Definition einer Aggressionshandlung gemäss Uno-Charta

ShortId
03.5094
Id
20035094
Updated
25.06.2025 00:30
Language
de
Title
Definition einer Aggressionshandlung gemäss Uno-Charta
AdditionalIndexing
08;Irak;militärischer Eingriff;Charta der Vereinten Nationen;Völkerrecht;Sicherheitsrat UNO;Krieg
1
  • L05K1002020201, Charta der Vereinten Nationen
  • L04K15040207, Sicherheitsrat UNO
  • L05K0303010602, Irak
  • L04K04010202, Krieg
  • L04K04010208, militärischer Eingriff
  • L03K050602, Völkerrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es wird immer wahrscheinlicher, dass gewisse Länder beschliessen, auch ohne Legitimation durch eine zweite Resolution des Uno-Sicherheitsrates und demzufolge gegen den Willen der Vereinten Nationen eine Militäraktion gegen Irak zu führen.</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat diese Angelegenheit? Handelt es sich in diesem Fall um eine "Aggressionshandlung" im Sinne von Kapitel VII der Uno-Charta (Massnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Aggressionshandlungen)?</p>
  • Definition einer Aggressionshandlung gemäss Uno-Charta
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es wird immer wahrscheinlicher, dass gewisse Länder beschliessen, auch ohne Legitimation durch eine zweite Resolution des Uno-Sicherheitsrates und demzufolge gegen den Willen der Vereinten Nationen eine Militäraktion gegen Irak zu führen.</p><p>Wie beurteilt der Bundesrat diese Angelegenheit? Handelt es sich in diesem Fall um eine "Aggressionshandlung" im Sinne von Kapitel VII der Uno-Charta (Massnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Aggressionshandlungen)?</p>
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