Sozialminister, Herr Bundespräsident Couchepin, diese Arbeiten gestoppt haben und will offenbar von einem sehr restriktiven Behindertenbegriff (nur Leistungsbezüger) ausgehen. Trifft das zu? Falls ja, ist sich der Bundesrat bewusst, dass er damit die Arbeit dieser Gesundheitsligen (z. B. Rheuma-, Lungen-, Krebsliga, Diabetes-, MS-Gesellschaft) ernsthaft gefährdet?</p><p>Wie soll die Finanzierung dieser unentbehrlichen Arbeit sichergestellt werden?</p>
  • Gefährdung der Gesundheitsligen durch Restriktion des Behindertenbegriffs
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit Jahren arbeitet das Bundesamt für Sozialversicherung mit einer Begleitgruppe aus den Gesundheitsligen an Leistungsverträgen. Der dabei bisher verwendete Behindertenbegriff erlaubt es der IV - wie übrigens schon seit Jahrzehnten -, Gesundheitsligen in ihrer präventiven und begleitenden Arbeit zu unterstützen. Dem Vernehmen nach soll nun der neue Sozialminister, Herr Bundespräsident Couchepin, diese Arbeiten gestoppt haben und will offenbar von einem sehr restriktiven Behindertenbegriff (nur Leistungsbezüger) ausgehen. Trifft das zu? Falls ja, ist sich der Bundesrat bewusst, dass er damit die Arbeit dieser Gesundheitsligen (z. B. Rheuma-, Lungen-, Krebsliga, Diabetes-, MS-Gesellschaft) ernsthaft gefährdet?</p><p>Wie soll die Finanzierung dieser unentbehrlichen Arbeit sichergestellt werden?</p>
    • Gefährdung der Gesundheitsligen durch Restriktion des Behindertenbegriffs

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