Gender-Reporting bei börsenkotierten Unternehmen
- ShortId
-
04.412
- Id
-
20040412
- Updated
-
10.04.2024 18:20
- Language
-
de
- Title
-
Gender-Reporting bei börsenkotierten Unternehmen
- AdditionalIndexing
-
15;Unternehmen;Gleichstellung von Mann und Frau;Bericht;Aktiengesellschaft;sexuelle Diskriminierung;Lohngleichheit;Kinderbetreuung;Teilzeitarbeit;Frauenarbeit;Führungskraft
- 1
-
- L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
- L03K020206, Bericht
- L04K07030601, Unternehmen
- L06K070303010101, Aktiengesellschaft
- L05K0702010305, Lohngleichheit
- L05K0702030205, Frauenarbeit
- L05K0702020204, Führungskraft
- L04K01040207, Kinderbetreuung
- L05K0702030213, Teilzeitarbeit
- L04K05020408, sexuelle Diskriminierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweizer Wirtschaft stagniert. Innovation und Wachstum sind blockiert, und der erwerbstätige Nachwuchs ist nicht gesichert. Mit dafür verantwortlich ist die ungenügende Integration der Frauen in den Erwerbsprozess. Immer mehr Frauen sind zwar berufstätig. Sie sind aber nicht gleichwertig am Wirtschaftsgeschehen beteiligt. Der Arbeitsmarkt ist noch immer vertikal und horizontal nach Geschlechtern segmentiert. Immer mehr Frauen sind auch immer besser ausgebildet, können ihre Ausbildung aber nur partiell ökonomisch verwerten. Das bedeutet nicht nur private Einbussen, sondern zugleich einen grossen volkswirtschaftlichen Verschleiss an Ressourcen, da teure Ausbildungsinvestitionen nicht richtig genutzt werden können. </p><p>Eine Politik, die auf Wirtschaftswachstum setzt, muss immer auch die volle Integration der Frauen ins Erwerbsleben fördern. </p><p>Die Bundesverfassung garantiert die Gleichstellung von Frau und Mann in allen gesellschaftlichen Bereichen. Trotz Gleichstellungsgesetz konnte insbesondere die Lohngleichheit nicht durchgesetzt werden. Das zeigt auch die neueste Lohnstrukturerhebung 2002 des Bundesamtes für Statistik. In den Führungspositionen der Wirtschaft sind die Frauen noch immer krass untervertreten. Die Frauen stossen vielfach an eine gläserne Decke, die ihnen das Vorstossen bis zur Unternehmensspitze verunmöglicht. Ein Hemmschuh für die Verwirklichung der Gleichstellung ist die mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das zeigen die unterschiedlichen Erwerbsverläufe von Frauen und Männern mit Kindern (vgl. NFP 43). Zur Verbesserung braucht es nicht nur mehr Betreuungseinrichtungen, sondern insbesondere auch familiengerechte Personalpolitiken der Unternehmungen mit an die Familienpflichten angepassten Arbeitsbedingungen, eine Aufwertung und soziale Absicherung der Teilzeitarbeit für beide Geschlechter usw.</p><p>Der Auftrag der Bundesverfassung, der die Gleichstellung von Mann und Frau in allen gesellschaftlichen Bereichen garantiert, richtet sich sowohl an den Staat als auch an die privaten (Wirtschafts-)Subjekte. In der Politik ist die Transparenz über den Stand der Gleichstellung vergleichsweise gut. Das gilt nicht für die private Wirtschaft. </p><p>Die Verpflichtung zum Gender-Reporting durch die einzelnen Unternehmen macht ihnen keine Vorgaben in Bezug auf die Gleichstellungspolitik. Es wird aber Transparenz über den Stand der Gleichstellung in der privaten Wirtschaft hergestellt. Damit bringen wir zum Ausdruck, dass die Gleichstellungspolitik nicht bloss ein Auftrag an die Politik ist, sondern dass die private Wirtschaft im gleichen Mass in der Verantwortung steht. Die Unternehmen werden damit an ihre rechtliche und soziale Verantwortung erinnert. Das Reporting wird in Sachen Gleichstellung auch innovative Impulse bei den Unternehmen auslösen. Zudem sind diese Informationen ein wichtiger Hinweis für in gesellschaftlichen Fragen sensibilisierte Anlegerinnen und Anleger.