Kunstfreiheit versus öffentliche Interessen

ShortId
03.5104
Id
20035104
Updated
25.06.2025 00:21
Language
de
Title
Kunstfreiheit versus öffentliche Interessen
AdditionalIndexing
2831;Jugendkriminalität;Musik;Freiheit;Meinungsfreiheit;Gewalt;Kunst
1
  • L03K010604, Kunst
  • L04K08020206, Freiheit
  • L04K05020504, Meinungsfreiheit
  • L04K01010207, Gewalt
  • L04K01060407, Musik
  • L05K0101020801, Jugendkriminalität
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Kürzlich erschien der neue Song "Brandstifter" der Schweizer Band Patent Ochsner, welcher Sie und mich - und vielleicht auch den Bundesrat - klar und unzweideutig auffordert: "Chumm, mir zünde hüt üsi Wohnig aa!". Angesichts der zunehmenden Gewaltdarstellungen in Film und Fernsehen frage ich mich ernsthaft, wie insbesondere Erziehungsberechtigte noch reagieren sollen, wenn tagtäglich mehrere Male die Aufforderung zum Wohnungsanzünden über den Äther kommt.</p><p>Ich frage den Bundesrat, wo er generell und auch hier die Grenzen der Kunst- bzw. Meinungsäusserungsfreiheit sieht? Solche Problemlösungsaufforderungen und/oder Spässe sollten doch verhindert werden können, wenn schon die Produzenten die Grenzen des Verantwortbaren überschreiten.</p>
  • Kunstfreiheit versus öffentliche Interessen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Kürzlich erschien der neue Song "Brandstifter" der Schweizer Band Patent Ochsner, welcher Sie und mich - und vielleicht auch den Bundesrat - klar und unzweideutig auffordert: "Chumm, mir zünde hüt üsi Wohnig aa!". Angesichts der zunehmenden Gewaltdarstellungen in Film und Fernsehen frage ich mich ernsthaft, wie insbesondere Erziehungsberechtigte noch reagieren sollen, wenn tagtäglich mehrere Male die Aufforderung zum Wohnungsanzünden über den Äther kommt.</p><p>Ich frage den Bundesrat, wo er generell und auch hier die Grenzen der Kunst- bzw. Meinungsäusserungsfreiheit sieht? Solche Problemlösungsaufforderungen und/oder Spässe sollten doch verhindert werden können, wenn schon die Produzenten die Grenzen des Verantwortbaren überschreiten.</p>
    • Kunstfreiheit versus öffentliche Interessen

Back to List