Irreführende Angaben auf der Homepage eines Bundesamtes

ShortId
03.5085
Id
20035085
Updated
25.06.2025 00:15
Language
de
Title
Irreführende Angaben auf der Homepage eines Bundesamtes
AdditionalIndexing
52;Klärschlamm;Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft;Internet
1
  • L05K0601040701, Klärschlamm
  • L05K0804070501, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
  • L05K1202020105, Internet
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Auf der Homepage des Buwal ist zu lesen, dass die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung für Futter- und Gemüseflächen ab 1. Januar 2003 verboten sei. Der entsprechende Entscheid des Bundesrates steht noch aus bzw. war am in der Homepage genannten Datum mit Sicherheit noch nicht getroffen.</p><p>Erachtet der Bundesrat eine solche irreführende Angabe über einen Entscheid in einem sehr umstrittenen Problembereich, bei dem gemäss einem Gutachten der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau ".... der aktuelle Kenntnisstand nicht ausreicht, um die Risiken der Klärschlammverwertung gegenüber dem Nutzen fachlich korrekt abzuwägen ....", als richtig?</p><p>Ist er bereit anzuordnen, dass auf den Homepages bezüglich Entscheiden des Bundesrates die richtigen Angaben und nicht Wunschdenken von Bundesämtern oder Beamten aufgeführt sind?</p>
  • Irreführende Angaben auf der Homepage eines Bundesamtes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auf der Homepage des Buwal ist zu lesen, dass die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung für Futter- und Gemüseflächen ab 1. Januar 2003 verboten sei. Der entsprechende Entscheid des Bundesrates steht noch aus bzw. war am in der Homepage genannten Datum mit Sicherheit noch nicht getroffen.</p><p>Erachtet der Bundesrat eine solche irreführende Angabe über einen Entscheid in einem sehr umstrittenen Problembereich, bei dem gemäss einem Gutachten der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Agrarökologie und Landbau ".... der aktuelle Kenntnisstand nicht ausreicht, um die Risiken der Klärschlammverwertung gegenüber dem Nutzen fachlich korrekt abzuwägen ....", als richtig?</p><p>Ist er bereit anzuordnen, dass auf den Homepages bezüglich Entscheiden des Bundesrates die richtigen Angaben und nicht Wunschdenken von Bundesämtern oder Beamten aufgeführt sind?</p>
    • Irreführende Angaben auf der Homepage eines Bundesamtes

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