Abkommen Schengen/Dublin. Stand der Dinge
- ShortId
-
03.5075
- Id
-
20035075
- Updated
-
25.06.2025 00:34
- Language
-
de
- Title
-
Abkommen Schengen/Dublin. Stand der Dinge
- AdditionalIndexing
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10;2811;Bankgeheimnis;Zuständigkeit für Asylgesuch;Feuerwaffe;Personenkontrolle an der Grenze;Waffenbesitz
- 1
-
- L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
- L06K010801020103, Zuständigkeit für Asylgesuch
- L04K05010209, Waffenbesitz
- L05K0402040202, Feuerwaffe
- L04K11040208, Bankgeheimnis
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Verhandlungen zu Schengen/Dublin sind bereits weit fortgeschritten. Die technischen Belange konnten allesamt geklärt und abgehandelt werden. Der Inhalt des für die Schweiz sehr wichtigen Dubliner Abkommens bietet für uns keine Schwierigkeiten; hier ist einzig die Ausgestaltung des Staatsvertrages wegen institutioneller Schwierigkeiten innerhalb der EU noch offen.</p><p>Was Schengen betrifft, konnte an der letzten Verhandlungsrunde vom 6. März 2003 in der Tat in den Bereichen der Waffen und der Modalitäten bei der Übernahme von neuem Acquis ein Durchbruch erzielt werden:</p><p>- Im Waffenbereich haben sich die Verhandlungsdelegationen auf eine gemeinsame Erklärung geeinigt, wonach der Schengen Acquis die Abgabe von Armeewaffen im Rahmen vordienstlicher Jungschützenkurse nicht berührt, ebenso wenig die leihweise Abgabe von Armeewaffen während der Dienstpflicht oder die Überlassung der persönlichen Waffe an die Armeeangehörigen, die aus der Armee ausscheiden.</p><p>- Die EU hat akzeptiert, dass die Schweiz bei der Übernahme vom neuen Acquis wegen des möglichen Referendums bis zu zwei Jahren brauchen wird. Das ist viermal so lange wie die Frist, die Norwegen zur Verfügung steht. Hier geht es noch um die detaillierte Ausformulierung der betreffenden Bestimmungen.</p><p>Hingegen wird noch um eine Lösung im Bereich der Rechtshilfe in Fiskalsachen gerungen, welche gemäss Schengen zu leisten ist. Die Schweiz will hier unmissverständliche Klarheit und sicherstellen, dass das Bankgeheimnis auch unter Schengen und auch unter künftigem Schengen Acquis unangetastet bleibt. Eine andere Lösung als diejenige, welche im Zinsdossier getroffen worden ist, kommt für uns im Dossier Schengen nicht in Betracht. Die Frage wird voraussichtlich Gegenstand einer Bereinigung auf politischer Ebene sein.</p>
- <p>In jüngster Zeit war zu hören, dass die bilateralen Verhandlungen mit der EU im Bereich Schengen/Dublin weit vorangeschritten seien. So soll es beim Waffenrecht und bei den Fristen einen Durchbruch gegeben haben. Aber offenbar ist noch keine völlige Einigung zustande gekommen.</p><p>Ich frage den Bundesrat an darzulegen, wo die Verhandlungen zu Schengen und ebenso zu Dublin stehen, insbesondere auch bei der Frage der Rechtshilfe bzw. Wahrung des Bankgeheimnisses?</p>
- Abkommen Schengen/Dublin. Stand der Dinge
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Verhandlungen zu Schengen/Dublin sind bereits weit fortgeschritten. Die technischen Belange konnten allesamt geklärt und abgehandelt werden. Der Inhalt des für die Schweiz sehr wichtigen Dubliner Abkommens bietet für uns keine Schwierigkeiten; hier ist einzig die Ausgestaltung des Staatsvertrages wegen institutioneller Schwierigkeiten innerhalb der EU noch offen.</p><p>Was Schengen betrifft, konnte an der letzten Verhandlungsrunde vom 6. März 2003 in der Tat in den Bereichen der Waffen und der Modalitäten bei der Übernahme von neuem Acquis ein Durchbruch erzielt werden:</p><p>- Im Waffenbereich haben sich die Verhandlungsdelegationen auf eine gemeinsame Erklärung geeinigt, wonach der Schengen Acquis die Abgabe von Armeewaffen im Rahmen vordienstlicher Jungschützenkurse nicht berührt, ebenso wenig die leihweise Abgabe von Armeewaffen während der Dienstpflicht oder die Überlassung der persönlichen Waffe an die Armeeangehörigen, die aus der Armee ausscheiden.</p><p>- Die EU hat akzeptiert, dass die Schweiz bei der Übernahme vom neuen Acquis wegen des möglichen Referendums bis zu zwei Jahren brauchen wird. Das ist viermal so lange wie die Frist, die Norwegen zur Verfügung steht. Hier geht es noch um die detaillierte Ausformulierung der betreffenden Bestimmungen.</p><p>Hingegen wird noch um eine Lösung im Bereich der Rechtshilfe in Fiskalsachen gerungen, welche gemäss Schengen zu leisten ist. Die Schweiz will hier unmissverständliche Klarheit und sicherstellen, dass das Bankgeheimnis auch unter Schengen und auch unter künftigem Schengen Acquis unangetastet bleibt. Eine andere Lösung als diejenige, welche im Zinsdossier getroffen worden ist, kommt für uns im Dossier Schengen nicht in Betracht. Die Frage wird voraussichtlich Gegenstand einer Bereinigung auf politischer Ebene sein.</p>
- <p>In jüngster Zeit war zu hören, dass die bilateralen Verhandlungen mit der EU im Bereich Schengen/Dublin weit vorangeschritten seien. So soll es beim Waffenrecht und bei den Fristen einen Durchbruch gegeben haben. Aber offenbar ist noch keine völlige Einigung zustande gekommen.</p><p>Ich frage den Bundesrat an darzulegen, wo die Verhandlungen zu Schengen und ebenso zu Dublin stehen, insbesondere auch bei der Frage der Rechtshilfe bzw. Wahrung des Bankgeheimnisses?</p>
- Abkommen Schengen/Dublin. Stand der Dinge
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