Revision des Lotteriegesetzes

ShortId
04.437
Id
20040437
Updated
10.04.2024 17:21
Language
de
Title
Revision des Lotteriegesetzes
AdditionalIndexing
28;Suchtprävention;Staatsmonopol;Glücksspiel;Sucht;Gesetz;gemeinnützige Anstalt
1
  • L05K0101010601, Glücksspiel
  • L06K010505070201, Suchtprävention
  • L04K01010201, Sucht
  • L06K070301010303, Staatsmonopol
  • L04K07030306, gemeinnützige Anstalt
  • L05K0503010102, Gesetz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im heutigen Lotteriewesen bestehen verschiedenste wesentliche Mängel. Aus diesem Grund nahm der Bundesrat eine Revision des Lotteriegesetzes in Angriff. Am 19. Mai 2004 teilte der Bundesrat mit, dass er diese Revision sistiere. Damit gab er der Fachdirektorenkonferenz "Lotteriegesetzrevision" nach, welche die Missstände im Lotterie- und Wettbereich selbst beheben will. </p><p>Eine freiwillige Bereinigung der Mängel mit einer interkantonalen Vereinbarung genügt jedoch nicht. Die Schaffung von Transparenz und die Verbesserung der Gewaltenteilung sowie die Verstärkung der Suchtbekämpfung und -prävention sind sehr wesentlich. Doch darf dies nicht den Kantonen als direkt Interessierte allein überlassen werden. Es braucht gesetzgeberische Massnahmen auf Bundesebene. Nachdem der Bundesrat nicht handeln will, ist die Einreichung einer parlamentarischen Initiative der richtige Weg, um gesetzgeberisch aktiv werden zu können. </p><p>Es ist zudem nicht einzusehen, weshalb im Lotteriewesen ein staatliches Monopol weitergeführt werden soll. Die Gesetzesrevision sollte es möglich machen, dass sich auch private gemeinnützige Trägerschaften aufgrund klarer gesetzlicher Kriterien als Anbieter beteiligen können.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Revision des Bundesgesetzes vom 8. Juni 1923 betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten mit dem Ziel der Schaffung eines zeitgemässen, zukunftsorientierten Gesetzes. </p><p>Es werden damit folgende Ziele angestrebt: </p><p>- Behebung der im heutigen Lotteriewesen bestehenden Mängel, insbesondere die Schaffung von Transparenz, die Verbesserung der Gewaltenteilung sowie die Verstärkung der Suchtbekämpfung und -prävention. </p><p>- Aufhebung des staatlichen Monopols, indem auch private gemeinnützige Trägerschaften aufgrund klarer gesetzlicher Kriterien Anbieter werden können.</p>
  • Revision des Lotteriegesetzes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im heutigen Lotteriewesen bestehen verschiedenste wesentliche Mängel. Aus diesem Grund nahm der Bundesrat eine Revision des Lotteriegesetzes in Angriff. Am 19. Mai 2004 teilte der Bundesrat mit, dass er diese Revision sistiere. Damit gab er der Fachdirektorenkonferenz "Lotteriegesetzrevision" nach, welche die Missstände im Lotterie- und Wettbereich selbst beheben will. </p><p>Eine freiwillige Bereinigung der Mängel mit einer interkantonalen Vereinbarung genügt jedoch nicht. Die Schaffung von Transparenz und die Verbesserung der Gewaltenteilung sowie die Verstärkung der Suchtbekämpfung und -prävention sind sehr wesentlich. Doch darf dies nicht den Kantonen als direkt Interessierte allein überlassen werden. Es braucht gesetzgeberische Massnahmen auf Bundesebene. Nachdem der Bundesrat nicht handeln will, ist die Einreichung einer parlamentarischen Initiative der richtige Weg, um gesetzgeberisch aktiv werden zu können. </p><p>Es ist zudem nicht einzusehen, weshalb im Lotteriewesen ein staatliches Monopol weitergeführt werden soll. Die Gesetzesrevision sollte es möglich machen, dass sich auch private gemeinnützige Trägerschaften aufgrund klarer gesetzlicher Kriterien als Anbieter beteiligen können.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Revision des Bundesgesetzes vom 8. Juni 1923 betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten mit dem Ziel der Schaffung eines zeitgemässen, zukunftsorientierten Gesetzes. </p><p>Es werden damit folgende Ziele angestrebt: </p><p>- Behebung der im heutigen Lotteriewesen bestehenden Mängel, insbesondere die Schaffung von Transparenz, die Verbesserung der Gewaltenteilung sowie die Verstärkung der Suchtbekämpfung und -prävention. </p><p>- Aufhebung des staatlichen Monopols, indem auch private gemeinnützige Trägerschaften aufgrund klarer gesetzlicher Kriterien Anbieter werden können.</p>
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