Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz. Naturparks
- ShortId
-
04.406
- Id
-
20040406
- Updated
-
10.04.2024 17:34
- Language
-
de
- Title
-
Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz. Naturparks
- AdditionalIndexing
-
52;Randregion;Nationalpark;Berggebiet;Umweltrecht;Schutzgebiet;Denkmalpflege;Regionalpolitik
- 1
-
- L05K0601041201, Nationalpark
- L04K06010412, Schutzgebiet
- L04K06010309, Umweltrecht
- L04K01060302, Denkmalpflege
- L04K08020335, Regionalpolitik
- L07K08070102010704, Randregion
- L04K06030102, Berggebiet
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die im Jahre 2002 abgeschlossene Vernehmlassung betreffend die Teilrevision des NHG hat von der Mehrheit der Kantone, politischen Parteien und Organisationen äusserst positive Stellungnahmen erhalten. Die Gründung von weiteren National-, Landschafts- und Naturpärken in der Schweiz kann für viele unserer Rand- und Bergregionen positive Impulse zur Folge haben. Die Errichtung und der Betrieb von Pärken erfüllen auf beispielhafte Art und Weise die Auflagen der Regionalpolitik des Bundes. In den meisten der Rand- und Bergregionen ist die Natur die einzige Ressource, die als Produkt mit Wertschöpfung nachhaltig und zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen genützt und trotzdem geschützt werden kann.</p><p>Der bestehende Nationalpark, welcher gemäss Bundesbudget mit 3 Millionen Franken unterstützt wird, erwirtschaftet eine Wertschöpfung inklusive induzierter Lohnsumme von etwa 17 Millionen Franken. Somit wird die wirtschaftliche Bedeutung dieser Projekte mehr als bestätigt.</p><p>Die Errichtung und der Betrieb der Pärke ist die kostengünstigste und effizienteste Wirtschaftsförderung für die Berg- und Randregionen. Laut den Ausführungen von Herrn Bundesrat Leuenberger gegenüber der Presse könnten die jährlich benötigten finanziellen Kostenbeiträge des Bundes für den Betrieb der neuen Pärke im Rahmen von 10 Millionen Franken departementsintern durch Umverteilung der vorhandenen Mittel, ohne Erhöhung der Bundesausgaben aufgebracht werden. Ein Aufschub der Revision des NHG mit der Ergänzung der Pärke von nationaler Bedeutung ist wegen der sehr zeitintensiven Vorleistungen im Rahmen der Richt-, Orts- und Projektplanung von fünf bis zehn Jahren unverantwortlich, weil damit vielen Projekten der definitive Todesstoss gegeben würde.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) ist umgehend in die Wege zu leiten. Dabei sind insbesondere die gesetzliche Regelung betreffend die Gründung von Natur- und Landschaftspärken sowie die Ausweitung der geltenden Gesetzgebung für die Einrichtung weiterer Nationalpärke in der Schweiz vorzusehen. Die Teilrevision soll sich inhaltlich auf den 2002/03 in die Vernehmlassung gegebenen Gesetzentwurf abstützen, wobei insbesondere darauf Wert zu legen ist, dass die Initiative aus der betroffenen Region stammen muss.</p>
- Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz. Naturparks
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die im Jahre 2002 abgeschlossene Vernehmlassung betreffend die Teilrevision des NHG hat von der Mehrheit der Kantone, politischen Parteien und Organisationen äusserst positive Stellungnahmen erhalten. Die Gründung von weiteren National-, Landschafts- und Naturpärken in der Schweiz kann für viele unserer Rand- und Bergregionen positive Impulse zur Folge haben. Die Errichtung und der Betrieb von Pärken erfüllen auf beispielhafte Art und Weise die Auflagen der Regionalpolitik des Bundes. In den meisten der Rand- und Bergregionen ist die Natur die einzige Ressource, die als Produkt mit Wertschöpfung nachhaltig und zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen genützt und trotzdem geschützt werden kann.</p><p>Der bestehende Nationalpark, welcher gemäss Bundesbudget mit 3 Millionen Franken unterstützt wird, erwirtschaftet eine Wertschöpfung inklusive induzierter Lohnsumme von etwa 17 Millionen Franken. Somit wird die wirtschaftliche Bedeutung dieser Projekte mehr als bestätigt.</p><p>Die Errichtung und der Betrieb der Pärke ist die kostengünstigste und effizienteste Wirtschaftsförderung für die Berg- und Randregionen. Laut den Ausführungen von Herrn Bundesrat Leuenberger gegenüber der Presse könnten die jährlich benötigten finanziellen Kostenbeiträge des Bundes für den Betrieb der neuen Pärke im Rahmen von 10 Millionen Franken departementsintern durch Umverteilung der vorhandenen Mittel, ohne Erhöhung der Bundesausgaben aufgebracht werden. Ein Aufschub der Revision des NHG mit der Ergänzung der Pärke von nationaler Bedeutung ist wegen der sehr zeitintensiven Vorleistungen im Rahmen der Richt-, Orts- und Projektplanung von fünf bis zehn Jahren unverantwortlich, weil damit vielen Projekten der definitive Todesstoss gegeben würde.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) ist umgehend in die Wege zu leiten. Dabei sind insbesondere die gesetzliche Regelung betreffend die Gründung von Natur- und Landschaftspärken sowie die Ausweitung der geltenden Gesetzgebung für die Einrichtung weiterer Nationalpärke in der Schweiz vorzusehen. Die Teilrevision soll sich inhaltlich auf den 2002/03 in die Vernehmlassung gegebenen Gesetzentwurf abstützen, wobei insbesondere darauf Wert zu legen ist, dass die Initiative aus der betroffenen Region stammen muss.</p>
- Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz. Naturparks
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