Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung
- ShortId
-
04.311
- Id
-
20040311
- Updated
-
10.04.2024 08:17
- Language
-
de
- Title
-
Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung
- AdditionalIndexing
-
48;Agglomeration;Pendlerverkehr;Mineralölsteuer;gebundene Ausgabe;regionaler Verkehr
- 1
-
- L04K18010107, regionaler Verkehr
- L04K11070109, Mineralölsteuer
- L04K11020303, gebundene Ausgabe
- L04K18010216, Pendlerverkehr
- L04K01020201, Agglomeration
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Am 8. Februar 2004 hat die Stimmbevölkerung den Gegenentwurf zur Initiative "Avanti - für sichere und leistungsfähige Autobahnen" deutlich abgelehnt. Die Vorlage wurde vor allem kritisiert, weil sie ein Multipaket mit unklaren Kostenfolgen war und weil sie den vom Souverän 1994 angenommenen Alpenschutzartikel und damit die Umlagerung des Gütertransits auf die Schiene - gefährdet hätte. Die Vorlage enthielt aber auch Punkte, die nicht bestritten waren. Dazu gehört die Finanzierung von Infrastrukturausbauten in den Agglomerationen aus Geldern, die bisher für den Strassenbau reserviert waren. Dass die Agglomerationen Verkehrsprobleme haben, war von Gegnern wie Befürwortern des Gegenvorschlages unbestritten.</p><p>Erste Analysen des Abstimmungsresultates zeigen, dass die Zustimmung für den Avanti-Gegenvorschlag in den Agglomerationen höher war als in ländlichen Gebieten. Das zeigt, dass die Städte und Agglomerationen unter der Verkehrssituation leiden.</p><p>Mit einer Ergänzung in Artikel 86 der Bundesverfassung könnten Mittel aus dem Reinertrag der Verbrauchssteuer auf Treibstoffen sowie aus dem Reinertrag der Nationalstrassenabgabe gezielt zugunsten von Massnahmen verwendet werden, welche den notwendigen Ausbau der Infrastruktur des privaten und öffentlichen Verkehrs in Agglomerationen ermöglichen.</p><p>Ergänzend dazu können sie für diverse Massnahmen organisatorischer, technischer und baulicher Art zur Verbesserung des schienen- und strassenseitigen Verkehrsablaufs in den Städten und Agglomerationen (z.B. Massnahmen zur Verkehrsentflechtung und zur sicheren Verkehrstrennung, Verbesserung der Umsteigebeziehungen, Förderung des kombinierten Verkehrs) eingesetzt werden.</p><p>Die kantonalen Agglomerationen müssen entlastet werden. Pendlerinnen und Pendler stehen zunehmend im Stau und verlieren Zeit, die Unternehmen erleiden Einbussen auf Grund von Verspätungen und Arbeitsausfällen. Um die Verkehrssituation in den Städten und Agglomerationen zu verbessern, müssen dringend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.</p><p>Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Motion, welche dieser Standesinitiative zu Grunde liegt, zur Annahme empfohlen, weil er überzeugt ist, dass nur mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung die Finanzierung der dringend notwendigen Verkehrsmassnahmen in den Städten und Agglomerationen und damit die Lösung der bestehenden Verkehrsprobleme möglich ist.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:</p><p>Artikel 86 der Bundesverfassung, Verbrauchssteuer auf Treibstoffen und übrige Verkehrsabgaben, ist wie folgt zu ergänzen:</p><p>Abs. 3</p><p>Er verwendet die Hälfte des Reinertrages der Verbrauchssteuer auf Treibstoffen sowie den Reinertrag der Nationalstrassenabgabe für folgende Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Gesamtverkehr:</p><p>....</p><p>Bst. bbis</p><p>Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsablaufs und zur Trennung des Verkehrs in Städten und Agglomerationen;</p><p>Bst. bter</p><p>Beiträge an Infrastrukturanlagen des öffentlichen und privaten Verkehrs in Städten und Agglomerationen;</p><p>....</p>
- Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Am 8. Februar 2004 hat die Stimmbevölkerung den Gegenentwurf zur Initiative "Avanti - für sichere und leistungsfähige Autobahnen" deutlich abgelehnt. Die Vorlage wurde vor allem kritisiert, weil sie ein Multipaket mit unklaren Kostenfolgen war und weil sie den vom Souverän 1994 angenommenen Alpenschutzartikel und damit die Umlagerung des Gütertransits auf die Schiene - gefährdet hätte. Die Vorlage enthielt aber auch Punkte, die nicht bestritten waren. Dazu gehört die Finanzierung von Infrastrukturausbauten in den Agglomerationen aus Geldern, die bisher für den Strassenbau reserviert waren. Dass die Agglomerationen Verkehrsprobleme haben, war von Gegnern wie Befürwortern des Gegenvorschlages unbestritten.</p><p>Erste Analysen des Abstimmungsresultates zeigen, dass die Zustimmung für den Avanti-Gegenvorschlag in den Agglomerationen höher war als in ländlichen Gebieten. Das zeigt, dass die Städte und Agglomerationen unter der Verkehrssituation leiden.</p><p>Mit einer Ergänzung in Artikel 86 der Bundesverfassung könnten Mittel aus dem Reinertrag der Verbrauchssteuer auf Treibstoffen sowie aus dem Reinertrag der Nationalstrassenabgabe gezielt zugunsten von Massnahmen verwendet werden, welche den notwendigen Ausbau der Infrastruktur des privaten und öffentlichen Verkehrs in Agglomerationen ermöglichen.</p><p>Ergänzend dazu können sie für diverse Massnahmen organisatorischer, technischer und baulicher Art zur Verbesserung des schienen- und strassenseitigen Verkehrsablaufs in den Städten und Agglomerationen (z.B. Massnahmen zur Verkehrsentflechtung und zur sicheren Verkehrstrennung, Verbesserung der Umsteigebeziehungen, Förderung des kombinierten Verkehrs) eingesetzt werden.</p><p>Die kantonalen Agglomerationen müssen entlastet werden. Pendlerinnen und Pendler stehen zunehmend im Stau und verlieren Zeit, die Unternehmen erleiden Einbussen auf Grund von Verspätungen und Arbeitsausfällen. Um die Verkehrssituation in den Städten und Agglomerationen zu verbessern, müssen dringend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.</p><p>Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Motion, welche dieser Standesinitiative zu Grunde liegt, zur Annahme empfohlen, weil er überzeugt ist, dass nur mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung die Finanzierung der dringend notwendigen Verkehrsmassnahmen in den Städten und Agglomerationen und damit die Lösung der bestehenden Verkehrsprobleme möglich ist.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:</p><p>Artikel 86 der Bundesverfassung, Verbrauchssteuer auf Treibstoffen und übrige Verkehrsabgaben, ist wie folgt zu ergänzen:</p><p>Abs. 3</p><p>Er verwendet die Hälfte des Reinertrages der Verbrauchssteuer auf Treibstoffen sowie den Reinertrag der Nationalstrassenabgabe für folgende Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Gesamtverkehr:</p><p>....</p><p>Bst. bbis</p><p>Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsablaufs und zur Trennung des Verkehrs in Städten und Agglomerationen;</p><p>Bst. bter</p><p>Beiträge an Infrastrukturanlagen des öffentlichen und privaten Verkehrs in Städten und Agglomerationen;</p><p>....</p>
- Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung
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