Massnahmen des Bundes infolge Plünderung irakischer Museen

ShortId
03.5119
Id
20035119
Updated
25.06.2025 00:30
Language
de
Title
Massnahmen des Bundes infolge Plünderung irakischer Museen
AdditionalIndexing
2831;Einfuhrbeschränkung;Museum;Irak;internationale Konvention;Kunstwerk;Kulturgut;UNESCO;Diebstahl
1
  • L05K0303010602, Irak
  • L04K01060312, Museum
  • L05K0106030105, Kunstwerk
  • L06K050102010202, Diebstahl
  • L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
  • L05K0106030104, Kulturgut
  • L04K15040304, UNESCO
  • L05K1002020205, internationale Konvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
  • <p>Am 22. Mai 2003 hat der UN-Sicherheitsrat mit der Resolution Nr. 1483 zu Nachkriegsmassnahmen in Irak die Mitgliedstaaten auch auf Massnahmen betreffend Auffindung und Rückführung geraubter Kulturgüter gemäss Unesco-Konvention 1970 verpflichtet. Weil das für griffige Schutz- und Strafmassnahmen nötige Kulturgütertransfergesetz (KGTG) gemäss Unesco-Konvention erst in parlamentarischer Beratung ist, haben die vom Bundesrat getroffenen bzw. vorgesehenen Massnahmen wie auch Ergebnisse einen besonderen Stellenwert.</p><p>1. Welche konkreten Anweisungen sind an die zuständigen Stellen der Zoll- und Strafverfolgungsbehörden sowie an die Museen, Sammler- und Kunsthandelskreise ergangen, und zu welchen Resultaten hat dies geführt?</p><p>2. Welche Massnahmen sind auf internationaler Ebene aktuell im Gange, und wird sich der Bundesrat neben dem Irak-Beitrag von 250 000 Franken an die Unesco an weiteren Schutzaktionen beteiligen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, das KGTG nach Verabschiedung durch das Parlament raschmöglichst in Kraft zu setzen sowie sofort Verhandlungen über bilaterale Verträge mit interessierten Staaten aufzunehmen, die besonders vom illegalen Kulturgütertransfer betroffen sind?</p>
  • Massnahmen des Bundes infolge Plünderung irakischer Museen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
    • <p>Am 22. Mai 2003 hat der UN-Sicherheitsrat mit der Resolution Nr. 1483 zu Nachkriegsmassnahmen in Irak die Mitgliedstaaten auch auf Massnahmen betreffend Auffindung und Rückführung geraubter Kulturgüter gemäss Unesco-Konvention 1970 verpflichtet. Weil das für griffige Schutz- und Strafmassnahmen nötige Kulturgütertransfergesetz (KGTG) gemäss Unesco-Konvention erst in parlamentarischer Beratung ist, haben die vom Bundesrat getroffenen bzw. vorgesehenen Massnahmen wie auch Ergebnisse einen besonderen Stellenwert.</p><p>1. Welche konkreten Anweisungen sind an die zuständigen Stellen der Zoll- und Strafverfolgungsbehörden sowie an die Museen, Sammler- und Kunsthandelskreise ergangen, und zu welchen Resultaten hat dies geführt?</p><p>2. Welche Massnahmen sind auf internationaler Ebene aktuell im Gange, und wird sich der Bundesrat neben dem Irak-Beitrag von 250 000 Franken an die Unesco an weiteren Schutzaktionen beteiligen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, das KGTG nach Verabschiedung durch das Parlament raschmöglichst in Kraft zu setzen sowie sofort Verhandlungen über bilaterale Verträge mit interessierten Staaten aufzunehmen, die besonders vom illegalen Kulturgütertransfer betroffen sind?</p>
    • Massnahmen des Bundes infolge Plünderung irakischer Museen

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