Regulierung der Bücherpreise
- ShortId
-
04.430
- Id
-
20040430
- Updated
-
10.02.2026 21:12
- Language
-
de
- Title
-
Regulierung der Bücherpreise
- AdditionalIndexing
-
2831;34;15;Preisregulierung;Festpreis;Buchindustrie;Buchhandel;Preisfestsetzung;Buch;Preispolitik
- 1
-
- L05K1202030301, Buch
- L04K11050302, Preisfestsetzung
- L05K1105030201, Festpreis
- L03K110503, Preispolitik
- L04K11050307, Preisregulierung
- L04K12020304, Buchhandel
- L04K12020303, Buchindustrie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Ein Buch ist viel mehr als ein simples kommerzielles Produkt oder ein Konsumobjekt. Es vermittelt Wissen und Ideen, es befasst sich mit der realen Welt oder mit einer Phantasiewelt, es drückt Emotionen aus und ist Nährboden für Träume. Als Verbreiter von Sprache ist es für die Identität von besonderer Bedeutung. Kurz, das Buch ist ein zentraler Faktor der Kultur.</p><p>2. Der Buchmarkt ist in der Schweiz aufgeteilt: Es gibt eigentlich entsprechend den drei Sprachregionen drei relativ unabhängige Buchmärkte, die unterschiedlichen Regeln und Praktiken gehorchen.</p><p>- In der französischsprachigen Schweiz führt eine grosse französische Kette - die in Frankreich von der Lex Lang, die einen Einheitspreis auferlegt, profitiert - zu einer weitgehenden Deregulierung des Markts; zahlreiche unabhängige Buchhandlungen sind bereits verschwunden; weiteren droht das gleiche Schicksal.</p><p>- In der italienischsprachigen Schweiz ist der Buchmarkt sehr schwierig geworden, weil Italien im Jahr 2001 gesetzlich einen Einheitspreis eingeführt hat.</p><p>- In der deutschsprachigen Schweiz wird die mit dem Sammelrevers von 1993 bestehende Preisbindung durch einen Entscheid der Weko infrage gestellt. Allerdings ist dieser Entscheid nicht endgültig, denn das Bundesgericht hat auf aufschiebende Wirkung erkannt, ohne auf den Inhalt einzugehen.</p><p>3. Die Situation in der Schweiz ist offensichtlich paradox.</p><p>- Nach Artikel 69 der Bundesverfassung kann der Bund kulturelle Bestrebungen unterstützen. Die Weko - deren Unabhängigkeit natürlich respektiert werden muss - trifft aber einen Entscheid, der auf eine Verarmung der Vielfalt und der Verteilung der Literatur hinauslaufen kann.</p><p>- Mit der Zeit kann die Schweiz ein komplett deregulierter Buchmarkt werden; im Gegensatz zu den umliegenden Ländern, zu denen unsere Sprachregionen in einer engen Beziehung stehen und die den Buchpreis gesetzlich festlegen.</p><p>4. Der Nationalrat hat das am 30. September 1999 eingereichte Postulat Widmer 99.3484 am 24. März 2000 gutgeheissen. Der Bundesrat hat sich in der Folge verpflichtet, einen Bericht über die Buchpreisbindung zu erstellen. Das Eidgenössische Departement des Innern (das Bundesamt für Kultur) und das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (das Seco) haben dann die Prognos AG mit der Prüfung dieser Frage beauftragt. Die Prognos hat ihren Schlussbericht im September 2001 unterbreitet und gelangt zum Schluss, die Nachteile einer Aufhebung der Preisbindung (Preisanstieg für die meisten Bücher, Beschleunigung des Konzentrationsprozesses im Buchhandel, weniger Dienstleistungen im Grosshandel, Verschlechterung der Bedingungen für das literarische Schaffen, Umgehung der in Deutschland und Österreich geltenden Preisbindung) überwögen deren Vorteile (tiefere Preise für Bestsellers, Ankurbelung des Wettbewerbs); vgl. Prognos-Bericht, Basel, September 2001, Seite 10.</p><p>Diese deutliche Schlussfolgerung beruht auf einem fundierten Bericht und lässt darauf schliessen, dass sich die Schweiz bald einer Besorgnis erregenden Situation gegenüber sähe, wenn sie nicht rasch wie die umliegenden Länder die gesetzlichen Grundlagen für ihre "eigene kulturelle Ausnahme" schafft.</p><p>5. Die vorliegende parlamentarische Initiative ist sehr allgemein gehalten in der Absicht, möglichst viel Entscheidspielraum zu belassen.</p><p>- Gestützt auf Artikel 8 des Kartellgesetzes kann der Bundesrat Wettbewerbsabreden zulassen, wenn sie in Ausnahmefällen notwendig sind, um überwiegende öffentliche Interessen zu verwirklichen. Selbstverständlich ist die Kultur - insbesondere die Literatur - von überwiegendem öffentlichem Interesse. Die Umsetzung dieser kartellrechtlichen Bestimmung setzt aber voraus, dass die betroffenen Berufsorganisationen aktiv werden.</p><p>- Gestützt auf Artikel 69 der Bundesverfassung könnte ein Bundesgesetz erlassen werden, das den Buchpreis unter Berücksichtigung der Sprachregionen und allenfalls der Abreden in der Buchbranche festlegt.</p><p>Rasches Handeln ist angesagt, für welche Variante auch immer man sich entscheidet.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>So rasch wie möglich sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, die für eine Regulierung der Bücherpreise in der Schweiz notwendig sind.</p>
