Truppenfahrzeuge für Parteitag

ShortId
03.5201
Id
20035201
Updated
25.06.2025 00:35
Language
de
Title
Truppenfahrzeuge für Parteitag
AdditionalIndexing
09;Motorfahrzeug;politische Partei (speziell);Parteitag;Armeematerial;SVP
1
  • L04K04020305, Armeematerial
  • L04K18030101, Motorfahrzeug
  • L04K08050316, SVP
  • L03K080503, politische Partei (speziell)
  • L04K08050109, Parteitag
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die SVP führte am 12. September 2003 auf der Aellig-Alp einen ausserordentlichen Parteitag durch. Für den Transport der Leute wurden mindestens 15 Truppentransportfahrzeuge der Schweizer Armee benutzt. Dieser Einsatz verstösst gegen Artikel 42 der Verordnung vom 17. August 1994 über den militärischen Strassenverkehr (VMSV). Zudem verlangen die Rechtslehre und -praxis von Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden in Abstimmungskämpfen, insbesondere aber bei Wahlen, absolute Neutralität.</p><p>- Hat das VBS die Pflicht zur neutralen Haltung während Wahl- und Abstimmungskämpfen nicht verletzt?</p><p>- Verstösst der Einsatz dieser Truppenfahrzeuge nicht gegen Artikel 42 VMSV?</p><p>- Hat das Generalsekretariat VBS diesem Einsatz von Truppentransportfahrzeugen zugestimmt (gemäss Art. 11 Abs. 5 der Verordnung vom 8. Dezember 1997 über den Einsatz militärischer Mittel für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten)?</p>
  • Truppenfahrzeuge für Parteitag
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die SVP führte am 12. September 2003 auf der Aellig-Alp einen ausserordentlichen Parteitag durch. Für den Transport der Leute wurden mindestens 15 Truppentransportfahrzeuge der Schweizer Armee benutzt. Dieser Einsatz verstösst gegen Artikel 42 der Verordnung vom 17. August 1994 über den militärischen Strassenverkehr (VMSV). Zudem verlangen die Rechtslehre und -praxis von Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden in Abstimmungskämpfen, insbesondere aber bei Wahlen, absolute Neutralität.</p><p>- Hat das VBS die Pflicht zur neutralen Haltung während Wahl- und Abstimmungskämpfen nicht verletzt?</p><p>- Verstösst der Einsatz dieser Truppenfahrzeuge nicht gegen Artikel 42 VMSV?</p><p>- Hat das Generalsekretariat VBS diesem Einsatz von Truppentransportfahrzeugen zugestimmt (gemäss Art. 11 Abs. 5 der Verordnung vom 8. Dezember 1997 über den Einsatz militärischer Mittel für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten)?</p>
    • Truppenfahrzeuge für Parteitag

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