Bundesgerichtsentscheide zum Thema Familienzulagen

ShortId
03.5218
Id
20035218
Updated
10.04.2024 08:18
Language
de
Title
Bundesgerichtsentscheide zum Thema Familienzulagen
AdditionalIndexing
28;Familienzulage;Kanton;Urteil;Bundesgericht
1
  • L04K01040108, Familienzulage
  • L06K080701020108, Kanton
  • L05K0505010301, Bundesgericht
  • L03K050403, Urteil
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesgericht (II. öffentlich-rechtliche Abteilung) hat sich in zwei Urteilen vom 11. Juli 2003 über die Zuständigkeit der Kantone im Bereich der Auszahlung von Familienzulagen ausgesprochen. Das Bundesgericht ging auf verschiedene Fragen ein: die Anspruchskonkurrenz; der Doppelbezug einer Familienzulage und die Geschlechtszugehörigkeit als Kriterium für rechtliche Differenzierungen.</p><p>Das Bundesgericht stellte folgendes fest:</p><p>- gemäss Artikel 116 Absatz 2 der Bundesverfassung sollte der Bund Vorschriften zur Verhinderung interkantonaler Kollisionen bei den kantonalen Familienzulagen erlassen;</p><p>- eine Harmonisierung sei notwendig, um die füllenden Regelungslücken zu schliessen;</p><p>- seit dem 1. Juli 2002 müssen die Prioritätsregeln, die im Freizügigkeitsabkommen enthalten sind, nicht nur im Verhältnis zu EU-Mitgliedstaaten und ihren Angehörigen angewandt werden, sondern prinzipiell auch interkantonal sowie auf Schweizer Bürger.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat an, ob er sich nun für ein Harmonisierungs- bzw. Koordinationsgesetz im Bereich Familienzulagen einsetzen wird und die laufenden Arbeiten in der SGK im Rahmen der Ausarbeitung eines Bundesgesetzes aktiv unterstützt.</p><p>Wenn eine solche Unterstützung nicht gewährt würde, welche Schlussfolgerungen zieht der Bundesrat aus diesen Urteilen (Edith F. gegen Ausgleichskasse des Kantons Freiburg sowie Ausgleichskasse des Kantons Bern; Annette Z. gegen Ausgleichskasse des Kantons Freiburg sowie Ausgleichskasse des Kantons Solothurn)?</p>
  • Bundesgerichtsentscheide zum Thema Familienzulagen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesgericht (II. öffentlich-rechtliche Abteilung) hat sich in zwei Urteilen vom 11. Juli 2003 über die Zuständigkeit der Kantone im Bereich der Auszahlung von Familienzulagen ausgesprochen. Das Bundesgericht ging auf verschiedene Fragen ein: die Anspruchskonkurrenz; der Doppelbezug einer Familienzulage und die Geschlechtszugehörigkeit als Kriterium für rechtliche Differenzierungen.</p><p>Das Bundesgericht stellte folgendes fest:</p><p>- gemäss Artikel 116 Absatz 2 der Bundesverfassung sollte der Bund Vorschriften zur Verhinderung interkantonaler Kollisionen bei den kantonalen Familienzulagen erlassen;</p><p>- eine Harmonisierung sei notwendig, um die füllenden Regelungslücken zu schliessen;</p><p>- seit dem 1. Juli 2002 müssen die Prioritätsregeln, die im Freizügigkeitsabkommen enthalten sind, nicht nur im Verhältnis zu EU-Mitgliedstaaten und ihren Angehörigen angewandt werden, sondern prinzipiell auch interkantonal sowie auf Schweizer Bürger.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat an, ob er sich nun für ein Harmonisierungs- bzw. Koordinationsgesetz im Bereich Familienzulagen einsetzen wird und die laufenden Arbeiten in der SGK im Rahmen der Ausarbeitung eines Bundesgesetzes aktiv unterstützt.</p><p>Wenn eine solche Unterstützung nicht gewährt würde, welche Schlussfolgerungen zieht der Bundesrat aus diesen Urteilen (Edith F. gegen Ausgleichskasse des Kantons Freiburg sowie Ausgleichskasse des Kantons Bern; Annette Z. gegen Ausgleichskasse des Kantons Freiburg sowie Ausgleichskasse des Kantons Solothurn)?</p>
    • Bundesgerichtsentscheide zum Thema Familienzulagen

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