- Regulierung der Bücherpreise
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Ein Buch ist viel mehr als ein simples kommerzielles Produkt oder ein Konsumobjekt. Es vermittelt Wissen und Ideen, es befasst sich mit der realen Welt oder mit einer Phantasiewelt, es drückt Emotionen aus und ist Nährboden für Träume. Als Verbreiter von Sprache ist es für die Identität von besonderer Bedeutung. Kurz, das Buch ist ein zentraler Faktor der Kultur.</p><p>2. Der Buchmarkt ist in der Schweiz aufgeteilt: Es gibt eigentlich entsprechend den drei Sprachregionen drei relativ unabhängige Buchmärkte, die unterschiedlichen Regeln und Praktiken gehorchen.</p><p>- In der französischsprachigen Schweiz führt eine grosse französische Kette - die in Frankreich von der Lex Lang, die einen Einheitspreis auferlegt, profitiert - zu einer weitgehenden Deregulierung des Markts; zahlreiche unabhängige Buchhandlungen sind bereits verschwunden; weiteren droht das gleiche Schicksal.</p><p>- In der italienischsprachigen Schweiz ist der Buchmarkt sehr schwierig geworden, weil Italien im Jahr 2001 gesetzlich einen Einheitspreis eingeführt hat.</p><p>- In der deutschsprachigen Schweiz wird die mit dem Sammelrevers von 1993 bestehende Preisbindung durch einen Entscheid der Weko infrage gestellt. Allerdings ist dieser Entscheid nicht endgültig, denn das Bundesgericht hat auf aufschiebende Wirkung erkannt, ohne auf den Inhalt einzugehen.</p><p>3. Die Situation in der Schweiz ist offensichtlich paradox.</p><p>- Nach Artikel 69 der Bundesverfassung kann der Bund kulturelle Bestrebungen unterstützen. Die Weko - deren Unabhängigkeit natürlich respektiert werden muss - trifft aber einen Entscheid, der auf eine Verarmung der Vielfalt und der Verteilung der Literatur hinauslaufen kann.</p><p>- Mit der Zeit kann die Schweiz ein komplett deregulierter Buchmarkt werden; im Gegensatz zu den umliegenden Ländern, zu denen unsere Sprachregionen in einer engen Beziehung stehen und die den Buchpreis gesetzlich festlegen.</p><p>4. Der Nationalrat hat das am 30. September 1999 eingereichte Postulat Widmer 99.3484 am 24. März 2000 gutgeheissen. Der Bundesrat hat sich in der Folge verpflichtet, einen Bericht über die Buchpreisbindung zu erstellen. Das Eidgenössische Departement des Innern (das Bundesamt für Kultur) und das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (das Seco) haben dann die Prognos AG mit der Prüfung dieser Frage beauftragt. Die Prognos hat ihren Schlussbericht im September 2001 unterbreitet und gelangt zum Schluss, die Nachteile einer Aufhebung der Preisbindung (Preisanstieg für die meisten Bücher, Beschleunigung des Konzentrationsprozesses im Buchhandel, weniger Dienstleistungen im Grosshandel, Verschlechterung der Bedingungen für das literarische Schaffen, Umgehung der in Deutschland und Österreich geltenden Preisbindung) überwögen deren Vorteile (tiefere Preise für Bestsellers, Ankurbelung des Wettbewerbs); vgl. Prognos-Bericht, Basel, September 2001, Seite 10.</p><p>Diese deutliche Schlussfolgerung beruht auf einem fundierten Bericht und lässt darauf schliessen, dass sich die Schweiz bald einer Besorgnis erregenden Situation gegenüber sähe, wenn sie nicht rasch wie die umliegenden Länder die gesetzlichen Grundlagen für ihre "eigene kulturelle Ausnahme" schafft.</p><p>5. Die vorliegende parlamentarische Initiative ist sehr allgemein gehalten in der Absicht, möglichst viel Entscheidspielraum zu belassen.</p><p>- Gestützt auf Artikel 8 des Kartellgesetzes kann der Bundesrat Wettbewerbsabreden zulassen, wenn sie in Ausnahmefällen notwendig sind, um überwiegende öffentliche Interessen zu verwirklichen. Selbstverständlich ist die Kultur - insbesondere die Literatur - von überwiegendem öffentlichem Interesse. Die Umsetzung dieser kartellrechtlichen Bestimmung setzt aber voraus, dass die betroffenen Berufsorganisationen aktiv werden.</p><p>- Gestützt auf Artikel 69 der Bundesverfassung könnte ein Bundesgesetz erlassen werden, das den Buchpreis unter Berücksichtigung der Sprachregionen und allenfalls der Abreden in der Buchbranche festlegt.</p><p>Rasches Handeln ist angesagt, für welche Variante auch immer man sich entscheidet.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>So rasch wie möglich sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, die für eine Regulierung der Bücherpreise in der Schweiz notwendig sind.</p>
