Entmilitarisierung der inneren Sicherheit

ShortId
04.452
Id
20040452
Updated
10.04.2024 17:11
Language
de
Title
Entmilitarisierung der inneren Sicherheit
AdditionalIndexing
09;Armeeeinsatz;Kompetenzregelung;Grenzwachtkorps;öffentliche Ordnung;Polizei;Abbau der Streitkräfte
1
  • L03K040303, öffentliche Ordnung
  • L04K04020304, Armeeeinsatz
  • L05K0401010101, Abbau der Streitkräfte
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L04K04030304, Polizei
  • L06K070104040201, Grenzwachtkorps
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Entmilitarisierung der inneren Sicherheit und damit die Trennung von Armee- und Polizeiaufgaben ist eine liberale Errungenschaft des demokratischen Rechtsstaates. Die spektakuläre Zunahme der Diensttage für innere Einsätze von 56 081 im Jahre 2001 auf 375 007 im Jahre 2003 und die Absicht von Bundesrat und Armeeführung, die Wahrung der inneren Sicherheit zu einer Hauptaufgabe der Armee zu machen, stellen diese Errungenschaft infrage. Die Remilitarisierung der inneren Sicherheit ist auch unter praktischen Gründen fragwürdig, weil die Soldaten über bedeutend schwächere Kompetenzen verfügen als Polizistinnen, Polizisten oder Grenzwächter.</p><p>Die schwergewichtige Ausrichtung der Armee auf innere Einsätze widerspricht Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung, der lediglich von der "Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit" und von der "Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen" spricht. Weiter steht sie in Widerspruch zu Artikel 67 Absatz 2 des Militärgesetzes: "Die Hilfe wird nur soweit geleistet, als .... es den zivilen Behörden nicht mehr möglich ist, ihre Aufgaben in personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht zu bewältigen."</p><p>Damit drängt sich eine Änderung von Verfassung und Militärgesetz ohnehin auf. Aus den erwähnten demokratiepolitischen Gründen, aufgrund der Erfahrung, dass die Armee nach dem Bedeutungsverlust der Grenzverteidigung besonders stark in Versuchung gerät, polizeiliche und andere zivile Aufgaben zu übernehmen, aus der Überzeugung, dass Probleme lösungs- und nicht repressionsorientiert anzugehen sind und vor dem Hintergrund historischer Tragödien sind wir der Meinung, dass Verfassung und Gesetz im Sinne einer völligen Entmilitarisierung und gänzlichen Zivilisierung der inneren Sicherheit zu ändern sind.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die grüne Fraktion folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Verfassung und Militärgesetz sind so zu ändern, dass die Wahrung der inneren Sicherheit völlig entmilitarisiert und gänzlich zivilisiert wird.</p>
  • Entmilitarisierung der inneren Sicherheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Entmilitarisierung der inneren Sicherheit und damit die Trennung von Armee- und Polizeiaufgaben ist eine liberale Errungenschaft des demokratischen Rechtsstaates. Die spektakuläre Zunahme der Diensttage für innere Einsätze von 56 081 im Jahre 2001 auf 375 007 im Jahre 2003 und die Absicht von Bundesrat und Armeeführung, die Wahrung der inneren Sicherheit zu einer Hauptaufgabe der Armee zu machen, stellen diese Errungenschaft infrage. Die Remilitarisierung der inneren Sicherheit ist auch unter praktischen Gründen fragwürdig, weil die Soldaten über bedeutend schwächere Kompetenzen verfügen als Polizistinnen, Polizisten oder Grenzwächter.</p><p>Die schwergewichtige Ausrichtung der Armee auf innere Einsätze widerspricht Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung, der lediglich von der "Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit" und von der "Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen" spricht. Weiter steht sie in Widerspruch zu Artikel 67 Absatz 2 des Militärgesetzes: "Die Hilfe wird nur soweit geleistet, als .... es den zivilen Behörden nicht mehr möglich ist, ihre Aufgaben in personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht zu bewältigen."</p><p>Damit drängt sich eine Änderung von Verfassung und Militärgesetz ohnehin auf. Aus den erwähnten demokratiepolitischen Gründen, aufgrund der Erfahrung, dass die Armee nach dem Bedeutungsverlust der Grenzverteidigung besonders stark in Versuchung gerät, polizeiliche und andere zivile Aufgaben zu übernehmen, aus der Überzeugung, dass Probleme lösungs- und nicht repressionsorientiert anzugehen sind und vor dem Hintergrund historischer Tragödien sind wir der Meinung, dass Verfassung und Gesetz im Sinne einer völligen Entmilitarisierung und gänzlichen Zivilisierung der inneren Sicherheit zu ändern sind.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die grüne Fraktion folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Verfassung und Militärgesetz sind so zu ändern, dass die Wahrung der inneren Sicherheit völlig entmilitarisiert und gänzlich zivilisiert wird.</p>
    • Entmilitarisierung der inneren Sicherheit

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