Verwaltungslobbying und Souveränität des Bundesrates. Raumplanungsgesetz als aktuelles Beispiel

ShortId
03.5237
Id
20035237
Updated
25.06.2025 00:37
Language
de
Title
Verwaltungslobbying und Souveränität des Bundesrates. Raumplanungsgesetz als aktuelles Beispiel
AdditionalIndexing
2846;Raumplanung;Bundesamt für Raumentwicklung
1
  • L03K010204, Raumplanung
  • L04K08040703, Bundesamt für Raumentwicklung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 3. September dieses Jahres hat der Bundesrat die Motionen Lauri 03.3343 und SVP-Fraktion 03.3393 entgegen genommen. Diese Vorstösse beabsichtigen, mit einer Änderung des Raumplanungsgesetzes die Bestimmungen über den Bau von landwirtschaftlichen Wohngebäuden ausserhalb der Bauzone zu verbessern.</p><p>Allerdings schockiert mich die mangelnde Kommunikationsbereitschaft des Bundesamtes für Raumentwicklung, das eine Woche nach dem Regierungsentscheid (Pressemitteilung vom 9. September) eine juristische Erläuterung zur gegenwärtigen Rechtslage veröffentlichte, in der in keiner Weise berücksichtigt wird, dass der Bundesrat die beiden Motionen entgegengenommen hat.</p><p>Diese Form von Verwaltungslobbying ist meiner Meinung nach nicht tolerierbar.</p><p>- Kann der Bundesrat angeben, was er in dieser Sache zu tun gedenkt?</p><p>- Ist er damit einverstanden, dass sich ein Bundesamt die Freiheit nimmt, die Entscheide des Bundesrates in Form einer juristischen Erläuterung indirekt zu kritisieren?</p><p>- Welche Weisungen wird er erteilen, damit die Bundesämter seine Entscheide anerkennen und sie nicht bekämpfen?</p>
  • Verwaltungslobbying und Souveränität des Bundesrates. Raumplanungsgesetz als aktuelles Beispiel
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 3. September dieses Jahres hat der Bundesrat die Motionen Lauri 03.3343 und SVP-Fraktion 03.3393 entgegen genommen. Diese Vorstösse beabsichtigen, mit einer Änderung des Raumplanungsgesetzes die Bestimmungen über den Bau von landwirtschaftlichen Wohngebäuden ausserhalb der Bauzone zu verbessern.</p><p>Allerdings schockiert mich die mangelnde Kommunikationsbereitschaft des Bundesamtes für Raumentwicklung, das eine Woche nach dem Regierungsentscheid (Pressemitteilung vom 9. September) eine juristische Erläuterung zur gegenwärtigen Rechtslage veröffentlichte, in der in keiner Weise berücksichtigt wird, dass der Bundesrat die beiden Motionen entgegengenommen hat.</p><p>Diese Form von Verwaltungslobbying ist meiner Meinung nach nicht tolerierbar.</p><p>- Kann der Bundesrat angeben, was er in dieser Sache zu tun gedenkt?</p><p>- Ist er damit einverstanden, dass sich ein Bundesamt die Freiheit nimmt, die Entscheide des Bundesrates in Form einer juristischen Erläuterung indirekt zu kritisieren?</p><p>- Welche Weisungen wird er erteilen, damit die Bundesämter seine Entscheide anerkennen und sie nicht bekämpfen?</p>
    • Verwaltungslobbying und Souveränität des Bundesrates. Raumplanungsgesetz als aktuelles Beispiel

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