Entlastungsprogramm 2003. Asyl- und Ausländerbereich

ShortId
03.5147
Id
20035147
Updated
25.06.2025 00:24
Language
de
Title
Entlastungsprogramm 2003. Asyl- und Ausländerbereich
AdditionalIndexing
24;2811;Sparmassnahme;Asylverfahren;Vernehmlassungsverfahren
1
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L05K0108010201, Asylverfahren
  • L05K0807020102, Vernehmlassungsverfahren
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>- Offenbar beabsichtigt die neue holländische Regierung, das aktuelle Asylsystem zu überprüfen und insbesondere den Ausschluss aus dem Sozialhilfesystem rückgängig zu machen.</p><p>Stimmen diese Gerüchte, und, falls ja, welchen Einfluss hat diese Entwicklung auf die beabsichtigte Streichung der Fürsorgeleistungen von Personen mit Nichteintretensentscheid?</p><p>- Gemäss Artikel 4 der Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren (SR 172.062) werden in der Regel angehört: die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien und die für das betreffende Sachgebiet zuständigen Organisationen gesamtschweizerischer Bedeutung.</p><p>Gemäss den Informationen auf der Homepage des EFD werden die Organisationen gesamtschweizerischer Bedeutung nicht zur konferenziellen Vernehmlassung eingeladen, sondern können sich nur schriftlich äussern.</p><p>Wie begründet der Bundesrat den eingeschränkten Einbezug gesamtschweizerischer Organisationen?</p><p>- Die Botschaft zum Entlastungsprogramm soll noch vor den Sommerferien verabschiedet werden.</p><p>Wird wie üblich eine Übersicht der Vernehmlassungsergebnisse veröffentlicht, und wie stellt der Bundesrat angesichts der äusserst kurzen Fristen sicher, dass er die Stellungnahmen würdigen kann?</p>
  • Entlastungsprogramm 2003. Asyl- und Ausländerbereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>- Offenbar beabsichtigt die neue holländische Regierung, das aktuelle Asylsystem zu überprüfen und insbesondere den Ausschluss aus dem Sozialhilfesystem rückgängig zu machen.</p><p>Stimmen diese Gerüchte, und, falls ja, welchen Einfluss hat diese Entwicklung auf die beabsichtigte Streichung der Fürsorgeleistungen von Personen mit Nichteintretensentscheid?</p><p>- Gemäss Artikel 4 der Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren (SR 172.062) werden in der Regel angehört: die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien und die für das betreffende Sachgebiet zuständigen Organisationen gesamtschweizerischer Bedeutung.</p><p>Gemäss den Informationen auf der Homepage des EFD werden die Organisationen gesamtschweizerischer Bedeutung nicht zur konferenziellen Vernehmlassung eingeladen, sondern können sich nur schriftlich äussern.</p><p>Wie begründet der Bundesrat den eingeschränkten Einbezug gesamtschweizerischer Organisationen?</p><p>- Die Botschaft zum Entlastungsprogramm soll noch vor den Sommerferien verabschiedet werden.</p><p>Wird wie üblich eine Übersicht der Vernehmlassungsergebnisse veröffentlicht, und wie stellt der Bundesrat angesichts der äusserst kurzen Fristen sicher, dass er die Stellungnahmen würdigen kann?</p>
    • Entlastungsprogramm 2003. Asyl- und Ausländerbereich

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