Verbandsbeschwerde. Schluss mit der Verhinderungstaktik

ShortId
04.470
Id
20040470
Updated
10.04.2024 09:45
Language
de
Title
Verbandsbeschwerde. Schluss mit der Verhinderungstaktik
AdditionalIndexing
12;52;Umweltorganisation;Aufhebung einer Bestimmung;Verbandsbeschwerde
1
  • L04K05040208, Verbandsbeschwerde
  • L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
  • L04K06010307, Umweltorganisation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Verbandsbeschwerde wird immer öfter als Verhinderungsinstrument missbraucht. Investitionen in Milliardenhöhe werden blockiert, Wirtschaftswachstum behindert. Allein bei der Migros sind Projekte im Umfang von rund einer knappen Milliarde Franken blockiert. Es ist zu bedenken, dass jeder investierte Franken später einen Franken Umsatz generieren würde; jede halbe Million Franken Umsatz bedeutet einen Arbeitsplatz. </p><p>Lange Verfahrensfristen für Bauvorhaben in der Schweiz bewirken, dass sich internationale Unternehmen aus Investitions- und Bauvorhaben in der Schweiz zurückziehen. Als Beispiel in diesem Zusammenhang sei die 3M in Rüschlikon erwähnt, die schliesslich in Holland baute. </p><p>Besonders stossend sind Verzögerungen und Verhinderungen von Projekten, welche Volksabstimmungen passiert haben. Zu erwähnen ist das Projekt Eurogate, welches trotz zweimaliger Annahme in Volksabstimmungen nicht gebaut werden konnte. Das definitive Aus von Eurogate bewirkte die Vernichtung von rund 150 Millionen Franken Planungskosten und von über zwei Milliarden Franken Investitionen. </p><p>Weiter zu erwähnen ist das Projekt des Fussballstadions Hardturm in Zürich: Im September 2003 hat das Projekt eine Volksabstimmung passiert; der VCS hat dieses aber durch seine Beschwerden so lange verzögert, dass es für die EM 2008 nicht bereit stehen wird. </p><p>Mit ihrem Vorgehen nehmen einige Verbände den Status einer Parallelbehörde ein. Ihre Verhinderungs- und Verzögerungstaktik soll zum Mindesten bei demokratisch beschlossenen Vorhaben unterbunden werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Verbandsbeschwerderecht: </p><p>Es sind die entsprechenden Gesetzesänderungen vorzunehmen, um das in den verschiedenen Spezialgesetzen zuerkannte Beschwerderecht für Umwelt-, Natur- und Heimatschutzorganisationen aufzuheben bei: </p><p>a. Erlassen, Beschlüssen und Entscheiden, die auf Volksabstimmungen in Bund, Kantonen oder Gemeinden beruhen;</p><p>b. Erlassen, Beschlüssen und Entscheiden der Parlamente des Bundes, der Kantone oder Gemeinden.</p>
  • Verbandsbeschwerde. Schluss mit der Verhinderungstaktik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Verbandsbeschwerde wird immer öfter als Verhinderungsinstrument missbraucht. Investitionen in Milliardenhöhe werden blockiert, Wirtschaftswachstum behindert. Allein bei der Migros sind Projekte im Umfang von rund einer knappen Milliarde Franken blockiert. Es ist zu bedenken, dass jeder investierte Franken später einen Franken Umsatz generieren würde; jede halbe Million Franken Umsatz bedeutet einen Arbeitsplatz. </p><p>Lange Verfahrensfristen für Bauvorhaben in der Schweiz bewirken, dass sich internationale Unternehmen aus Investitions- und Bauvorhaben in der Schweiz zurückziehen. Als Beispiel in diesem Zusammenhang sei die 3M in Rüschlikon erwähnt, die schliesslich in Holland baute. </p><p>Besonders stossend sind Verzögerungen und Verhinderungen von Projekten, welche Volksabstimmungen passiert haben. Zu erwähnen ist das Projekt Eurogate, welches trotz zweimaliger Annahme in Volksabstimmungen nicht gebaut werden konnte. Das definitive Aus von Eurogate bewirkte die Vernichtung von rund 150 Millionen Franken Planungskosten und von über zwei Milliarden Franken Investitionen. </p><p>Weiter zu erwähnen ist das Projekt des Fussballstadions Hardturm in Zürich: Im September 2003 hat das Projekt eine Volksabstimmung passiert; der VCS hat dieses aber durch seine Beschwerden so lange verzögert, dass es für die EM 2008 nicht bereit stehen wird. </p><p>Mit ihrem Vorgehen nehmen einige Verbände den Status einer Parallelbehörde ein. Ihre Verhinderungs- und Verzögerungstaktik soll zum Mindesten bei demokratisch beschlossenen Vorhaben unterbunden werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Verbandsbeschwerderecht: </p><p>Es sind die entsprechenden Gesetzesänderungen vorzunehmen, um das in den verschiedenen Spezialgesetzen zuerkannte Beschwerderecht für Umwelt-, Natur- und Heimatschutzorganisationen aufzuheben bei: </p><p>a. Erlassen, Beschlüssen und Entscheiden, die auf Volksabstimmungen in Bund, Kantonen oder Gemeinden beruhen;</p><p>b. Erlassen, Beschlüssen und Entscheiden der Parlamente des Bundes, der Kantone oder Gemeinden.</p>
    • Verbandsbeschwerde. Schluss mit der Verhinderungstaktik

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