Obligatorischer Strafregisterauszug für Personen, die mit Kindern arbeiten

ShortId
04.469
Id
20040469
Updated
10.04.2024 18:13
Language
de
Title
Obligatorischer Strafregisterauszug für Personen, die mit Kindern arbeiten
AdditionalIndexing
12;32;Jugendarbeit;freiwillige Arbeit;Jugendschutz;Kind;Kinderbetreuung;sexuelle Gewalt;Strafregister;Einstellung;Lehrkraft;berufliche Eignung
1
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L05K1301020102, Lehrkraft
  • L04K01040207, Kinderbetreuung
  • L05K0702020106, berufliche Eignung
  • L04K05010113, Strafregister
  • L05K0107010205, Kind
  • L04K01040205, Jugendarbeit
  • L06K050102010305, sexuelle Gewalt
  • L05K0702030208, freiwillige Arbeit
  • L05K0702010204, Einstellung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vor rund zwei Jahren habe ich zum gleichen Thema eine Motion (02.3494) eingereicht. Diese wurde leider abgeschrieben, weil sie im Rat nicht behandelt worden war. Der Bundesrat beantragte, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p><p>Mit dieser Initiative greife ich das Thema wieder auf. Es ist allgemein bekannt, dass ein Teil der pädokriminellen Handlungen - genauerhin diejenigen, die ausserhalb der Familie und des Verwandten- und Freundeskreises geschehen - im Allgemeinen von Personen verübt wird, die durch ihre berufliche Tätigkeit (als Lehrkräfte, Betreuungspersonen, Trainer usw.), sei es in der Schule oder im Rahmen von Freizeitaktivitäten, mit Kindern oder Jugendlichen unter 16 Jahren zu tun haben. Es handelt sich um Personen - meist männlichen Geschlechts -, die oft ohne Gewaltanwendung ein Autoritäts- oder Freundschaftsverhältnis zu ihren jugendlichen Opfern ausnützen. Diese Pädokriminellen entscheiden sich oft ganz bewusst für die betreffenden Berufe. Auch bei den neuesten Fällen von Pädokriminalität im Internet waren die genannten Berufskategorien vertreten. Dagegen kommen Fälle sexueller Gewalt gegen Minderjährige seitens aussenstehender Personen (Triebtäter) seltener vor.</p><p>Diese Initiative schlägt etwas ganz Einfaches vor: eine Präventivmassnahme, die verhindern soll, dass pädokriminell veranlagte Personen, die sich bereits einschlägiger Handlungen schuldig gemacht haben, in engem Kontakt mit Minderjährigen leben und arbeiten können. Wie man weiss, ist es leider sehr schwierig, solche Tendenzen zu behandeln und zu heilen, auch weil die Täter oft ihrerseits in ihrer Kindheit sexuell missbraucht wurden; unter diesen Umständen kommt es nicht selten vor, dass die Opfer selber zu Tätern werden. Mit dieser Initiative werden Kontakte zwischen potenziellen Pädokriminellen und ihren Opfern verhindert, und damit lässt sich der Teufelskreis durchbrechen.</p><p>Aus rechtlicher Sicht (vgl. Antwort des Bundesrates auf den erwähnten Vorstoss) stellt sich das Problem etwas komplizierter dar, insofern der Bund nur innerhalb bestimmter Kompetenzbereiche überhaupt legiferieren kann. Der Antrag, mit einer Änderung der relevanten Bundesgesetze die obligatorische Vorlage eines Strafregisterauszugs (und für Personen unter 25 Jahren einer unterschriebenen Erklärung) einzuführen, ist ein erster Schritt zur aktiven Prävention bei pädokriminellen Handlungen und gleichzeitig zum Kinderschutz.</p><p>Die Fälle von Pädokriminalität, die aufgedeckt wurden, haben die Bevölkerung zunehmend empört und erschreckt. Mit der Umsetzung dieser Massnahme setzen die Behörden ein klares Signal, dass sie - angefangen beim Bund - gewillt sind, gegenüber der Pädokriminalität den Pfad der Nulltoleranz einzuschlagen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die rechtliche Regelung des Arbeitsverhältnisses soll durch eine Norm ergänzt werden, wonach jede Person, die sich um eine berufliche Tätigkeit mit Kindern oder Jugendlichen unter 16 Jahren bewirbt, einen Strafregisterauszug vorlegen muss.</p><p>Zusätzlich ist der Fall zu regeln, wo Personen ausserhalb eines Arbeitsverhältnisses (z. B. im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit) mit Kindern oder Jugendlichen unter 16 Jahren zu tun haben.</p>
