Mehrwertsteuergesetz. Vorsteuerabzug. Artikel 38

ShortId
04.478
Id
20040478
Updated
10.04.2024 08:16
Language
de
Title
Mehrwertsteuergesetz. Vorsteuerabzug. Artikel 38
AdditionalIndexing
24;Steuerabzug;Subvention;Mehrwertsteuer
1
  • L04K11070103, Mehrwertsteuer
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Artikel 38 Absatz 8 MWSTG lautet: "Soweit eine steuerpflichtige Person Spenden erhält, die nicht einzelnen Umsätzen des Empfängers als Gegenleistung zugeordnet werden können, ist ihr Vorsteuerabzug verhältnismässig zu kürzen. Ebenso ist ihr Vorsteuerabzug verhältnismässig zu kürzen, wenn sie Subventionen oder andere Beiträge der öffentlichen Hand erhält ...."</p><p>Der Vorsteuerabzug bei Spenden an eine steuerpflichtige Person ist bereits recht fragwürdig, bei Subventionen oder anderen Beiträgen der öffentlichen Hand wird dieser Abzug jedoch ungerecht, unhaltbar, ja sogar hinterhältig. </p><p>Die Schweizer Tourismusindustrie zum Beispiel erwirtschaftet jährlich einen Mehrwert von 12,9 Milliarden Franken brutto, davon stammt der grösste Teil von den Bergbahnunternehmen und der Hotellerie. </p><p>Es ist kein Geheimnis, dass die öffentliche Hand die Bergbahnunternehmen zu fast 40 Prozent finanziert, insbesondere über das Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG). Dieses grosse Engagement rührt daher, dass auch die öffentliche Hand erkannt hat, dass dieser Markt auf lokaler, regionaler, überregionaler und nationaler Ebene unersetzbar ist. Die Problematik des Vorsteuerabzuges lässt sich anhand des Beispiels der IHG-Kredite an den Walliser Tourismus- und Hotelleriesektor illustrieren. Der Bundesrat erhebt eine Mehrwertsteuer auf 4 Prozent des gesprochenen Kredites von 165 Millionen Franken, also auf 6,6 Millionen Franken (mittlerer Hypothekarzins). Dieser Betrag wirft für den Bund jährlich 500 000 Franken ab; die Mehrwertsteuer, die auf andere Beiträge der öffentlichen Hand an diesen Sektor erhoben wird, ist nicht eingerechnet. </p><p>Auf diese hinterhältige Weise holt sich die MWST zurück, was Bund, Kantone, Gemeinden und Regionalverbände an Hilfe geleistet haben. Dies ist auch in anderen Wirtschaftsbranchen der Fall, zum Beispiel bei sozialen Einrichtungen. Diese werden von der öffentlichen Hand subventioniert und verkaufen ihrerseits Güter und Dienstleistungen von behinderten Personen. </p><p>Die Umsetzung der gewünschten Gesetzesänderung hätte nur einen kleinen Einfluss auf die Gesamteinnahmen des Bundes, wäre aber für die betroffenen KMU teilweise sogar existenziell. Dies trifft insbesondere für die Schweizer Seilbahnunternehmen zu, die beträchtliche Anstrengungen auf sich nehmen, um sich zu restrukturieren und um ihr Angebot anzupassen, damit sie mit der starken ausländischen Konkurrenz mithalten können, die grosszügig von der öffentlichen Hand subventioniert wird.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlament soll das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) ändern und in Artikel 38 Absatz 8 folgenden Satz aufheben: "Ebenso ist ihr Vorsteuerabzug verhältnismässig zu kürzen, wenn sie Subventionen oder andere Beiträge der öffentlichen Hand erhält."</p>
  • Mehrwertsteuergesetz. Vorsteuerabzug. Artikel 38
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Artikel 38 Absatz 8 MWSTG lautet: "Soweit eine steuerpflichtige Person Spenden erhält, die nicht einzelnen Umsätzen des Empfängers als Gegenleistung zugeordnet werden können, ist ihr Vorsteuerabzug verhältnismässig zu kürzen. Ebenso ist ihr Vorsteuerabzug verhältnismässig zu kürzen, wenn sie Subventionen oder andere Beiträge der öffentlichen Hand erhält ...."</p><p>Der Vorsteuerabzug bei Spenden an eine steuerpflichtige Person ist bereits recht fragwürdig, bei Subventionen oder anderen Beiträgen der öffentlichen Hand wird dieser Abzug jedoch ungerecht, unhaltbar, ja sogar hinterhältig. </p><p>Die Schweizer Tourismusindustrie zum Beispiel erwirtschaftet jährlich einen Mehrwert von 12,9 Milliarden Franken brutto, davon stammt der grösste Teil von den Bergbahnunternehmen und der Hotellerie. </p><p>Es ist kein Geheimnis, dass die öffentliche Hand die Bergbahnunternehmen zu fast 40 Prozent finanziert, insbesondere über das Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG). Dieses grosse Engagement rührt daher, dass auch die öffentliche Hand erkannt hat, dass dieser Markt auf lokaler, regionaler, überregionaler und nationaler Ebene unersetzbar ist. Die Problematik des Vorsteuerabzuges lässt sich anhand des Beispiels der IHG-Kredite an den Walliser Tourismus- und Hotelleriesektor illustrieren. Der Bundesrat erhebt eine Mehrwertsteuer auf 4 Prozent des gesprochenen Kredites von 165 Millionen Franken, also auf 6,6 Millionen Franken (mittlerer Hypothekarzins). Dieser Betrag wirft für den Bund jährlich 500 000 Franken ab; die Mehrwertsteuer, die auf andere Beiträge der öffentlichen Hand an diesen Sektor erhoben wird, ist nicht eingerechnet. </p><p>Auf diese hinterhältige Weise holt sich die MWST zurück, was Bund, Kantone, Gemeinden und Regionalverbände an Hilfe geleistet haben. Dies ist auch in anderen Wirtschaftsbranchen der Fall, zum Beispiel bei sozialen Einrichtungen. Diese werden von der öffentlichen Hand subventioniert und verkaufen ihrerseits Güter und Dienstleistungen von behinderten Personen. </p><p>Die Umsetzung der gewünschten Gesetzesänderung hätte nur einen kleinen Einfluss auf die Gesamteinnahmen des Bundes, wäre aber für die betroffenen KMU teilweise sogar existenziell. Dies trifft insbesondere für die Schweizer Seilbahnunternehmen zu, die beträchtliche Anstrengungen auf sich nehmen, um sich zu restrukturieren und um ihr Angebot anzupassen, damit sie mit der starken ausländischen Konkurrenz mithalten können, die grosszügig von der öffentlichen Hand subventioniert wird.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlament soll das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) ändern und in Artikel 38 Absatz 8 folgenden Satz aufheben: "Ebenso ist ihr Vorsteuerabzug verhältnismässig zu kürzen, wenn sie Subventionen oder andere Beiträge der öffentlichen Hand erhält."</p>
    • Mehrwertsteuergesetz. Vorsteuerabzug. Artikel 38

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