- Regulierung der Bücherpreise
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- Index
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- Texts
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- <p>1. Ein Buch ist viel mehr als ein simples kommerzielles Produkt oder ein Konsumobjekt. Es vermittelt Wissen und Ideen, es befasst sich mit der realen Welt oder mit einer Phantasiewelt, es drückt Emotionen aus und ist Nährboden für Träume. Als Verbreiter von Sprache ist es für die Identität von besonderer Bedeutung. Kurz, das Buch ist ein zentraler Faktor der Kultur.</p><p>2. Der Buchmarkt ist in der Schweiz aufgeteilt: Es gibt eigentlich entsprechend den drei Sprachregionen drei relativ unabhängige Buchmärkte, die unterschiedlichen Regeln und Praktiken gehorchen.</p><p>- In der französischsprachigen Schweiz führt eine grosse französische Kette - die in Frankreich von der Lex Lang, die einen Einheitspreis auferlegt, profitiert - zu einer weitgehenden Deregulierung des Markts; zahlreiche unabhängige Buchhandlungen sind bereits verschwunden; weiteren droht das gleiche Schicksal.</p><p>- In der italienischsprachigen Schweiz ist der Buchmarkt sehr schwierig geworden, weil Italien im Jahr 2001 gesetzlich einen Einheitspreis eingeführt hat.</p><p>- In der deutschsprachigen Schweiz wird die mit dem Sammelrevers von 1993 bestehende Preisbindung durch einen Entscheid der Weko infrage gestellt. Allerdings ist dieser Entscheid nicht endgültig, denn das Bundesgericht hat auf aufschiebende Wirkung erkannt, ohne auf den Inhalt einzugehen.</p><p>3. Die Situation in der Schweiz ist offensichtlich paradox.</p><p>- Nach Artikel 69 der Bundesverfassung kann der Bund kulturelle Bestrebungen unterstützen. Die Weko - deren Unabhängigkeit natürlich respektiert werden muss - trifft aber einen Entscheid, der auf eine Verarmung der Vielfalt und der Verteilung der Literatur hinauslaufen kann.</p><p>- Mit der Zeit kann die Schweiz ein komplett deregulierter Buchmarkt werden; im Gegensatz zu den umliegenden Ländern, zu denen unsere Sprachregionen in einer engen Beziehung stehen und die den Buchpreis gesetzlich festlegen.</p><p>4. Der Nationalrat hat das am 30. September 1999 eingereichte Postulat Widmer 99.3484 am 24. März 2000 gutgeheissen. Der Bundesrat hat sich in der Folge verpflichtet, einen Bericht über die Buchpreisbindung zu erstellen. Das Eidgenössische Departement des Innern (das Bundesamt für Kultur) und das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (das Seco) haben dann die Prognos AG mit der Prüfung dieser Frage beauftragt. Die Prognos hat ihren Schlussbericht im September 2001 unterbreitet und gelangt zum Schluss, die Nachteile einer Aufhebung der Preisbindung (Preisanstieg für die meisten Bücher, Beschleunigung des Konzentrationsprozesses im Buchhandel, weniger Dienstleistungen im Grosshandel, Verschlechterung der Bedingungen für das literarische Schaffen, Umgehung der in Deutschland und Österreich geltenden Preisbindung) überwögen deren Vorteile (tiefere Preise für Bestsellers, Ankurbelung des Wettbewerbs); vgl. Prognos-Bericht, Basel, September 2001, Seite 10.</p><p>Diese deutliche Schlussfolgerung beruht auf einem fundierten Bericht und lässt darauf schliessen, dass sich die Schweiz bald einer Besorgnis erregenden Situation gegenüber sähe, wenn sie nicht rasch wie die umliegenden Länder die gesetzlichen Grundlagen für ihre "eigene kulturelle Ausnahme" schafft.</p><p>5. Die vorliegende parlamentarische Initiative ist sehr allgemein gehalten in der Absicht, möglichst viel Entscheidspielraum zu belassen.</p><p>- Gestützt auf Artikel 8 des Kartellgesetzes kann der Bundesrat Wettbewerbsabreden zulassen, wenn sie in Ausnahmefällen notwendig sind, um überwiegende öffentliche Interessen zu verwirklichen. Selbstverständlich ist die Kultur - insbesondere die Literatur - von überwiegendem öffentlichem Interesse. Die Umsetzung dieser kartellrechtlichen Bestimmung setzt aber voraus, dass die betroffenen Berufsorganisationen aktiv werden.</p><p>- Gestützt auf Artikel 69 der Bundesverfassung könnte ein Bundesgesetz erlassen werden, das den Buchpreis unter Berücksichtigung der Sprachregionen und allenfalls der Abreden in der Buchbranche festlegt.</p><p>Rasches Handeln ist angesagt, für welche Variante auch immer man sich entscheidet.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>So rasch wie möglich sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, die für eine Regulierung der Bücherpreise in der Schweiz notwendig sind.</p>
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