Gefährdung der Gesundheitsligen durch Restriktion des Behindertenbegriffs
- ShortId
-
03.5072
- Id
-
20035072
- Updated
-
25.06.2025 00:31
- Language
-
de
- Title
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Gefährdung der Gesundheitsligen durch Restriktion des Behindertenbegriffs
- AdditionalIndexing
-
2841;freie Schlagwörter: Gesundheitsliga;Invalidität;Krankheit;Vereinigung;Behinderte/r;Invalidenversicherung;Finanzierung
- 1
-
- L03K010501, Krankheit
- L05K0101030204, Vereinigung
- L03K110902, Finanzierung
- L04K01040103, Invalidenversicherung
- L05K0104010302, Invalidität
- L04K01040201, Behinderte/r
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <p>Seit Jahren arbeitet das Bundesamt für Sozialversicherung mit einer Begleitgruppe aus den Gesundheitsligen an Leistungsverträgen. Der dabei bisher verwendete Behindertenbegriff erlaubt es der IV - wie übrigens schon seit Jahrzehnten -, Gesundheitsligen in ihrer präventiven und begleitenden Arbeit zu unterstützen. Dem Vernehmen nach soll nun der neue Sozialminister, Herr Bundespräsident Couchepin, diese Arbeiten gestoppt haben und will offenbar von einem sehr restriktiven Behindertenbegriff (nur Leistungsbezüger) ausgehen. Trifft das zu? Falls ja, ist sich der Bundesrat bewusst, dass er damit die Arbeit dieser Gesundheitsligen (z. B. Rheuma-, Lungen-, Krebsliga, Diabetes-, MS-Gesellschaft) ernsthaft gefährdet?</p><p>Wie soll die Finanzierung dieser unentbehrlichen Arbeit sichergestellt werden?</p>
- Gefährdung der Gesundheitsligen durch Restriktion des Behindertenbegriffs
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Seit Jahren arbeitet das Bundesamt für Sozialversicherung mit einer Begleitgruppe aus den Gesundheitsligen an Leistungsverträgen. Der dabei bisher verwendete Behindertenbegriff erlaubt es der IV - wie übrigens schon seit Jahrzehnten -, Gesundheitsligen in ihrer präventiven und begleitenden Arbeit zu unterstützen. Dem Vernehmen nach soll nun der neue Sozialminister, Herr Bundespräsident Couchepin, diese Arbeiten gestoppt haben und will offenbar von einem sehr restriktiven Behindertenbegriff (nur Leistungsbezüger) ausgehen. Trifft das zu? Falls ja, ist sich der Bundesrat bewusst, dass er damit die Arbeit dieser Gesundheitsligen (z. B. Rheuma-, Lungen-, Krebsliga, Diabetes-, MS-Gesellschaft) ernsthaft gefährdet?</p><p>Wie soll die Finanzierung dieser unentbehrlichen Arbeit sichergestellt werden?</p>
- Gefährdung der Gesundheitsligen durch Restriktion des Behindertenbegriffs
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