Verbot der Euro-0-Lastwagen im alpenquerenden Verkehr
- ShortId
-
03.5236
- Id
-
20035236
- Updated
-
25.06.2025 00:36
- Language
-
de
- Title
-
Verbot der Euro-0-Lastwagen im alpenquerenden Verkehr
- AdditionalIndexing
-
48;52;Strassentunnel;Nutzfahrzeug;Alpentransitverkehr;Abgas;Luftverunreinigung
- 1
-
- L05K1803010103, Nutzfahrzeug
- L05K1801010101, Alpentransitverkehr
- L04K06020309, Luftverunreinigung
- L06K060201010101, Abgas
- L07K18020202010102, Strassentunnel
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Zusammenhang mit der Stellungnahme des Bundesrates auf die Motion Mariétan 03.3084 und im Lichte der Gesamtzahlen zu den Euro-0-Lastwagen am Gotthard stelle ich folgende Frage:</p><p>1. Wie würde sich die Luftqualität (bzw. die Gesundheit der Bevölkerung) und die Sicherheit verbessern bzw. wie stark würde sich das Unfallpotenzial einschliesslich Brandpotenzial verringern, wenn in der Schweiz für den alpenquerenden Verkehr die schweren Euro-0-Lastwagen verboten würden?</p><p>2. Der Bundesrat hat am vergangenen 3. September mein Postulat 03.3130 ohne jeglichen Vorbehalt entgegen genommen. Wie will er angesichts dieser Tatsache konkretisieren, was unter "schneller Umsetzung der notwendigen Massnahmen" zeitlich zu verstehen ist?</p><p>3. Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat aus den Antworten auf die ersten beiden Fragen?</p>
- Verbot der Euro-0-Lastwagen im alpenquerenden Verkehr
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Zusammenhang mit der Stellungnahme des Bundesrates auf die Motion Mariétan 03.3084 und im Lichte der Gesamtzahlen zu den Euro-0-Lastwagen am Gotthard stelle ich folgende Frage:</p><p>1. Wie würde sich die Luftqualität (bzw. die Gesundheit der Bevölkerung) und die Sicherheit verbessern bzw. wie stark würde sich das Unfallpotenzial einschliesslich Brandpotenzial verringern, wenn in der Schweiz für den alpenquerenden Verkehr die schweren Euro-0-Lastwagen verboten würden?</p><p>2. Der Bundesrat hat am vergangenen 3. September mein Postulat 03.3130 ohne jeglichen Vorbehalt entgegen genommen. Wie will er angesichts dieser Tatsache konkretisieren, was unter "schneller Umsetzung der notwendigen Massnahmen" zeitlich zu verstehen ist?</p><p>3. Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat aus den Antworten auf die ersten beiden Fragen?</p>
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