Direkte Bundessteuer. Abzugsberechtigung von Weiterbildungs- und Umschulungskosten

ShortId
04.432
Id
20040432
Updated
10.04.2024 17:07
Language
de
Title
Direkte Bundessteuer. Abzugsberechtigung von Weiterbildungs- und Umschulungskosten
AdditionalIndexing
24;32;berufliche Umschulung;Steuerabzug;direkte Bundessteuer;Weiterbildung;Unterrichtswesen (allgemein)
1
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L05K0702030304, berufliche Umschulung
  • L02K1302, Unterrichtswesen (allgemein)
  • L04K11070202, direkte Bundessteuer
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Kosten für Aus- und Weiterbildung können gemäss Artikel 34 Buchstabe b des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer nicht von den Einkünften abgezogen werden. Dadurch werden Personen, insbesondere Familien und allein erziehende Mütter mit mittleren und niedrigen Einkommen, die sich im Hinblick auf den Erhalt ihrer Qualifikation oder auf eine berufliche Weiterentwicklung weiterbilden wollen, übermässig belastet.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist so zu ändern, dass Aus- und Weiterbildungskosten für berufs- und nicht berufstätige Männer und Frauen abzugsfähig werden (Streichen von Art. 34 Bst. b und Einfügen eines neuen Bst. j in Art. 33 DBG).</p>
  • Direkte Bundessteuer. Abzugsberechtigung von Weiterbildungs- und Umschulungskosten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kosten für Aus- und Weiterbildung können gemäss Artikel 34 Buchstabe b des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer nicht von den Einkünften abgezogen werden. Dadurch werden Personen, insbesondere Familien und allein erziehende Mütter mit mittleren und niedrigen Einkommen, die sich im Hinblick auf den Erhalt ihrer Qualifikation oder auf eine berufliche Weiterentwicklung weiterbilden wollen, übermässig belastet.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist so zu ändern, dass Aus- und Weiterbildungskosten für berufs- und nicht berufstätige Männer und Frauen abzugsfähig werden (Streichen von Art. 34 Bst. b und Einfügen eines neuen Bst. j in Art. 33 DBG).</p>
    • Direkte Bundessteuer. Abzugsberechtigung von Weiterbildungs- und Umschulungskosten

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