KVG. Anerkennung der Geburtshäuser

ShortId
04.418
Id
20040418
Updated
14.11.2025 07:50
Language
de
Title
KVG. Anerkennung der Geburtshäuser
AdditionalIndexing
2841;freie Schlagwörter: Geburtshaus;Geburt;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Hebamme
1
  • L06K010703040102, Geburt
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L04K01050403, Hebamme
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Als Zwischenform zur Geburt im Spital und einer Hausgeburt gibt es für werdende Mütter auch die Möglichkeit, ihr Kind in einem Geburtshaus zur Welt zu bringen. In den Geburtshäusern werden Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt und im Wochenbett begleitet. Diese persönliche Betreuung, die auch zusätzliche Familienmitglieder einschliesst, trägt dazu bei, dass sich die Frauen physisch, aber auch psychisch gut aufgehoben fühlen und die Risiken einer Geburt frühzeitig erkannt werden.</p><p>Seit fast zehn Jahren werden jährlich tausend Kinder in einem der Geburtshäuser der Schweiz geboren.</p><p>Während der Revision des KVG haben sich eine grosse Mehrheit der Mitglieder der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, der Nationalräte und Nationalrätinnen und schliesslich die Einigungskonferenz dafür ausgesprochen, die Geburtshäuser ins KVG aufzunehmen. Da der Nationalrat die gesamte KVG-Revision abgelehnt hat, konnten auch die Geburtshäuser nicht ins KVG aufgenommen werden.</p><p>Weil es sich aber bei der gesetzlichen Anerkennung der Geburtshäuser in Anbetracht der grossen Fragen, die im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme der KVG-Revision diskutiert werden müssen, um ein kleines Anliegen handelt, muss man davon ausgehen, dass die Aufnahme der Geburtshäuser ins KVG auch in den Folgeprojekten vergessen wird. Für junge betroffene Familien ist die gesetzliche Verankerung der Geburtshäuser aber von grosser Wichtigkeit. Deshalb beantrage ich, diese Gesetzesänderung anzunehmen, zumal die Vorschläge dazu bereits ausformuliert sind. Somit können wir uns umstritteneren Themen der KVG-Revision zuwenden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Geburtshäuser sollen ins KVG aufgenommen werden, damit die Krankenkassen die Kosten für die Schwangerschafts- und Geburtsbegleitung in Geburtshäusern übernehmen.</p>
  • KVG. Anerkennung der Geburtshäuser
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Als Zwischenform zur Geburt im Spital und einer Hausgeburt gibt es für werdende Mütter auch die Möglichkeit, ihr Kind in einem Geburtshaus zur Welt zu bringen. In den Geburtshäusern werden Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt und im Wochenbett begleitet. Diese persönliche Betreuung, die auch zusätzliche Familienmitglieder einschliesst, trägt dazu bei, dass sich die Frauen physisch, aber auch psychisch gut aufgehoben fühlen und die Risiken einer Geburt frühzeitig erkannt werden.</p><p>Seit fast zehn Jahren werden jährlich tausend Kinder in einem der Geburtshäuser der Schweiz geboren.</p><p>Während der Revision des KVG haben sich eine grosse Mehrheit der Mitglieder der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, der Nationalräte und Nationalrätinnen und schliesslich die Einigungskonferenz dafür ausgesprochen, die Geburtshäuser ins KVG aufzunehmen. Da der Nationalrat die gesamte KVG-Revision abgelehnt hat, konnten auch die Geburtshäuser nicht ins KVG aufgenommen werden.</p><p>Weil es sich aber bei der gesetzlichen Anerkennung der Geburtshäuser in Anbetracht der grossen Fragen, die im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme der KVG-Revision diskutiert werden müssen, um ein kleines Anliegen handelt, muss man davon ausgehen, dass die Aufnahme der Geburtshäuser ins KVG auch in den Folgeprojekten vergessen wird. Für junge betroffene Familien ist die gesetzliche Verankerung der Geburtshäuser aber von grosser Wichtigkeit. Deshalb beantrage ich, diese Gesetzesänderung anzunehmen, zumal die Vorschläge dazu bereits ausformuliert sind. Somit können wir uns umstritteneren Themen der KVG-Revision zuwenden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Geburtshäuser sollen ins KVG aufgenommen werden, damit die Krankenkassen die Kosten für die Schwangerschafts- und Geburtsbegleitung in Geburtshäusern übernehmen.</p>
    • KVG. Anerkennung der Geburtshäuser

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