</p><p>Die damit verbundene Förderung der Gleichstellung in der Privatwirtschaft wird sich auf das Wachstumspotenzial der Schweizer Volkswirtschaft positiv auswirken. Diese Erkenntnis hat sich auch bei den Unternehmensverbänden durchgesetzt, wie die Empfehlungen des Arbeitgeberverbandes zur Gleichstellung und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zeigen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Mit einer Gesetzesänderung sind die börsenkotierten Unternehmen zu verpflichten, mit einem periodischen Gender-Report über den Stand der Umsetzung des verfassungsmässigen Gleichstellungsauftrages in ihrer Unternehmung Bericht zu erstatten. Die Verpflichtung zur Berichterstattung kann beispielsweise im Bundesgesetz vom 24. März 1995 über die Börsen und den Effektenhandel (Börsengesetz, BEHG), im Schweizerischen Obligationenrecht vom 30. März 1911, im Bundesgesetz vom 24. März 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) oder in einem Spezialgesetz verankert werden.</p><p>Der Bericht muss insbesondere folgende Punkte umfassen: </p><p>1. Die Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes, insbesondere die Umsetzung der Lohngleichheit in der Unternehmung, verbunden mit einem zeitlichen Massnahmenplan, falls die Lohngleichheit noch nicht verwirklicht ist, sowie die Vorkehrungen zur Verhinderung von sexueller Belästigung. </p><p>2. Der Anteil von Frauen und Männern im Kader, verbunden mit einem Massnahmenplan zur Erreichung der Gleichstellung, falls diese im Unternehmen noch nicht erreicht ist (Zielquoten, Gleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeiterwerbsarbeit, Karrierepläne oder Laufbahnentwicklung, Mentoring usw.).</p><p>3. Der Stand der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Unternehmung mit einer Orientierung insbesondere über das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen, die Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit für beide Geschlechter, familiengerechte Arbeitsbedingungen, das Weiterbildungsangebot bei familienbedingter Erwerbsreduktion bzw. familienbedingtem Erwerbsunterbruch.</p><p>4. Die Bezeichnung der für die Gleichstellung verantwortlichen Person in der Unternehmensleitung und Angabe der dafür aufgewendeten Ressourcen.</p>
- Gender-Reporting bei börsenkotierten Unternehmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweizer Wirtschaft stagniert. Innovation und Wachstum sind blockiert, und der erwerbstätige Nachwuchs ist nicht gesichert. Mit dafür verantwortlich ist die ungenügende Integration der Frauen in den Erwerbsprozess. Immer mehr Frauen sind zwar berufstätig. Sie sind aber nicht gleichwertig am Wirtschaftsgeschehen beteiligt. Der Arbeitsmarkt ist noch immer vertikal und horizontal nach Geschlechtern segmentiert. Immer mehr Frauen sind auch immer besser ausgebildet, können ihre Ausbildung aber nur partiell ökonomisch verwerten. Das bedeutet nicht nur private Einbussen, sondern zugleich einen grossen volkswirtschaftlichen Verschleiss an Ressourcen, da teure Ausbildungsinvestitionen nicht richtig genutzt werden können. </p><p>Eine Politik, die auf Wirtschaftswachstum setzt, muss immer auch die volle Integration der Frauen ins Erwerbsleben fördern. </p><p>Die Bundesverfassung garantiert die Gleichstellung von Frau und Mann in allen gesellschaftlichen Bereichen. Trotz Gleichstellungsgesetz konnte insbesondere die Lohngleichheit nicht durchgesetzt werden. Das zeigt auch die neueste Lohnstrukturerhebung 2002 des Bundesamtes für Statistik. In den Führungspositionen der Wirtschaft sind die Frauen noch immer krass untervertreten. Die Frauen stossen vielfach an eine gläserne Decke, die ihnen das Vorstossen bis zur Unternehmensspitze verunmöglicht. Ein Hemmschuh für die Verwirklichung der Gleichstellung ist die mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das zeigen die unterschiedlichen Erwerbsverläufe von Frauen und Männern mit Kindern (vgl. NFP 43). Zur Verbesserung braucht es nicht nur mehr Betreuungseinrichtungen, sondern insbesondere auch familiengerechte Personalpolitiken der Unternehmungen mit an die Familienpflichten angepassten Arbeitsbedingungen, eine Aufwertung und soziale Absicherung der Teilzeitarbeit für beide Geschlechter usw.