  • Obligatorischer Strafregisterauszug für Personen, die mit Kindern arbeiten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vor rund zwei Jahren habe ich zum gleichen Thema eine Motion (02.3494) eingereicht. Diese wurde leider abgeschrieben, weil sie im Rat nicht behandelt worden war. Der Bundesrat beantragte, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p><p>Mit dieser Initiative greife ich das Thema wieder auf. Es ist allgemein bekannt, dass ein Teil der pädokriminellen Handlungen - genauerhin diejenigen, die ausserhalb der Familie und des Verwandten- und Freundeskreises geschehen - im Allgemeinen von Personen verübt wird, die durch ihre berufliche Tätigkeit (als Lehrkräfte, Betreuungspersonen, Trainer usw.), sei es in der Schule oder im Rahmen von Freizeitaktivitäten, mit Kindern oder Jugendlichen unter 16 Jahren zu tun haben. Es handelt sich um Personen - meist männlichen Geschlechts -, die oft ohne Gewaltanwendung ein Autoritäts- oder Freundschaftsverhältnis zu ihren jugendlichen Opfern ausnützen. Diese Pädokriminellen entscheiden sich oft ganz bewusst für die betreffenden Berufe. Auch bei den neuesten Fällen von Pädokriminalität im Internet waren die genannten Berufskategorien vertreten. Dagegen kommen Fälle sexueller Gewalt gegen Minderjährige seitens aussenstehender Personen (Triebtäter) seltener vor.</p><p>Diese Initiative schlägt etwas ganz Einfaches vor: eine Präventivmassnahme, die verhindern soll, dass pädokriminell veranlagte Personen, die sich bereits einschlägiger Handlungen schuldig gemacht haben, in engem Kontakt mit Minderjährigen leben und arbeiten können. Wie man weiss, ist es leider sehr schwierig, solche Tendenzen zu behandeln und zu heilen, auch weil die Täter oft ihrerseits in ihrer Kindheit sexuell missbraucht wurden; unter diesen Umständen kommt es nicht selten vor, dass die Opfer selber zu Tätern werden. Mit dieser Initiative werden Kontakte zwischen potenziellen Pädokriminellen und ihren Opfern verhindert, und damit lässt sich der Teufelskreis durchbrechen.</p><p>Aus rechtlicher Sicht (vgl. Antwort des Bundesrates auf den erwähnten Vorstoss) stellt sich das Problem etwas komplizierter dar, insofern der Bund nur innerhalb bestimmter Kompetenzbereiche überhaupt legiferieren kann. Der Antrag, mit einer Änderung der relevanten Bundesgesetze die obligatorische Vorlage eines Strafregisterauszugs (und für Personen unter 25 Jahren einer unterschriebenen Erklärung) einzuführen, ist ein erster Schritt zur aktiven Prävention bei pädokriminellen Handlungen und gleichzeitig zum Kinderschutz.</p><p>Die Fälle von Pädokriminalität, die aufgedeckt wurden, haben die Bevölkerung zunehmend empört und erschreckt. Mit der Umsetzung dieser Massnahme setzen die Behörden ein klares Signal, dass sie - angefangen beim Bund - gewillt sind, gegenüber der Pädokriminalität den Pfad der Nulltoleranz einzuschlagen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die rechtliche Regelung des Arbeitsverhältnisses soll durch eine Norm ergänzt werden, wonach jede Person, die sich um eine berufliche Tätigkeit mit Kindern oder Jugendlichen unter 16 Jahren bewirbt, einen Strafregisterauszug vorlegen muss.</p><p>Zusätzlich ist der Fall zu regeln, wo Personen ausserhalb eines Arbeitsverhältnisses (z. B. im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit) mit Kindern oder Jugendlichen unter 16 Jahren zu tun haben.</p>
    • Obligatorischer Strafregisterauszug für Personen, die mit Kindern arbeiten

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