Abkommen mit Senegal. Was führte zum Scheitern?
- ShortId
-
03.5088
- Id
-
20035088
- Updated
-
25.06.2025 00:22
- Language
-
de
- Title
-
Abkommen mit Senegal. Was führte zum Scheitern?
- AdditionalIndexing
-
2811;Ausschaffung;Nichtregierungsorganisation;Zuständigkeit für Asylgesuch;bilaterales Abkommen;Senegal
- 1
-
- L04K03040511, Senegal
- L06K010801020103, Zuständigkeit für Asylgesuch
- L06K010801020102, Ausschaffung
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- L02K1501, Nichtregierungsorganisation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nach Kenntnis des Bundesrates trifft es zu, dass Vertreter von schweizerischen Nichtregierungsorganisationen (NGO) sich vor Ort über das Transitabkommen mit Senegal kritisch geäussert haben.</p><p>Die senegalesische Regierung hielt in ihrem Brief zur Erklärung des Rückzuges vom Abkommen ausdrücklich fest, dass es u. a. auch die öffentlich geäusserte Opposition gegen das Abkommen gewesen sei, die sie zu diesem Rückzug bewogen habe. Die Opposition habe sich zudem auf falsche und tendenziöse Interpretationen des Abkommens gestützt und die Form einer nationalen wie internationalen Medienkampagne angenommen, an der in beiden Ländern NGO aus dem Menschenrechtsbereich wie auch politische Parteien beteiligt gewesen seien.</p><p>Der Bundesrat bedauert diese Entwicklung. Dies vor allem deshalb, weil offenbar mit einseitigen Informationen ein Abkommen verhindert wurde, das aus der Sicht der Schweiz ein wichtiges Instrument einer kohärenten und auch menschenrechtskonformen Rückkehrpolitik darstellt.</p>
- <p>Den Medien war zu entnehmen, dass anscheinend schweizerische NGO bei senegalesischen Parlamentarierinnen und Parlamentariern massgeblich Druck ausgeübt hätten, damit das Transitabkommen mit der Schweiz nicht ratifiziert wurde, u. a. mit dem Argument, es sei menschenrechtsfeindlich.</p><p>Hat der Bundesrat von einem solch fragwürdigen Vorgehen Kenntnis?</p><p>Findet der Bundesrat auch, dass ein solches Vorgehen schweizerischer NGO inakzeptabel und undemokratisch ist, da damit der Beratung durch das demokratisch legitimierte Parlament vorgegriffen wurde?</p>
- Abkommen mit Senegal. Was führte zum Scheitern?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Nach Kenntnis des Bundesrates trifft es zu, dass Vertreter von schweizerischen Nichtregierungsorganisationen (NGO) sich vor Ort über das Transitabkommen mit Senegal kritisch geäussert haben.</p><p>Die senegalesische Regierung hielt in ihrem Brief zur Erklärung des Rückzuges vom Abkommen ausdrücklich fest, dass es u. a. auch die öffentlich geäusserte Opposition gegen das Abkommen gewesen sei, die sie zu diesem Rückzug bewogen habe. Die Opposition habe sich zudem auf falsche und tendenziöse Interpretationen des Abkommens gestützt und die Form einer nationalen wie internationalen Medienkampagne angenommen, an der in beiden Ländern NGO aus dem Menschenrechtsbereich wie auch politische Parteien beteiligt gewesen seien.</p><p>Der Bundesrat bedauert diese Entwicklung. Dies vor allem deshalb, weil offenbar mit einseitigen Informationen ein Abkommen verhindert wurde, das aus der Sicht der Schweiz ein wichtiges Instrument einer kohärenten und auch menschenrechtskonformen Rückkehrpolitik darstellt.</p>
- <p>Den Medien war zu entnehmen, dass anscheinend schweizerische NGO bei senegalesischen Parlamentarierinnen und Parlamentariern massgeblich Druck ausgeübt hätten, damit das Transitabkommen mit der Schweiz nicht ratifiziert wurde, u. a. mit dem Argument, es sei menschenrechtsfeindlich.</p><p>Hat der Bundesrat von einem solch fragwürdigen Vorgehen Kenntnis?</p><p>Findet der Bundesrat auch, dass ein solches Vorgehen schweizerischer NGO inakzeptabel und undemokratisch ist, da damit der Beratung durch das demokratisch legitimierte Parlament vorgegriffen wurde?</p>
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