Hochgiftige Tattoo-Farben

ShortId
03.5238
Id
20035238
Updated
25.06.2025 00:36
Language
de
Title
Hochgiftige Tattoo-Farben
AdditionalIndexing
2841;freie Schlagwörter: Tätowierung;Gesundheitsrisiko;Giftstoff;kosmetisches Erzeugnis
1
  • L05K0602010402, Giftstoff
  • L05K0705010105, kosmetisches Erzeugnis
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Wieso sind Giftstoffe der Giftklasse 1 in Kosmetika und Textilien verboten, nicht aber in Tattoo-Farben, die ihrer Verwendung gemäss - und im Unterschied zu Kosmetika und Textilien - direkt und unverändert in den Körper gelangen?</p><p>2. Was gedenkt der Bundesrat angesichts eines eigentlichen Tätowierungsbooms als dringend angezeigte Sofortmassnahme zu unternehmen, damit derart gefährliche Substanzen in Tattoo-Farben umgehend aus dem Verkehr gezogen werden?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, zur Lösung des Problems dem Parlament - falls notwendig - die entsprechende Gesetzesgrundlage zu unterbreiten?</p><p>4. Wenn ja, wann?</p>
  • Hochgiftige Tattoo-Farben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Wieso sind Giftstoffe der Giftklasse 1 in Kosmetika und Textilien verboten, nicht aber in Tattoo-Farben, die ihrer Verwendung gemäss - und im Unterschied zu Kosmetika und Textilien - direkt und unverändert in den Körper gelangen?</p><p>2. Was gedenkt der Bundesrat angesichts eines eigentlichen Tätowierungsbooms als dringend angezeigte Sofortmassnahme zu unternehmen, damit derart gefährliche Substanzen in Tattoo-Farben umgehend aus dem Verkehr gezogen werden?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, zur Lösung des Problems dem Parlament - falls notwendig - die entsprechende Gesetzesgrundlage zu unterbreiten?</p><p>4. Wenn ja, wann?</p>
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