</p><p>Der Auftrag der Bundesverfassung, der die Gleichstellung von Mann und Frau in allen gesellschaftlichen Bereichen garantiert, richtet sich sowohl an den Staat als auch an die privaten (Wirtschafts-)Subjekte. In der Politik ist die Transparenz über den Stand der Gleichstellung vergleichsweise gut. Das gilt nicht für die private Wirtschaft. </p><p>Die Verpflichtung zum Gender-Reporting durch die einzelnen Unternehmen macht ihnen keine Vorgaben in Bezug auf die Gleichstellungspolitik. Es wird aber Transparenz über den Stand der Gleichstellung in der privaten Wirtschaft hergestellt. Damit bringen wir zum Ausdruck, dass die Gleichstellungspolitik nicht bloss ein Auftrag an die Politik ist, sondern dass die private Wirtschaft im gleichen Mass in der Verantwortung steht. Die Unternehmen werden damit an ihre rechtliche und soziale Verantwortung erinnert. Das Reporting wird in Sachen Gleichstellung auch innovative Impulse bei den Unternehmen auslösen. Zudem sind diese Informationen ein wichtiger Hinweis für in gesellschaftlichen Fragen sensibilisierte Anlegerinnen und Anleger.</p><p>Die damit verbundene Förderung der Gleichstellung in der Privatwirtschaft wird sich auf das Wachstumspotenzial der Schweizer Volkswirtschaft positiv auswirken. Diese Erkenntnis hat sich auch bei den Unternehmensverbänden durchgesetzt, wie die Empfehlungen des Arbeitgeberverbandes zur Gleichstellung und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zeigen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Mit einer Gesetzesänderung sind die börsenkotierten Unternehmen zu verpflichten, mit einem periodischen Gender-Report über den Stand der Umsetzung des verfassungsmässigen Gleichstellungsauftrages in ihrer Unternehmung Bericht zu erstatten. Die Verpflichtung zur Berichterstattung kann beispielsweise im Bundesgesetz vom 24. März 1995 über die Börsen und den Effektenhandel (Börsengesetz, BEHG), im Schweizerischen Obligationenrecht vom 30. März 1911, im Bundesgesetz vom 24. März 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) oder in einem Spezialgesetz verankert werden.</p><p>Der Bericht muss insbesondere folgende Punkte umfassen: </p><p>1. Die Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes, insbesondere die Umsetzung der Lohngleichheit in der Unternehmung, verbunden mit einem zeitlichen Massnahmenplan, falls die Lohngleichheit noch nicht verwirklicht ist, sowie die Vorkehrungen zur Verhinderung von sexueller Belästigung. </p><p>2. Der Anteil von Frauen und Männern im Kader, verbunden mit einem Massnahmenplan zur Erreichung der Gleichstellung, falls diese im Unternehmen noch nicht erreicht ist (Zielquoten, Gleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeiterwerbsarbeit, Karrierepläne oder Laufbahnentwicklung, Mentoring usw.).</p><p>3. Der Stand der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Unternehmung mit einer Orientierung insbesondere über das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen, die Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit für beide Geschlechter, familiengerechte Arbeitsbedingungen, das Weiterbildungsangebot bei familienbedingter Erwerbsreduktion bzw. familienbedingtem Erwerbsunterbruch.</p><p>4. Die Bezeichnung der für die Gleichstellung verantwortlichen Person in der Unternehmensleitung und Angabe der dafür aufgewendeten Ressourcen.</p>
- Gender-Reporting bei börsenkotierten Unternehmen
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