Verzicht auf staatliche Wohnbau- und Wohneigentumsförderung
- ShortId
-
04.455
- Id
-
20040455
- Updated
-
10.04.2024 16:54
- Language
-
de
- Title
-
Verzicht auf staatliche Wohnbau- und Wohneigentumsförderung
- AdditionalIndexing
-
2846;Aufgabenüberprüfung;Bundesamt für Wohnungswesen;Bürgschaft;Sparmassnahme;Wohneigentum;Aufhebung einer Bestimmung;Wohnungsbau;Baudarlehen
- 1
-
- L04K01020110, Wohneigentum
- L04K01020604, Wohnungsbau
- L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
- L04K08040605, Bundesamt für Wohnungswesen
- L04K11040310, Baudarlehen
- L05K0507020101, Bürgschaft
- L05K0802030201, Aufgabenüberprüfung
- L04K11080108, Sparmassnahme
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die grundsätzliche Notwendigkeit und das Ausmass der Staatsaufgaben sind ständig zu überprüfen. Seit einigen Jahren ist offensichtlich, dass die Wohnbauförderung nicht zu den staatlichen Kernaufgaben gehören kann. Im Rahmen der (Aufgaben)verzichtsplanung drängt sich der Verzicht auf die Wohnbauförderung durch den Bund prioritär auf. </p><p>2. Die bisherige Umsetzung mit dem Wohnraum- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) und seit dem 1. Oktober 2003 mit dem Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (WFG) überzeugt in keiner Weise. Die Diskrepanz zwischen Kosten und Nutzen ist enorm. Seit 1975 hat sich der Bund für einen verschwindend kleinen Teil des Gesamtbestandes an Wohneinheiten (etwas über 3 Prozent) mit rund 15 Milliarden Franken engagiert. Durch Schwierigkeiten von Bauträgern ist der Bund im Bereich der Bürgschaften bereits mit Hunderten von Millionen Franken belastet worden. Schon 1996 haben die im Auftrag der GPK erstellten Berichte der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) - auch in sozial- und gesellschaftspolitischer Hinsicht - ein niederschmetterndes Ergebnis der Wohnbauförderung des Bundes sichtbar gemacht. </p><p>3. Ein "Marktversagen" im Wohnungsbau ist nicht feststellbar. Es gibt keine Gründe, die Wohnbauförderung mit Millionen und Milliarden Franken von Steuergeldern weiterhin als Staatsaufgabe beizubehalten. Auch konjunkturpolitisch war dieser Subventionsstrom wirkungslos. Es ist an der Zeit, dass sich Volk und Stände über eine entsprechende zeitgemässe Anpassung von Artikel 108 der Bundesverfassung - auch vor dem Hintergrund der notwendigen Sanierung der Bundesfinanzen - aussprechen können.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Artikel 108 der Bundesverfassung (Wohnbau- und Wohneigentumsförderung) und die entsprechende Bundesgesetzgebung sind so zu revidieren, dass ein Engagement des Bundes (nicht rückzahlbare Darlehen, rückzahlbare Darlehen, Bürgschaften und Schuldverpflichtungen usw.) für die Wohnbauförderung und die Wohneigentumsförderung wegfällt. </p><p>Weiterhin bestehen bleiben soll aber eine ausreichende Verfassungs- und Gesetzesgrundlage zur Gewährleistung der Wohneigentumsförderung auf der Grundlage der privatwirtschaftlichen Finanzierung und fiskalischer Anreize (BVG, Bausparmodelle usw.). </p><p>In einer Übergangsbestimmung ist die Erfüllung eingegangener Verpflichtungen des Bundes zu garantieren.</p>
- Verzicht auf staatliche Wohnbau- und Wohneigentumsförderung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die grundsätzliche Notwendigkeit und das Ausmass der Staatsaufgaben sind ständig zu überprüfen. Seit einigen Jahren ist offensichtlich, dass die Wohnbauförderung nicht zu den staatlichen Kernaufgaben gehören kann. Im Rahmen der (Aufgaben)verzichtsplanung drängt sich der Verzicht auf die Wohnbauförderung durch den Bund prioritär auf. </p><p>2. Die bisherige Umsetzung mit dem Wohnraum- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) und seit dem 1. Oktober 2003 mit dem Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (WFG) überzeugt in keiner Weise. Die Diskrepanz zwischen Kosten und Nutzen ist enorm. Seit 1975 hat sich der Bund für einen verschwindend kleinen Teil des Gesamtbestandes an Wohneinheiten (etwas über 3 Prozent) mit rund 15 Milliarden Franken engagiert. Durch Schwierigkeiten von Bauträgern ist der Bund im Bereich der Bürgschaften bereits mit Hunderten von Millionen Franken belastet worden. Schon 1996 haben die im Auftrag der GPK erstellten Berichte der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) - auch in sozial- und gesellschaftspolitischer Hinsicht - ein niederschmetterndes Ergebnis der Wohnbauförderung des Bundes sichtbar gemacht. </p><p>3. Ein "Marktversagen" im Wohnungsbau ist nicht feststellbar. Es gibt keine Gründe, die Wohnbauförderung mit Millionen und Milliarden Franken von Steuergeldern weiterhin als Staatsaufgabe beizubehalten. Auch konjunkturpolitisch war dieser Subventionsstrom wirkungslos. Es ist an der Zeit, dass sich Volk und Stände über eine entsprechende zeitgemässe Anpassung von Artikel 108 der Bundesverfassung - auch vor dem Hintergrund der notwendigen Sanierung der Bundesfinanzen - aussprechen können.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Artikel 108 der Bundesverfassung (Wohnbau- und Wohneigentumsförderung) und die entsprechende Bundesgesetzgebung sind so zu revidieren, dass ein Engagement des Bundes (nicht rückzahlbare Darlehen, rückzahlbare Darlehen, Bürgschaften und Schuldverpflichtungen usw.) für die Wohnbauförderung und die Wohneigentumsförderung wegfällt. </p><p>Weiterhin bestehen bleiben soll aber eine ausreichende Verfassungs- und Gesetzesgrundlage zur Gewährleistung der Wohneigentumsförderung auf der Grundlage der privatwirtschaftlichen Finanzierung und fiskalischer Anreize (BVG, Bausparmodelle usw.). </p><p>In einer Übergangsbestimmung ist die Erfüllung eingegangener Verpflichtungen des Bundes zu garantieren.</p>
- Verzicht auf staatliche Wohnbau- und Wohneigentumsförderung
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