Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums
- ShortId
-
04.436
- Id
-
20040436
- Updated
-
10.04.2024 17:19
- Language
-
de
- Title
-
Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums
- AdditionalIndexing
-
2846;Steuerabzug;Unterhaltskosten;Eigenmietwertbesteuerung;Wohneigentum;Hypothek
- 1
-
- L04K11070401, Eigenmietwertbesteuerung
- L04K01020110, Wohneigentum
- L04K11070304, Steuerabzug
- L05K0507020103, Hypothek
- L06K070302020114, Unterhaltskosten
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das heutige System der Besteuerung des selbst genutzten Wohneigentums hat zahlreiche Nachteile. Vier davon sollen besonders hervorgehoben werden: </p><p>- Es bevorteilt steuerlich jene, die im eigenen Haus oder in der eigenen Eigentumswohnung wohnen können, gegenüber jenen, die in einem gewöhnlichen Mietverhältnis wohnen. Je nach der Höhe des aktuellen Hypothekarzinses kann diese Bevorteilung recht krass sein. Dies ist eine Ungerechtigkeit, die schon lange hätte behoben werden sollen. </p><p>- Es ist in der Handhabung sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für den Staat sehr aufwendig: Die Erhebung und die Festsetzung der Eigenmietwerte geben immer wieder zu Differenzen zwischen Steuerpflichtigen und Steuerbehörden Anlass. Das kostet Zeit und oft auch erheblich viel Geld, namentlich wenn diese Differenzen zu eigentlichen Rechtsverfahren führen. </p><p>- Es gibt Anreize zum Schuldenmachen, weil in der Regel Steuerpflichtige mit einer hohen Hypothekarverschuldung deutlich weniger Steuern zahlen als solche ohne diese Verschuldung. </p><p>- Es führt zu Ungleichheiten zwischen den Steuerpflichtigen in verschiedenen Kantonen, weil nicht alle Kantone die Eigenmietwerte nach den gleichen Massstäben veranschlagen. </p><p>Alle diese Nachteile fallen weg, wenn für selbst genutztes Wohneigentum kein Eigenmietwert mehr veranschlagt wird, umgekehrt aber auch keine Abzüge mehr im Zusammenhang mit diesem Eigentum zulässig sind. </p><p>Nachdem ein Systemwechsel im Steuerpaket grundsätzlich vorgeschlagen, dieses aber am 16. Mai 2004 von den Stimmberechtigten abgelehnt worden war - nicht nur, weil es als "Multipack" überladen, sondern der Systemwechsel auch nicht sauber ausgestaltet war -, soll das Problem der Wohneigentumsbesteuerung als separates, eigenständiges Reformvorhaben angegangen werden. </p><p>Dieser Vorstoss erfolgt nicht in der Form einer Motion, sondern in derjenigen der parlamentarischen Initiative, weil der Bundesrat sich nicht bereit erklärt hat, selbst eine entsprechende Revision der einschlägigen Gesetzgebung an die Hand zu nehmen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die einschlägige Gesetzgebung für die Besteuerung des selbst genutzten Wohneigentums wird dergestalt geändert, dass einerseits keine Eigenmietwerte mehr versteuert werden müssen, andererseits aber auch keine Abzüge (z. B. für Hypozinskosten, Unterhaltskosten usw.) mehr zulässig sind.</p>
- Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das heutige System der Besteuerung des selbst genutzten Wohneigentums hat zahlreiche Nachteile. Vier davon sollen besonders hervorgehoben werden: </p><p>- Es bevorteilt steuerlich jene, die im eigenen Haus oder in der eigenen Eigentumswohnung wohnen können, gegenüber jenen, die in einem gewöhnlichen Mietverhältnis wohnen. Je nach der Höhe des aktuellen Hypothekarzinses kann diese Bevorteilung recht krass sein. Dies ist eine Ungerechtigkeit, die schon lange hätte behoben werden sollen. </p><p>- Es ist in der Handhabung sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für den Staat sehr aufwendig: Die Erhebung und die Festsetzung der Eigenmietwerte geben immer wieder zu Differenzen zwischen Steuerpflichtigen und Steuerbehörden Anlass. Das kostet Zeit und oft auch erheblich viel Geld, namentlich wenn diese Differenzen zu eigentlichen Rechtsverfahren führen. </p><p>- Es gibt Anreize zum Schuldenmachen, weil in der Regel Steuerpflichtige mit einer hohen Hypothekarverschuldung deutlich weniger Steuern zahlen als solche ohne diese Verschuldung. </p><p>- Es führt zu Ungleichheiten zwischen den Steuerpflichtigen in verschiedenen Kantonen, weil nicht alle Kantone die Eigenmietwerte nach den gleichen Massstäben veranschlagen. </p><p>Alle diese Nachteile fallen weg, wenn für selbst genutztes Wohneigentum kein Eigenmietwert mehr veranschlagt wird, umgekehrt aber auch keine Abzüge mehr im Zusammenhang mit diesem Eigentum zulässig sind. </p><p>Nachdem ein Systemwechsel im Steuerpaket grundsätzlich vorgeschlagen, dieses aber am 16. Mai 2004 von den Stimmberechtigten abgelehnt worden war - nicht nur, weil es als "Multipack" überladen, sondern der Systemwechsel auch nicht sauber ausgestaltet war -, soll das Problem der Wohneigentumsbesteuerung als separates, eigenständiges Reformvorhaben angegangen werden. </p><p>Dieser Vorstoss erfolgt nicht in der Form einer Motion, sondern in derjenigen der parlamentarischen Initiative, weil der Bundesrat sich nicht bereit erklärt hat, selbst eine entsprechende Revision der einschlägigen Gesetzgebung an die Hand zu nehmen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die einschlägige Gesetzgebung für die Besteuerung des selbst genutzten Wohneigentums wird dergestalt geändert, dass einerseits keine Eigenmietwerte mehr versteuert werden müssen, andererseits aber auch keine Abzüge (z. B. für Hypozinskosten, Unterhaltskosten usw.) mehr zulässig sind.</p>
- Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums
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