Umwandlung des Ständerates in einen Rat der Regionen

ShortId
04.445
Id
20040445
Updated
10.04.2024 18:26
Language
de
Title
Umwandlung des Ständerates in einen Rat der Regionen
AdditionalIndexing
421;freie Schlagwörter: Regionalrat;Ständerat;Region;Föderalismus;Proporzwahl;Föderation
1
  • L06K080305030201, Ständerat
  • L06K080701020107, Region
  • L05K0807010201, Föderalismus
  • L06K080701020105, Föderation
  • L05K0801030304, Proporzwahl
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Zusammenhalt der Schweiz ist gefährdet. Das Referendum der Kantone und die Volksabstimmung vom letzten 16. Mai haben eindeutig gezeigt, dass die Schweiz eine neue institutionelle Architektur braucht. Zwar bleibt der Föderalismus der wichtigste Trumpf einer multikulturellen Schweiz, aber nur dann, wenn es ihm gelingt, sich den neuen Lebensräumen und den realen politischen Herausforderungen, die sich eindeutig auf der Stufe der Grossregionen stellen, anzupassen. Die Gliederung in sieben Regionen - etwas Vergleichbares wendet das Bundesamt für Statistik heute schon an - entspricht der Ebene, auf der Entscheide getroffen werden und die wirtschaftliche Entwicklung stattfindet. Die vorgeschlagene Aufteilung umfasst drei zweisprachige Regionen mit deutscher und französischer Sprache, eine zweisprachige Region mit rätoromanischer und italienischer Sprache sowie drei deutschsprachige Regionen: insgesamt ein ausgewogenes Ganzes. Die Wahl der Abgeordneten nach dem Proporzsystem wird die demokratische Verankerung des Gremiums verstärken und der Eidgenossenschaft neue Dynamik verleihen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Der Ständerat wird in einen Rat der Regionen umgewandelt. Der Rat der Regionen hat dieselben Befugnisse wie der heutige Ständerat. Artikel 150 der Bundesverfassung wird wie folgt geändert:</p><p>1. Der Rat der Regionen besteht aus 49 Abgeordneten, das heisst 7 Abgeordneten pro Region.</p><p>2. Im Rat der Regionen sind die folgenden sieben Regionen vertreten: 1. Rhone-Genfersee (Kantone GE, VD, VS); 2. Mittelland (Kantone BE, FR, NE); 3. Nordwestschweiz (Kantone BL, BS, JU, SO); 4. Zentralschweiz (Kantone GL, LU, NW, OW, SZ, UR, ZG); 5. Limmat (Kantone AG, ZH); 6. Ostschweiz (Kantone AI, AR, SG, SH, TG); 7. Südschweiz (Kantone GR, TI).</p><p>3. Die Abgeordneten des Rates der Regionen werden, für alle sieben Regionen, vom Volk in direkter Wahl nach dem Grundsatz des Proporzes bestimmt.</p>
  • Umwandlung des Ständerates in einen Rat der Regionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Zusammenhalt der Schweiz ist gefährdet. Das Referendum der Kantone und die Volksabstimmung vom letzten 16. Mai haben eindeutig gezeigt, dass die Schweiz eine neue institutionelle Architektur braucht. Zwar bleibt der Föderalismus der wichtigste Trumpf einer multikulturellen Schweiz, aber nur dann, wenn es ihm gelingt, sich den neuen Lebensräumen und den realen politischen Herausforderungen, die sich eindeutig auf der Stufe der Grossregionen stellen, anzupassen. Die Gliederung in sieben Regionen - etwas Vergleichbares wendet das Bundesamt für Statistik heute schon an - entspricht der Ebene, auf der Entscheide getroffen werden und die wirtschaftliche Entwicklung stattfindet. Die vorgeschlagene Aufteilung umfasst drei zweisprachige Regionen mit deutscher und französischer Sprache, eine zweisprachige Region mit rätoromanischer und italienischer Sprache sowie drei deutschsprachige Regionen: insgesamt ein ausgewogenes Ganzes. Die Wahl der Abgeordneten nach dem Proporzsystem wird die demokratische Verankerung des Gremiums verstärken und der Eidgenossenschaft neue Dynamik verleihen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Der Ständerat wird in einen Rat der Regionen umgewandelt. Der Rat der Regionen hat dieselben Befugnisse wie der heutige Ständerat. Artikel 150 der Bundesverfassung wird wie folgt geändert:</p><p>1. Der Rat der Regionen besteht aus 49 Abgeordneten, das heisst 7 Abgeordneten pro Region.</p><p>2. Im Rat der Regionen sind die folgenden sieben Regionen vertreten: 1. Rhone-Genfersee (Kantone GE, VD, VS); 2. Mittelland (Kantone BE, FR, NE); 3. Nordwestschweiz (Kantone BL, BS, JU, SO); 4. Zentralschweiz (Kantone GL, LU, NW, OW, SZ, UR, ZG); 5. Limmat (Kantone AG, ZH); 6. Ostschweiz (Kantone AI, AR, SG, SH, TG); 7. Südschweiz (Kantone GR, TI).</p><p>3. Die Abgeordneten des Rates der Regionen werden, für alle sieben Regionen, vom Volk in direkter Wahl nach dem Grundsatz des Proporzes bestimmt.</p>
    • Umwandlung des Ständerates in einen Rat der Regionen

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