Kinder und Ehescheidungen

ShortId
03.5115
Id
20035115
Updated
25.06.2025 00:25
Language
de
Title
Kinder und Ehescheidungen
AdditionalIndexing
12;Rechtsbeistand;Freiheitsberaubung;Ehescheidung;Kindsrecht;Kind
1
  • L06K050102010301, Freiheitsberaubung
  • L04K01030106, Kindsrecht
  • L05K0103010303, Ehescheidung
  • L05K0107010205, Kind
  • L05K0505020301, Rechtsbeistand
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Während einer Scheidung sind vom Zivilgesetzbuch selbst Massnahmen vorgesehen, um das Wohl des Kindes zu schützen. So ordnet das zuständige Gericht aus wichtigen Gründen von sich aus die Vertretung des Kindes im Scheidungsprozess durch einen Beistand an, insbesondere dann, wenn die Eltern bezüglich der Zuteilung der elterlichen Sorge unterschiedlicher Auffassung sind. Damit wird sichergestellt, dass die Interessen des Kindes angemessen vertreten werden.</p><p>Kindesentführungen geschehen auch, wenn noch keine Trennungs- oder Scheidungsverfahren eingeleitet wurden oder die Eltern bereits geschieden sind. Gelangt das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen zur Anwendung, gehört es zu den Aufgaben der involvierten zentralen Behörden, alle geeigneten Massnahmen zu treffen, um eine gütliche Regelung der Angelegenheit herbeizuführen.</p><p>Sofern es nicht von vornherein als völlig aussichtslos erscheint oder ein Elternteil Schlichtungsbemühungen strikte ablehnt, werden diese Mediationsbemühungen raschmöglichst durchgeführt.</p><p>Als entsprechende internationale Schlichtungs- und Beratungsstelle wird beispielsweise der internationale Sozialdienst beigezogen.</p>
  • <p>Bei Scheidungsprozessen werden die Kinder oft zur "Manövriermasse" der zerstrittenen Eltern. "Entführungen" sind nicht selten. Das Kindeswohl ist dabei nur ungenügend geschützt, und das Haager-Abkommen gegen Kindesentführungen will die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes.</p><p>Hat das Kind während der schwierigen Zeit der Scheidung eine persönliche "anwaltschaftliche Person" zur Verfügung, die dem Kindeswohl besondere Aufmerksamkeit gibt? Gibt es in Fällen, wo Kinder entführt wurden, nicht sinnvollere alternative Möglichkeiten (Scheidungsmediation oder ähnliche Schlichtungsmittel), um Scheidungsverfahren abzukürzen? Gibt es entsprechende internationale Schlichtungs- und Beratungsstellen?</p>
  • Kinder und Ehescheidungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Während einer Scheidung sind vom Zivilgesetzbuch selbst Massnahmen vorgesehen, um das Wohl des Kindes zu schützen. So ordnet das zuständige Gericht aus wichtigen Gründen von sich aus die Vertretung des Kindes im Scheidungsprozess durch einen Beistand an, insbesondere dann, wenn die Eltern bezüglich der Zuteilung der elterlichen Sorge unterschiedlicher Auffassung sind. Damit wird sichergestellt, dass die Interessen des Kindes angemessen vertreten werden.</p><p>Kindesentführungen geschehen auch, wenn noch keine Trennungs- oder Scheidungsverfahren eingeleitet wurden oder die Eltern bereits geschieden sind. Gelangt das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen zur Anwendung, gehört es zu den Aufgaben der involvierten zentralen Behörden, alle geeigneten Massnahmen zu treffen, um eine gütliche Regelung der Angelegenheit herbeizuführen.</p><p>Sofern es nicht von vornherein als völlig aussichtslos erscheint oder ein Elternteil Schlichtungsbemühungen strikte ablehnt, werden diese Mediationsbemühungen raschmöglichst durchgeführt.</p><p>Als entsprechende internationale Schlichtungs- und Beratungsstelle wird beispielsweise der internationale Sozialdienst beigezogen.</p>
    • <p>Bei Scheidungsprozessen werden die Kinder oft zur "Manövriermasse" der zerstrittenen Eltern. "Entführungen" sind nicht selten. Das Kindeswohl ist dabei nur ungenügend geschützt, und das Haager-Abkommen gegen Kindesentführungen will die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes.</p><p>Hat das Kind während der schwierigen Zeit der Scheidung eine persönliche "anwaltschaftliche Person" zur Verfügung, die dem Kindeswohl besondere Aufmerksamkeit gibt? Gibt es in Fällen, wo Kinder entführt wurden, nicht sinnvollere alternative Möglichkeiten (Scheidungsmediation oder ähnliche Schlichtungsmittel), um Scheidungsverfahren abzukürzen? Gibt es entsprechende internationale Schlichtungs- und Beratungsstellen?</p>
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