Einführung der Gesetzesinitiative

ShortId
04.458
Id
20040458
Updated
10.04.2024 17:26
Language
de
Title
Einführung der Gesetzesinitiative
AdditionalIndexing
04;Gesetzesinitiative;politische Rechte;ausgearbeiteter Entwurf;Gesetz
1
  • L05K0801020407, Gesetzesinitiative
  • L05K0801020402, ausgearbeiteter Entwurf
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L04K05020101, politische Rechte
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mindestens der Nationalrat hat seinen Willen zum Ausdruck gebracht, mit dem Finanzreferendum die retardierende Seite der Referendumsrechte auszubauen. Die Volksrechte sollten jedoch gleichgewichtig ausgestaltet werden, sodass ihre reformerisch-progressiven Elemente den konservativ-nachfragenden Teilen entsprechen. Als Ergänzung zum neuen Finanzreferendumsrecht bietet sich deswegen das Gesetzesinitiativrecht an, mittels dem die Stimmberechtigten präzise Gesetzesrevisionen verlangen können, was oft eher einem politischen Bedürfnis entspricht als der Umweg über das gröbere Verfassungsinitiativrecht. Mit dieser Ausbalancierung der Volksrechte würde auf Bundesebene ein ähnliches Gleichgewicht erreicht, wie wir es aus den meisten Kantonen kennen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Bundesverfassung sei so zu ergänzen, dass zusätzlich zur formulierten Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung und zur allgemeinen Volksinitiative das Volksrecht auf eine formulierte Gesetzesinitiative eingeführt wird.</p>
  • Einführung der Gesetzesinitiative
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mindestens der Nationalrat hat seinen Willen zum Ausdruck gebracht, mit dem Finanzreferendum die retardierende Seite der Referendumsrechte auszubauen. Die Volksrechte sollten jedoch gleichgewichtig ausgestaltet werden, sodass ihre reformerisch-progressiven Elemente den konservativ-nachfragenden Teilen entsprechen. Als Ergänzung zum neuen Finanzreferendumsrecht bietet sich deswegen das Gesetzesinitiativrecht an, mittels dem die Stimmberechtigten präzise Gesetzesrevisionen verlangen können, was oft eher einem politischen Bedürfnis entspricht als der Umweg über das gröbere Verfassungsinitiativrecht. Mit dieser Ausbalancierung der Volksrechte würde auf Bundesebene ein ähnliches Gleichgewicht erreicht, wie wir es aus den meisten Kantonen kennen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Die Bundesverfassung sei so zu ergänzen, dass zusätzlich zur formulierten Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung und zur allgemeinen Volksinitiative das Volksrecht auf eine formulierte Gesetzesinitiative eingeführt wird.</p>
    • Einführung der Gesetzesinitiative

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