Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen

ShortId
04.476
Id
20040476
Updated
10.02.2026 21:14
Language
de
Title
Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen
AdditionalIndexing
2841;freie Schlagwörter: Nichtraucherschutz, Rauchverbot;öffentlicher Verkehr;Tabakkonsum;Gastronomieberuf;Gesundheitszustand;öffentliches Gebäude;Arbeitsstätte;Spital;Gaststättengewerbe;Nikotinsucht;Schule
1
  • L06K140202010401, Tabakkonsum
  • L05K0101020104, Nikotinsucht
  • L04K01050523, Gesundheitszustand
  • L05K0101010307, Gaststättengewerbe
  • L06K010101030701, Gastronomieberuf
  • L05K0102040901, öffentliches Gebäude
  • L05K0702050203, Arbeitsstätte
  • L03K130204, Schule
  • L05K0105051101, Spital
  • L04K18010213, öffentlicher Verkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ausgangslage und Handlungsbedarf</p><p>Täglich stirbt in der Schweiz ein Mensch am Tabakrauch, obwohl er nie geraucht hat. Im Verlaufe eines Jahres erkranken Tausende, viele davon schwer. Betroffen sind Personen jeden Alters. Die Kosten für das Gesundheitswesen und die Wirtschaft sind immens, das menschliche Leid ist gross, und die alltägliche Freiheitsbeschränkung für die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung ist beträchtlich. </p><p>Mittlerweile gesteht auch die Tabakindustrie ein, dass der Tabakrauch Dritter, das passive Rauchen, krank macht und tötet. Auch sie spricht sich für Massnahmen gegen den Passivrauch aus, der die hauptsächlichste Luftverschmutzung in Innenräumen ist. Für den Tabakrauch werden keine Grenzwerte festgelegt, weil schon kleinste Mengen Krebs erregend sind. </p><p>Mit Eigenverantwortung können die betroffenen Personen - 75 Prozent der Bevölkerung konsumieren keine Tabakprodukte - und Institutionen den Schaden nicht abwenden. Sie sind darauf angewiesen, dass in der bestehenden Gesetzgebung Lücken geschlossen werden. </p><p>Verfassungsrechtliche Grundlage</p><p>Dem Bund fällt die Kompetenz zu, für den Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen gesetzgeberisch tätig zu werden. Rechtsgutachten des Bundesamtes für Justiz (2003) und von Tobias Jaag, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich, (2004) kommen zu diesem Schluss. (Art. 74 BV; Art. 110 Abs. 1 Bst. a BV; Art. 118 Abs. 2 Bst. a und b BV.) </p><p>Lösung</p><p>Der Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor den gesundheitsschädigenden und einschränkenden Wirkungen des passiven Rauchens wird mit Anpassungen in der bereits bestehenden Gesetzgebung erreicht (z. B. Arbeitsgesetz, Lebensmittelgesetz, Tabakverordnung, Transportgesetz). Neue Gesetze müssen nicht geschaffen werden.</p><p>Die vorliegende parlamentarische Initiative ergänzt den Bericht zum Passivraucherschutz, den die Kommission für Wirtschaft und Abgaben veranlasst hat (Postulat WAR-N 02.3379). Sie zeigt Wege im Hinblick auf die notwendige, zügige gesetzgeberische Arbeit. </p><p>Vorteile dieser Lösung</p><p>Der Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor den gesundheitsschädigenden und einschränkenden Wirkungen des passiven Rauchens beschränkt weder die Handels- und Gewerbefreiheit noch die persönliche Freiheit von Tabakkonsumenten unzulässig. Die Massnahmen entsprechen den europäischen Bestimmungen, die aufgrund von Vereinbarungen berücksichtigt werden müssen, sowie der WHO-Tabak-Rahmenkonvention, die die Eidgenossenschaft 2004 unterzeichnet hat. </p><p>Gemäss dem oben erwähnten Rechtsgutachten sind entsprechende Massnahmen angemessen und verhältnismässig: Sie haben den Schutz derer zum Inhalt, die Tabakrauch unfreiwillig ausgesetzt sind, daran Schaden nehmen und sich nicht selbst davor schützen können. Sie schränken die Verursacher nicht unzulässig ein, sondern schaffen Klarheit und Freiräume. Zudem ist diese Lösung für die öffentliche Hand und die Wirtschaft kostenneutral und vermag gar positive wirtschaftliche Anreize zu schaffen. </p><p>Die Lösung des vorliegenden Problems ist dringend: Sie betrifft 75 Prozent der Bevölkerung sowie weite Wirtschaftskreise. Sie hat das Potenzial, Krankheits- und andere Kosten massiv zu senken und jährlich die Zahlen von bis zu 400 Todesfällen sowie von einigen tausend Erkrankungen beträchtlich zu reduzieren.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Bevölkerung und Wirtschaft werden vor den gesundheitsschädigenden und einschränkenden Wirkungen des passiven Rauchens geschützt. Dazu wird die bereits bestehende Gesetzgebung geändert. Damit wird der Schutz vor dem Passivrauchen gewährleistet, insbesondere an Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, in der öffentlichen Verwaltung, an den Arbeitsplätzen und in Räumen und Verkehrsmitteln, die für den freien Zugang beziehungsweise für die Nutzung durch die Allgemeinheit bestimmt sind.</p>
  • Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ausgangslage und Handlungsbedarf</p><p>Täglich stirbt in der Schweiz ein Mensch am Tabakrauch, obwohl er nie geraucht hat. Im Verlaufe eines Jahres erkranken Tausende, viele davon schwer. Betroffen sind Personen jeden Alters. Die Kosten für das Gesundheitswesen und die Wirtschaft sind immens, das menschliche Leid ist gross, und die alltägliche Freiheitsbeschränkung für die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung ist beträchtlich. </p><p>Mittlerweile gesteht auch die Tabakindustrie ein, dass der Tabakrauch Dritter, das passive Rauchen, krank macht und tötet. Auch sie spricht sich für Massnahmen gegen den Passivrauch aus, der die hauptsächlichste Luftverschmutzung in Innenräumen ist. Für den Tabakrauch werden keine Grenzwerte festgelegt, weil schon kleinste Mengen Krebs erregend sind. </p><p>Mit Eigenverantwortung können die betroffenen Personen - 75 Prozent der Bevölkerung konsumieren keine Tabakprodukte - und Institutionen den Schaden nicht abwenden. Sie sind darauf angewiesen, dass in der bestehenden Gesetzgebung Lücken geschlossen werden. </p><p>Verfassungsrechtliche Grundlage</p><p>Dem Bund fällt die Kompetenz zu, für den Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen gesetzgeberisch tätig zu werden. Rechtsgutachten des Bundesamtes für Justiz (2003) und von Tobias Jaag, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich, (2004) kommen zu diesem Schluss. (Art. 74 BV; Art. 110 Abs. 1 Bst. a BV; Art. 118 Abs. 2 Bst. a und b BV.) </p><p>Lösung</p><p>Der Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor den gesundheitsschädigenden und einschränkenden Wirkungen des passiven Rauchens wird mit Anpassungen in der bereits bestehenden Gesetzgebung erreicht (z. B. Arbeitsgesetz, Lebensmittelgesetz, Tabakverordnung, Transportgesetz). Neue Gesetze müssen nicht geschaffen werden.</p><p>Die vorliegende parlamentarische Initiative ergänzt den Bericht zum Passivraucherschutz, den die Kommission für Wirtschaft und Abgaben veranlasst hat (Postulat WAR-N 02.3379). Sie zeigt Wege im Hinblick auf die notwendige, zügige gesetzgeberische Arbeit. </p><p>Vorteile dieser Lösung</p><p>Der Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor den gesundheitsschädigenden und einschränkenden Wirkungen des passiven Rauchens beschränkt weder die Handels- und Gewerbefreiheit noch die persönliche Freiheit von Tabakkonsumenten unzulässig. Die Massnahmen entsprechen den europäischen Bestimmungen, die aufgrund von Vereinbarungen berücksichtigt werden müssen, sowie der WHO-Tabak-Rahmenkonvention, die die Eidgenossenschaft 2004 unterzeichnet hat. </p><p>Gemäss dem oben erwähnten Rechtsgutachten sind entsprechende Massnahmen angemessen und verhältnismässig: Sie haben den Schutz derer zum Inhalt, die Tabakrauch unfreiwillig ausgesetzt sind, daran Schaden nehmen und sich nicht selbst davor schützen können. Sie schränken die Verursacher nicht unzulässig ein, sondern schaffen Klarheit und Freiräume. Zudem ist diese Lösung für die öffentliche Hand und die Wirtschaft kostenneutral und vermag gar positive wirtschaftliche Anreize zu schaffen. </p><p>Die Lösung des vorliegenden Problems ist dringend: Sie betrifft 75 Prozent der Bevölkerung sowie weite Wirtschaftskreise. Sie hat das Potenzial, Krankheits- und andere Kosten massiv zu senken und jährlich die Zahlen von bis zu 400 Todesfällen sowie von einigen tausend Erkrankungen beträchtlich zu reduzieren.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Bevölkerung und Wirtschaft werden vor den gesundheitsschädigenden und einschränkenden Wirkungen des passiven Rauchens geschützt. Dazu wird die bereits bestehende Gesetzgebung geändert. Damit wird der Schutz vor dem Passivrauchen gewährleistet, insbesondere an Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, in der öffentlichen Verwaltung, an den Arbeitsplätzen und in Räumen und Verkehrsmitteln, die für den freien Zugang beziehungsweise für die Nutzung durch die Allgemeinheit bestimmt sind.</p>
    • Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Ausgangslage und Handlungsbedarf</p><p>Täglich stirbt in der Schweiz ein Mensch am Tabakrauch, obwohl er nie geraucht hat. Im Verlaufe eines Jahres erkranken Tausende, viele davon schwer. Betroffen sind Personen jeden Alters. Die Kosten für das Gesundheitswesen und die Wirtschaft sind immens, das menschliche Leid ist gross, und die alltägliche Freiheitsbeschränkung für die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung ist beträchtlich. </p><p>Mittlerweile gesteht auch die Tabakindustrie ein, dass der Tabakrauch Dritter, das passive Rauchen, krank macht und tötet. Auch sie spricht sich für Massnahmen gegen den Passivrauch aus, der die hauptsächlichste Luftverschmutzung in Innenräumen ist. Für den Tabakrauch werden keine Grenzwerte festgelegt, weil schon kleinste Mengen Krebs erregend sind. </p><p>Mit Eigenverantwortung können die betroffenen Personen - 75 Prozent der Bevölkerung konsumieren keine Tabakprodukte - und Institutionen den Schaden nicht abwenden. Sie sind darauf angewiesen, dass in der bestehenden Gesetzgebung Lücken geschlossen werden. </p><p>Verfassungsrechtliche Grundlage</p><p>Dem Bund fällt die Kompetenz zu, für den Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen gesetzgeberisch tätig zu werden. Rechtsgutachten des Bundesamtes für Justiz (2003) und von Tobias Jaag, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich, (2004) kommen zu diesem Schluss. (Art. 74 BV; Art. 110 Abs. 1 Bst. a BV; Art. 118 Abs. 2 Bst. a und b BV.) </p><p>Lösung</p><p>Der Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor den gesundheitsschädigenden und einschränkenden Wirkungen des passiven Rauchens wird mit Anpassungen in der bereits bestehenden Gesetzgebung erreicht (z. B. Arbeitsgesetz, Lebensmittelgesetz, Tabakverordnung, Transportgesetz). Neue Gesetze müssen nicht geschaffen werden.</p><p>Die vorliegende parlamentarische Initiative ergänzt den Bericht zum Passivraucherschutz, den die Kommission für Wirtschaft und Abgaben veranlasst hat (Postulat WAR-N 02.3379). Sie zeigt Wege im Hinblick auf die notwendige, zügige gesetzgeberische Arbeit. </p><p>Vorteile dieser Lösung</p><p>Der Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor den gesundheitsschädigenden und einschränkenden Wirkungen des passiven Rauchens beschränkt weder die Handels- und Gewerbefreiheit noch die persönliche Freiheit von Tabakkonsumenten unzulässig. Die Massnahmen entsprechen den europäischen Bestimmungen, die aufgrund von Vereinbarungen berücksichtigt werden müssen, sowie der WHO-Tabak-Rahmenkonvention, die die Eidgenossenschaft 2004 unterzeichnet hat. </p><p>Gemäss dem oben erwähnten Rechtsgutachten sind entsprechende Massnahmen angemessen und verhältnismässig: Sie haben den Schutz derer zum Inhalt, die Tabakrauch unfreiwillig ausgesetzt sind, daran Schaden nehmen und sich nicht selbst davor schützen können. Sie schränken die Verursacher nicht unzulässig ein, sondern schaffen Klarheit und Freiräume. Zudem ist diese Lösung für die öffentliche Hand und die Wirtschaft kostenneutral und vermag gar positive wirtschaftliche Anreize zu schaffen. </p><p>Die Lösung des vorliegenden Problems ist dringend: Sie betrifft 75 Prozent der Bevölkerung sowie weite Wirtschaftskreise. Sie hat das Potenzial, Krankheits- und andere Kosten massiv zu senken und jährlich die Zahlen von bis zu 400 Todesfällen sowie von einigen tausend Erkrankungen beträchtlich zu reduzieren.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Bevölkerung und Wirtschaft werden vor den gesundheitsschädigenden und einschränkenden Wirkungen des passiven Rauchens geschützt. Dazu wird die bereits bestehende Gesetzgebung geändert. Damit wird der Schutz vor dem Passivrauchen gewährleistet, insbesondere an Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, in der öffentlichen Verwaltung, an den Arbeitsplätzen und in Räumen und Verkehrsmitteln, die für den freien Zugang beziehungsweise für die Nutzung durch die Allgemeinheit bestimmt sind.</p>
    • Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen

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