Entsorgungsnachweis Nagra. Bericht Öko-Institut Darmstadt

ShortId
03.5110
Id
20035110
Updated
25.06.2025 00:27
Language
de
Title
Entsorgungsnachweis Nagra. Bericht Öko-Institut Darmstadt
AdditionalIndexing
66;Lagerung radioaktiver Abfälle;Expertise;Zürich (Kanton)
1
  • L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
  • L04K02020601, Expertise
  • L05K0301010123, Zürich (Kanton)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 20. Dezember 2002 hat die Nagra den Entsorgungsnachweis bei den Bundesbehörden eingereicht. Damit soll aufgezeigt werden, dass die Entsorgung der abgebrannten Brennelemente sowie der hochaktiven und langlebigen mittelaktiven Abfälle in der Schweiz grundsätzlich möglich ist.</p><p>Als nächster Schritt erfolgt nun die technische Überprüfung der umfangreichen Unterlagen durch die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und anschliessend durch die Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Atomanlagen (KSA). Die Überprüfung wird rund zwei Jahre in Anspruch nehmen und voraussichtlich Ende 2004 abgeschlossen sein. Für die technische Beurteilung wird auch eine von der Nuclear Energy Agency (NEA) der OECD zusammengesetzte internatonale Expertengruppe beigezogen. Damit ist eine Überprüfung aller Aspekte durch unabhängige Gremien gewährleistet.</p><p>Der Bericht des Öko-Institutes Darmstadt wurde den Bundesbehörden nicht offiziell zugestellt. Das Bundesamt für Energie und die HSK haben sich den Bericht via Internet beschafft. Angesichts der umfangreichen Unterlagen der Nagra und der komplexen Fragestellung betreffend den Entsorgungsnachweis erstaunt allerdings, dass das Öko-Institut innert so kurzer Zeit einen Bericht erstellen konnte. Dieser Bericht wird ebenfalls der HSK und der KSA zur technischen Überprüfung unterbreitet. Der Bericht soll auch der internationalen Expertengruppe der NEA zur technischen Beurteilung vorgelegt werden.</p><p>Nach der technischen Überprüfung durch diese behördlichen Instanzen ist die Durchführung eines öffentlichen Auflageverfahrens vorgesehen. Dies ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, soll jedoch die Transparenz erhöhen und es allen Interessierten ermöglichen, sich zu den Unterlagen, Gutachten und Stellungnahmen zu äussern. Auch der Bericht des Öko-Institutes Darmstadt soll in dieses öffentliche Auflageverfahren einbezogen werden.</p><p>Der Entscheid des Bundesrates über den Entsorgungsnachweis und das weitere Vorgehen ist aus heutiger Sicht im ersten Quartal 2006 zu erwarten. Der Bericht des Öko-Institutes Darmstadt und die von den behördlichen Instanzen gezogenen Schlussfolgerungen zu diesem Bericht werden in die Entscheidfindung einfliessen.</p>
  • <p>Zum Entsorgungsnachweis der Nagra, den diese beim Bundesrat eingereicht hat, haben die atomkritischen Interessengemeinschaften und Initianten der kantonalzürcherischen Volksinitiativen "Atomfragen vors Volk", "bedenken" und "Igel" beim Öko-Institut Darmstadt eine "Kritische Erstbewertung des Kenntnisstandes über die Eignung eines Endlagerstandortes und die Beschreibung der Auswirkungen eines Endlagers in der Region Benken" erstellen lassen. Dieses Gutachten wirft verschiedene Fragen zum Entsorgungsnachweis, zum Vorgehen der Nagra und zu den möglichen Folgen eines Endlagers im Zürcher Weinland auf.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat an, ob er über dieses Gutachten verfügt?</p><p>Falls ja, ob er die darin aufgeworfenen Fragen und Probleme von einer unabhängigen Instanz abklären und gegebenenfalls in seine Beurteilung zum Entsorgungsnachweis der Nagra einfliessen lässt?</p>
  • Entsorgungsnachweis Nagra. Bericht Öko-Institut Darmstadt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 20. Dezember 2002 hat die Nagra den Entsorgungsnachweis bei den Bundesbehörden eingereicht. Damit soll aufgezeigt werden, dass die Entsorgung der abgebrannten Brennelemente sowie der hochaktiven und langlebigen mittelaktiven Abfälle in der Schweiz grundsätzlich möglich ist.</p><p>Als nächster Schritt erfolgt nun die technische Überprüfung der umfangreichen Unterlagen durch die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) und anschliessend durch die Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Atomanlagen (KSA). Die Überprüfung wird rund zwei Jahre in Anspruch nehmen und voraussichtlich Ende 2004 abgeschlossen sein. Für die technische Beurteilung wird auch eine von der Nuclear Energy Agency (NEA) der OECD zusammengesetzte internatonale Expertengruppe beigezogen. Damit ist eine Überprüfung aller Aspekte durch unabhängige Gremien gewährleistet.</p><p>Der Bericht des Öko-Institutes Darmstadt wurde den Bundesbehörden nicht offiziell zugestellt. Das Bundesamt für Energie und die HSK haben sich den Bericht via Internet beschafft. Angesichts der umfangreichen Unterlagen der Nagra und der komplexen Fragestellung betreffend den Entsorgungsnachweis erstaunt allerdings, dass das Öko-Institut innert so kurzer Zeit einen Bericht erstellen konnte. Dieser Bericht wird ebenfalls der HSK und der KSA zur technischen Überprüfung unterbreitet. Der Bericht soll auch der internationalen Expertengruppe der NEA zur technischen Beurteilung vorgelegt werden.</p><p>Nach der technischen Überprüfung durch diese behördlichen Instanzen ist die Durchführung eines öffentlichen Auflageverfahrens vorgesehen. Dies ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, soll jedoch die Transparenz erhöhen und es allen Interessierten ermöglichen, sich zu den Unterlagen, Gutachten und Stellungnahmen zu äussern. Auch der Bericht des Öko-Institutes Darmstadt soll in dieses öffentliche Auflageverfahren einbezogen werden.</p><p>Der Entscheid des Bundesrates über den Entsorgungsnachweis und das weitere Vorgehen ist aus heutiger Sicht im ersten Quartal 2006 zu erwarten. Der Bericht des Öko-Institutes Darmstadt und die von den behördlichen Instanzen gezogenen Schlussfolgerungen zu diesem Bericht werden in die Entscheidfindung einfliessen.</p>
    • <p>Zum Entsorgungsnachweis der Nagra, den diese beim Bundesrat eingereicht hat, haben die atomkritischen Interessengemeinschaften und Initianten der kantonalzürcherischen Volksinitiativen "Atomfragen vors Volk", "bedenken" und "Igel" beim Öko-Institut Darmstadt eine "Kritische Erstbewertung des Kenntnisstandes über die Eignung eines Endlagerstandortes und die Beschreibung der Auswirkungen eines Endlagers in der Region Benken" erstellen lassen. Dieses Gutachten wirft verschiedene Fragen zum Entsorgungsnachweis, zum Vorgehen der Nagra und zu den möglichen Folgen eines Endlagers im Zürcher Weinland auf.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat an, ob er über dieses Gutachten verfügt?</p><p>Falls ja, ob er die darin aufgeworfenen Fragen und Probleme von einer unabhängigen Instanz abklären und gegebenenfalls in seine Beurteilung zum Entsorgungsnachweis der Nagra einfliessen lässt?</p>
    • Entsorgungsnachweis Nagra. Bericht Öko-Institut Darmstadt

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