Bundesgesetz über die Landessprachen

ShortId
04.429
Id
20040429
Updated
10.02.2026 20:57
Language
de
Title
Bundesgesetz über die Landessprachen
AdditionalIndexing
2831;freie Schlagwörter: Frühenglisch;Mehrsprachigkeit;Sprache;kantonale Hoheit;Amtssprache;französische Sprache;Gesetz;englische Sprache
1
  • L04K01060103, Sprache
  • L05K0106010306, Mehrsprachigkeit
  • L04K08060102, Amtssprache
  • L05K0106010303, englische Sprache
  • L05K0106010304, französische Sprache
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L07K08070102010802, kantonale Hoheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Eidgenössische Departement des Innern hat am 29. April mitgeteilt, dass der Bundesrat darauf verzichtet, den Entwurf zum Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften dem Parlament vorzulegen. Der Vorentwurf zu diesem Gesetz hatte in der Vernehmlassung die Unterstützung der meisten Kantone, politischen Parteien und der anderen konsultierten Organisationen gefunden. Mit dem Gesetz soll die Viersprachigkeit der Schweiz gestärkt und dadurch der nationale Zusammenhalt gefestigt werden. So soll namentlich der Austausch von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrkräften aller Schulstufen gefördert werden.</p><p>Die Schaffung einer Institution zur Förderung der Mehrsprachigkeit (Art. 21 des Vorentwurfes) wurde von einer grossen Mehrheit der konsultierten Kantone und Organisationen gutgeheissen. Eine solche Einrichtung würde ebenfalls die für unser Land so grundlegende gegenseitige Verständigung verbessern.</p><p>Die breite Zustimmung zum Vorentwurf vom 23. Oktober 2001 und die Wichtigkeit dieses Gesetzes sprechen klar dafür, dass dem Parlament eine Vorlage unterbreitet wird.</p><p>Dem Kanton Freiburg, einem der vier mehrsprachigen Kantone der Schweiz, liegt besonders viel daran, dass dieses Gesetz zustande kommt. Er hat sich bereits im Vorfeld bereit erklärt, die Institution zur Förderung der Mehrsprachigkeit aufzunehmen, die namentlich von den fruchtbaren Beziehungen zur zweisprachigen Universität und insbesondere zum neuen Lehrstuhl für Mehrsprachigkeit profitieren könnte.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Ich beantrage, dass der Entwurf des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpG), so wie er am 23. Oktober 2001 in die Vernehmlassung geschickt worden war, den eidgenössischen Räten vorgelegt wird.</p>
  • Bundesgesetz über die Landessprachen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Eidgenössische Departement des Innern hat am 29. April mitgeteilt, dass der Bundesrat darauf verzichtet, den Entwurf zum Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften dem Parlament vorzulegen. Der Vorentwurf zu diesem Gesetz hatte in der Vernehmlassung die Unterstützung der meisten Kantone, politischen Parteien und der anderen konsultierten Organisationen gefunden. Mit dem Gesetz soll die Viersprachigkeit der Schweiz gestärkt und dadurch der nationale Zusammenhalt gefestigt werden. So soll namentlich der Austausch von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrkräften aller Schulstufen gefördert werden.</p><p>Die Schaffung einer Institution zur Förderung der Mehrsprachigkeit (Art. 21 des Vorentwurfes) wurde von einer grossen Mehrheit der konsultierten Kantone und Organisationen gutgeheissen. Eine solche Einrichtung würde ebenfalls die für unser Land so grundlegende gegenseitige Verständigung verbessern.</p><p>Die breite Zustimmung zum Vorentwurf vom 23. Oktober 2001 und die Wichtigkeit dieses Gesetzes sprechen klar dafür, dass dem Parlament eine Vorlage unterbreitet wird.</p><p>Dem Kanton Freiburg, einem der vier mehrsprachigen Kantone der Schweiz, liegt besonders viel daran, dass dieses Gesetz zustande kommt. Er hat sich bereits im Vorfeld bereit erklärt, die Institution zur Förderung der Mehrsprachigkeit aufzunehmen, die namentlich von den fruchtbaren Beziehungen zur zweisprachigen Universität und insbesondere zum neuen Lehrstuhl für Mehrsprachigkeit profitieren könnte.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Ich beantrage, dass der Entwurf des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpG), so wie er am 23. Oktober 2001 in die Vernehmlassung geschickt worden war, den eidgenössischen Räten vorgelegt wird.</p>
    • Bundesgesetz über die Landessprachen
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Das Eidgenössische Departement des Innern hat am 29. April mitgeteilt, dass der Bundesrat darauf verzichtet, den Entwurf zum Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften dem Parlament vorzulegen. Der Vorentwurf zu diesem Gesetz hatte in der Vernehmlassung die Unterstützung der meisten Kantone, politischen Parteien und der anderen konsultierten Organisationen gefunden. Mit dem Gesetz soll die Viersprachigkeit der Schweiz gestärkt und dadurch der nationale Zusammenhalt gefestigt werden. So soll namentlich der Austausch von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrkräften aller Schulstufen gefördert werden.</p><p>Die Schaffung einer Institution zur Förderung der Mehrsprachigkeit (Art. 21 des Vorentwurfes) wurde von einer grossen Mehrheit der konsultierten Kantone und Organisationen gutgeheissen. Eine solche Einrichtung würde ebenfalls die für unser Land so grundlegende gegenseitige Verständigung verbessern.</p><p>Die breite Zustimmung zum Vorentwurf vom 23. Oktober 2001 und die Wichtigkeit dieses Gesetzes sprechen klar dafür, dass dem Parlament eine Vorlage unterbreitet wird.</p><p>Dem Kanton Freiburg, einem der vier mehrsprachigen Kantone der Schweiz, liegt besonders viel daran, dass dieses Gesetz zustande kommt. Er hat sich bereits im Vorfeld bereit erklärt, die Institution zur Förderung der Mehrsprachigkeit aufzunehmen, die namentlich von den fruchtbaren Beziehungen zur zweisprachigen Universität und insbesondere zum neuen Lehrstuhl für Mehrsprachigkeit profitieren könnte.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Ich beantrage, dass der Entwurf des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpG), so wie er am 23. Oktober 2001 in die Vernehmlassung geschickt worden war, den eidgenössischen Räten vorgelegt wird.</p>
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