Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz. Naturparks
- ShortId
-
04.407
- Id
-
20040407
- Updated
-
10.04.2024 17:04
- Language
-
de
- Title
-
Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz. Naturparks
- AdditionalIndexing
-
52;Nationalpark;Berggebiet;Umweltrecht;Schutzgebiet;Denkmalpflege;Regionalpolitik
- 1
-
- L05K0601041201, Nationalpark
- L04K06010412, Schutzgebiet
- L04K06010309, Umweltrecht
- L04K01060302, Denkmalpflege
- L04K06030102, Berggebiet
- L04K08020335, Regionalpolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am 11. September 2002 das UVEK ermächtigt, eine Vernehmlassung über eine Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) durchzuführen. Der Bundesrat gab die Teilrevision in die Vernehmlassung, weil seit einiger Zeit Kreise des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Regionalentwicklung gefordert hatten, gesetzliche Grundlagen für neue Parkgebiete zu schaffen. Ziel solcher Pärke ist es, die Natur und Landschaft zu erhalten und gleichzeitig Impulse für die Regionalwirtschaft zu geben. Es gingen insgesamt 133 Stellungnahmen in der Vernehmlassung ein. Der Bericht "Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens über Natur- und Landschaftspärke von nationaler Bedeutung" (Mai 2003) zeigt ein klares Bild. In der Frage der Errichtung von Natur- und Landschaftspärken überwiegen die grundsätzlich befürwortenden Stellungnahmen bei weitem. Das Prinzip von drei unterschiedlichen Parkkategorien und die zentrale Rolle der regionalen Bevölkerung bei der Gründung von neuen Pärken werden allgemein begrüsst.</p><p>In verschiedenen Regionen der Schweiz wurden bis anhin rund dreissig Parkprojekte lanciert. Diese werden von der lokalen Bevölkerung mitgetragen und sind somit in der Region gut verankert. Solche Pärke sind gerade für Rand- und Bergregionen wertvoll für die wirtschaftliche Entwicklung. Insbesondere für den Tourismus sind solche Pärke attraktiv. Beispiele aus dem Ausland zeigen klar, dass die Errichtung von Pärken Mehrwert erzeugt, ein Investitionswachstum auslöst und so wertvolle Arbeitsplätze in den Regionen schafft. Mit einem Parklabel kann sich die Trägerschaft eines Parkes gegenüber den Parkbesucherinnen und Parkbesuchern klar identifizieren, was zu einer wirkungsvollen Vermarktung der Region beiträgt. Produkte aus dem Park können mit einem Produktelabel gekennzeichnet werden, was die bessere Vermarktung von lokal hergestellten Produkten unterstützt. </p><p>Am 25. Februar 2004 hat der Bundesrat beschlossen, die geplante Teilrevision des NHG aus der Legislaturplanung 2004 bis 2007 zu streichen. Der Entscheid wurde mit finanziellen Überlegungen begründet. Diese Argumentation ist kurzsichtig. Eine Studie aus dem Jahr 1998 weist z. B. die regionalwirtschaftliche Bedeutung des Nationalparks klar nach. 42 Prozent der befragten Touristinnen und Touristen gaben an, wegen des Nationalparks in die Region gekommen zu sein. Der gesamte nationalparktouristische Umsatz belief sich auf 36 Millionen Franken. Auch mit dem Biosphärenreservat Entlebuch wurden positive Erfahrungen gemacht. Seit der Einführung des Labels "Echt Entlebuch" wurden 350 Produkte registriert, darunter rund zweihundert Neukreationen. Das Biosphärenreservat schlägt auch im Tourismus positiv zu Buche: In den letzten zwei Jahren konnten die jährlichen Übernachtungen um etwa 5 Prozent gesteigert werden. </p><p>Bei vielen Trägerschaften von Pärken in der Schweiz herrschte Aufbruchstimmung. Umso grösser war die Enttäuschung, als der Bundesrat die Teilrevision des NHG aus den Legislaturzielen strich. Es ist daher nötig, dass das Parlament die Teilrevision des NHG selber an die Hand nimmt.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Parlament wird beauftragt, die Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz einzuleiten mit dem Ziel, die Rechtsgrundlagen für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung zu schaffen. Diese gliedern sich in die drei Kategorien: Nationalpark, regionaler Naturpark, Naturerlebnispark. </p><p>Grundlage für die Teilrevision bildet der Gesetzentwurf, welcher im September 2002 in die Vernehmlassung geschickt wurde und welchen das UVEK aufgrund des Bundesratsbeschlusses vom 2. Juli 2003 überarbeitet hat.</p>
- Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz. Naturparks
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am 11. September 2002 das UVEK ermächtigt, eine Vernehmlassung über eine Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) durchzuführen. Der Bundesrat gab die Teilrevision in die Vernehmlassung, weil seit einiger Zeit Kreise des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Regionalentwicklung gefordert hatten, gesetzliche Grundlagen für neue Parkgebiete zu schaffen. Ziel solcher Pärke ist es, die Natur und Landschaft zu erhalten und gleichzeitig Impulse für die Regionalwirtschaft zu geben. Es gingen insgesamt 133 Stellungnahmen in der Vernehmlassung ein. Der Bericht "Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens über Natur- und Landschaftspärke von nationaler Bedeutung" (Mai 2003) zeigt ein klares Bild. In der Frage der Errichtung von Natur- und Landschaftspärken überwiegen die grundsätzlich befürwortenden Stellungnahmen bei weitem. Das Prinzip von drei unterschiedlichen Parkkategorien und die zentrale Rolle der regionalen Bevölkerung bei der Gründung von neuen Pärken werden allgemein begrüsst.</p><p>In verschiedenen Regionen der Schweiz wurden bis anhin rund dreissig Parkprojekte lanciert. Diese werden von der lokalen Bevölkerung mitgetragen und sind somit in der Region gut verankert. Solche Pärke sind gerade für Rand- und Bergregionen wertvoll für die wirtschaftliche Entwicklung. Insbesondere für den Tourismus sind solche Pärke attraktiv. Beispiele aus dem Ausland zeigen klar, dass die Errichtung von Pärken Mehrwert erzeugt, ein Investitionswachstum auslöst und so wertvolle Arbeitsplätze in den Regionen schafft. Mit einem Parklabel kann sich die Trägerschaft eines Parkes gegenüber den Parkbesucherinnen und Parkbesuchern klar identifizieren, was zu einer wirkungsvollen Vermarktung der Region beiträgt. Produkte aus dem Park können mit einem Produktelabel gekennzeichnet werden, was die bessere Vermarktung von lokal hergestellten Produkten unterstützt. </p><p>Am 25. Februar 2004 hat der Bundesrat beschlossen, die geplante Teilrevision des NHG aus der Legislaturplanung 2004 bis 2007 zu streichen. Der Entscheid wurde mit finanziellen Überlegungen begründet. Diese Argumentation ist kurzsichtig. Eine Studie aus dem Jahr 1998 weist z. B. die regionalwirtschaftliche Bedeutung des Nationalparks klar nach. 42 Prozent der befragten Touristinnen und Touristen gaben an, wegen des Nationalparks in die Region gekommen zu sein. Der gesamte nationalparktouristische Umsatz belief sich auf 36 Millionen Franken. Auch mit dem Biosphärenreservat Entlebuch wurden positive Erfahrungen gemacht. Seit der Einführung des Labels "Echt Entlebuch" wurden 350 Produkte registriert, darunter rund zweihundert Neukreationen. Das Biosphärenreservat schlägt auch im Tourismus positiv zu Buche: In den letzten zwei Jahren konnten die jährlichen Übernachtungen um etwa 5 Prozent gesteigert werden. </p><p>Bei vielen Trägerschaften von Pärken in der Schweiz herrschte Aufbruchstimmung. Umso grösser war die Enttäuschung, als der Bundesrat die Teilrevision des NHG aus den Legislaturzielen strich. Es ist daher nötig, dass das Parlament die Teilrevision des NHG selber an die Hand nimmt.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Parlament wird beauftragt, die Teilrevision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz einzuleiten mit dem Ziel, die Rechtsgrundlagen für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung zu schaffen. Diese gliedern sich in die drei Kategorien: Nationalpark, regionaler Naturpark, Naturerlebnispark. </p><p>Grundlage für die Teilrevision bildet der Gesetzentwurf, welcher im September 2002 in die Vernehmlassung geschickt wurde und welchen das UVEK aufgrund des Bundesratsbeschlusses vom 2. Juli 2003 überarbeitet hat.</p>
- Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz. Naturparks
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